Anzahl Stunden B/BE

  • Anzahl Stunden B/BE
     DM
      schrieb am Donnerstag, 29. Juni 2006
    Hallo,

    ich möchte einen Führerschein für B und BE machen. Wieviele Fahrstunden sind dann nötig? Ist es auch möglich, Sonderfahrten direkt mit Hänger zu machen und sie auch auf B anrechnen zu lassen, oder kann ich mit BE erst nach bestandener Klasse B beginnen?


    Vielen Dank und schönen Gruß,


    Daniel
  • Thema
    Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 30. Juni 2006
    Text
    Hallo Daniel,

    gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten für B und 5 für BE. Darüber hinaus brauchst du noch so viele "normale" Fahrstunden bis dein Fahrlehrer der Überzeugung ist, dass du fit für die Prüfung bist.
    Die Ausbildung für B und BE kannst du parallel machen, die praktische Prüfung für BE darfst du allerdings erst machen wenn du B bestanden hast.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Freitag, 30. Juni 2006
    Text
    >Hallo Daniel,
    >
    >gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten für B und 5 für BE. Darüber hinaus brauchst du noch so viele "normale" Fahrstunden bis dein Fahrlehrer der Überzeugung ist, dass du fit für die Prüfung bist.
    >Die Ausbildung für B und BE kannst du parallel machen, die praktische Prüfung für BE darfst du allerdings erst machen wenn du B bestanden hast.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    Hey,
    das stimmt so nicht ganz. Mein Fahrlehrer hat bei meiner Anmeldung gesagt, dass icherst ganz normal den B machen kann und danach dann BE. ODER B und BE parallel (d.h. beim Antrag wird hingeschrieben, dass man beides gleichzeitig absolviert), da findet dann auch an einem Tag die Prüfung für beides statt. Allerdings hat er gesagt, wenn ich z.B. bei BE durchfalle, dass ich auch keinen B bekomme. Ich hab mich also dazu entschieden, erst B zu machen und danach BE (auf dem Antrag stand dann: Ersterwerb B).
    Lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 30. Juni 2006
    Text
    >>Hallo Daniel,
    >>
    >>gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten für B und 5 für BE. Darüber hinaus brauchst du noch so viele "normale" Fahrstunden bis dein Fahrlehrer der Überzeugung ist, dass du fit für die Prüfung bist.
    >>Die Ausbildung für B und BE kannst du parallel machen, die praktische Prüfung für BE darfst du allerdings erst machen wenn du B bestanden hast.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >
    >Hey,
    >das stimmt so nicht ganz. Mein Fahrlehrer hat bei meiner Anmeldung gesagt, dass icherst ganz normal den B machen kann und danach dann BE. ODER B und BE parallel (d.h. beim Antrag wird hingeschrieben, dass man beides gleichzeitig absolviert), da findet dann auch an einem Tag die Prüfung für beides statt. Allerdings hat er gesagt, wenn ich z.B. bei BE durchfalle, dass ich auch keinen B bekomme. Ich hab mich also dazu entschieden, erst B zu machen und danach BE (auf dem Antrag stand dann: Ersterwerb B).
    >Lg

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    ????????????????????????

    hat kirsten was anderes geschrieben?

    holger



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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Samstag, 1. Juli 2006
    Text
    >????????????????????????
    >
    >hat kirsten was anderes geschrieben?
    >
    >holger


    Hi,
    zu mir wurde gesagt: wenn du B und BE zusammen machst (Prüfung an einem Tag), und B bestehst, dann Be Prüfung machst und die NICHT bestehst, bekommst du überhaupt keinen Führerschein. Das ist der Unterschied zu dem, wie wenn man die zwei getrennt macht (wie ichs dann auch gemacht hab). Hat das Kirsten so gemeint? Ich habs anders aufgefasst..sry

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 1. Juli 2006
    Text
    >zu mir wurde gesagt: wenn du B und BE zusammen machst (Prüfung an einem Tag), und B bestehst, dann Be Prüfung machst und die NICHT bestehst, bekommst du überhaupt keinen Führerschein.

    Richtig ist, dass du den Führerschein (= die Plastikkarte) in diesem Fall nicht ausgehändigt bekommst. Du kannst dir aber mit der Prüfbescheinigung einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen, der allerdings nur in Deutschland gilt. Sobald du BE bestanden hast bekommst du dann dein Kärtchen.
    Bei getrennter Beantragung, d.h. in deinem Fall bekommst du nach der bestandenen B-Prüfung einen Führerschein für Klasse B. Den musst du nach der bestandenen BE-Prüfung wieder abgeben und bekommst dann das Kärtchen mit den beiden Klassen. In diesem Fall musst du die Gebühr für die Plastikkarte zweimal bezahlen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 1. Juli 2006
    Text
    Hi Fuchsi,

    wenn du beide an einem Tag machst, B bestehst, BE nicht, bekommst du den Führerscheinnit ausgehändigt.

    Aber ne Bescheinigung, mit der du dir deinen vorläufigen B abholen kannst oder must eben warten, bis in 14TAgen dann BE bestanden hast.

    Aber die B-Prüfung steht natürlich, die mußt nimmer wiederholen

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Fuchsi
      schrieb am Samstag, 1. Juli 2006
    Text
    >Hi Fuchsi,
    >
    >wenn du beide an einem Tag machst, B bestehst, BE nicht, bekommst du den Führerscheinnit ausgehändigt.
    >
    >Aber ne Bescheinigung, mit der du dir deinen vorläufigen B abholen kannst oder must eben warten, bis in 14TAgen dann BE bestanden hast.
    >
    >Aber die B-Prüfung steht natürlich, die mußt nimmer wiederholen
    >

    Hey,
    ja das ist jetzt klar:-) dankeschön! Aber zum Glück hab ich meinen BE schon, von dem her ist mir die Regelung relativ egal, wollts nur anmerken, weil indirekt danach gefragt wurde..
    Grüßle

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Freitag, 7. Juli 2006
    Text
    >>Hi Fuchsi,
    >>
    >>wenn du beide an einem Tag machst, B bestehst, BE nicht, bekommst du den Führerscheinnit ausgehändigt.
    >>
    >>Aber ne Bescheinigung, mit der du dir deinen vorläufigen B abholen kannst oder must eben warten, bis in 14TAgen dann BE bestanden hast.
    >>
    >>Aber die B-Prüfung steht natürlich, die mußt nimmer wiederholen
    >>
    >
    >Hey,
    >ja das ist jetzt klar:-) dankeschön! Aber zum Glück hab ich meinen BE schon, von dem her ist mir die Regelung relativ egal, wollts nur anmerken, weil indirekt danach gefragt wurde..
    >Grüßle
    >
    ---------------------

    Interessant wirds eigentlich erst, wenn Du B nicht bestehst und dann folglich nicht zu BE antreten kannst. Der Prüfer ist nämlich trotzdem schon da und will sein Geld, ob Du fährst oder nicht. Und ihm dann schnell ne Krankmeldung hinzaubern macht sich auch nicht wirklich gut...

    Gruß Andreas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzahl Stunden B/BE
    Autor
      maestro
      schrieb am Freitag, 7. Juli 2006
    Text
    dann hat dein fahrlehrer aber was falsches gesagt!wenn du b bestanden hast und dann auf be durchfällst bleibt b auf jeden fall bestanden!

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