Hallo zusammen! Weiß jemand, ob man in den Autobahnraststätten selbstmitgebrachte Speisen und Getränke verzehren darf?Wie ist die Rechtslage?
Schoneinmal Dankeschön!
Thema
Re: Autobahnraststätten.
Autor
Peg
schrieb am Dienstag, 23. Januar 2007
Text
Nachdem ich zu diesem Thema auf Google-Suche ging -aber nichts rechtsverbindliches fand- gehe ich davon aus, dass es vom Betreiber abhängt, inwieweit er das Verzehren mitgebrachter Speisen zulässt. In Biergärten ist es -laut google- häufig die Regel.
Ich weiß von einer Freizeiteinrichtung (Fitness / Sauna Betrieb) der gegen den Verzehr mitgebrachter Speisen klagen wollte, aber bei Gericht nicht durchkam, da die Flüssigkeitszufuhr gerade beim Sport unerlässlich sei und der Gast nicht zum Kauf von teuren Getränken genötigt werden darf....
Ich persönlich würde es so machen, dass ich auf einer Terrasse (ohne Bedienung) Mitgebrachtes zu mir nehmen würde. Innerhalb vielleicht einen Kaffe kaufe, aber (heimlich) in die eigene Schnitte beiße *grins*. Dort wo Bedienungspersonal arbeitet, fänd ich es ungehörig eigene Speisen oder Getränke zu verzehren..
Ich bezog meine Frage auf Raststätten,in denen der Restaurantbereich Selbstbediengung ist. Mein gedanklicher Ansatz war, daß es eventuell eine konkrete rechtliche Aussage gäbe, die jedem die Rast dort erlaubt und daß die in den Raststätten angebotenen Waren nur ein Angebot der Betreiber darstellen. Grob gesagt, ähnlich den Bänken und Tischen im Stadtpark, in dem der Eisverkäufer seine Produkte anbietet.