Autorität des FLs

  • Autorität des FLs
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Hallo,

    ich frage hier mal für einen Freund von mir, der gerade an seinem Führerschein dran ist. Er wollte jetz langsam mal die Theorieprüfung ablegen, hatte aber in der letzten Stunde ein paar dumme Fehler im Übungsbogen. Der FL meinte, dass er laut Gesetz das Recht hätte, darüber zu entscheiden, wann der Fahrschüler die Prüfung machen darf oder nicht.

    Stimmt das wirklich oder kann mein Kollege die Prüfung machen wenn er will? Schließlich muss er sich ja sicher sein (eigene Verantwortung) und nicht der FL.

    PS: Wohl gemerkt is das jetz nur die Theorie. Ich will gar nich wissen wie der FL dann die praktische Prüfung rauszögern will, da gehts dann nämlich gut ins Geld.


  • Thema
    Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich frage hier mal für einen Freund von mir, der gerade an seinem Führerschein dran ist. Er wollte jetz langsam mal die Theorieprüfung ablegen, hatte aber in der letzten Stunde ein paar dumme Fehler im Übungsbogen. Der FL meinte, dass er laut Gesetz das Recht hätte, darüber zu entscheiden, wann der Fahrschüler die Prüfung machen darf oder nicht.
    >
    >Stimmt das wirklich oder kann mein Kollege die Prüfung machen wenn er will? Schließlich muss er sich ja sicher sein (eigene Verantwortung) und nicht der FL.
    >
    >PS: Wohl gemerkt is das jetz nur die Theorie. Ich will gar nich wissen wie der FL dann die praktische Prüfung rauszögern will, da gehts dann nämlich gut ins Geld.
    >
    >Die Theorieprüfung darf er dann machen, wenn er die 14 Pflichtstunden hinter sich hat und sein 18.Geburtstag in frühstens 8 Monaten ist. Er kann selbst entscheiden,wann er die Bögen ausreichend gelernt hat und darauf bestehen die Theorieprüfung zu machen. Was die praktische angeht, da müssen die Sonderfahrten gemacht worden sein, auch dann dann kann der Fahrschüler darauf bestehen Prüfung zu machen. Bei der praktischen entscheidet aber eigentlich der Fahrlehrer....
    >

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  • Thema
    Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>ich frage hier mal für einen Freund von mir, der gerade an seinem Führerschein dran ist. Er wollte jetz langsam mal die Theorieprüfung ablegen, hatte aber in der letzten Stunde ein paar dumme Fehler im Übungsbogen. Der FL meinte, dass er laut Gesetz das Recht hätte, darüber zu entscheiden, wann der Fahrschüler die Prüfung machen darf oder nicht.
    >>
    >>Stimmt das wirklich oder kann mein Kollege die Prüfung machen wenn er will? Schließlich muss er sich ja sicher sein (eigene Verantwortung) und nicht der FL.
    >>
    >>PS: Wohl gemerkt is das jetz nur die Theorie. Ich will gar nich wissen wie der FL dann die praktische Prüfung rauszögern will, da gehts dann nämlich gut ins Geld.
    >>
    >>Die Theorieprüfung darf er dann machen, wenn er die 14 Pflichtstunden hinter sich hat und sein 18.Geburtstag in frühstens 8 Monaten ist. Er kann selbst entscheiden,wann er die Bögen ausreichend gelernt hat und darauf bestehen die Theorieprüfung zu machen. Was die praktische angeht, da müssen die Sonderfahrten gemacht worden sein, auch dann dann kann der Fahrschüler darauf bestehen Prüfung zu machen. Bei der praktischen entscheidet aber eigentlich der Fahrlehrer....
    >>
    >
    Darf man die Theorie nicht erst frühestens 3 Monate vor dem 18. machen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    >Darf man die Theorie nicht erst frühestens 3 Monate vor dem 18. m
    machen?
    >

    Ja, das mit den 8 Monaten is völliger Blödsinn. Man darf sich 6 Monate vor Erreichen des mindestalters anmelden, 3 Monate vorher Theorie und 1 monat vorher die Praxisprüfung machen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    Der Fahrlehrer verdient doch keinen einzigen Cent daran, wenn der Fahrschüler die Theorieprüfung erst später ablegt. Der FL will also hier nichts "rasuzögern" und keine Kohle scheffeln, er will nur seinen Fahrschüler vor einer Pleite schützen. Damit schützt er ja auch den Geldbeutel des armen Fahrschülers.

    Und wenn du schon auf gesetzliche Grundlagen hinweist, dann bsit selbst hier im Unrecht. § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung besagt: "Der Fahrlehrer DARF die theoretische und die praktische Ausbildung ERST abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat UND der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind."

    Der gesetzlich vorgeschriebene Umfang mag also erreicht sein, aber wenn der Fahrschüler noch zu viele Fehler in einem Testbogen macht, dann ist der FL eben von der Prüfungsreife nicht überzeugt. Aber euch fehlt sowieso die nötige Reife und Selbstkritik, um solche Dinge einzusehen. Da ist es doch klar, dass der dumme FL die Sache nur "hinauszögern" will. Der Bösewicht will doch tatsächlich, dass ihr die Prüfung besteht, dabei würde er doch beim Durchfallen viel mehr verdienen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    >Der Fahrlehrer verdient doch keinen einzigen Cent daran, wenn der Fahrschüler die Theorieprüfung erst später ablegt. Der FL will also hier nichts "rasuzögern" und keine Kohle scheffeln, er will nur seinen Fahrschüler vor einer Pleite schützen. Damit schützt er ja auch den Geldbeutel des armen Fahrschülers.
    >
    >Und wenn du schon auf gesetzliche Grundlagen hinweist, dann bsit selbst hier im Unrecht. § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung besagt: "Der Fahrlehrer DARF die theoretische und die praktische Ausbildung ERST abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat UND der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind."
    >
    >Der gesetzlich vorgeschriebene Umfang mag also erreicht sein, aber wenn der Fahrschüler noch zu viele Fehler in einem Testbogen macht, dann ist der FL eben von der Prüfungsreife nicht überzeugt. Aber euch fehlt sowieso die nötige Reife und Selbstkritik, um solche Dinge einzusehen. Da ist es doch klar, dass der dumme FL die Sache nur "hinauszögern" will. Der Bösewicht will doch tatsächlich, dass ihr die Prüfung besteht, dabei würde er doch beim Durchfallen viel mehr verdienen.
    >


    Genau so sieht es aus! Aber egal wie oft man es wiederholt, es werden immer wieder welche glauben, man will sie nur an ihrem "Glück" hindern.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    meine freundin hat erst im august geburtstag und hatte neulich schon fahrstunde...ist nicht so schlau, oder? bisschen früh imho, entweder sie macht ne pause, sobald sie alles kann (was ja nicht 6 monate dauert bzw dauern sollte), oder sie fährt sobald sie es kann bis juli immer mal ne runde...

    übrigenz gibt es durchaus fl, die schüler ver...en wollen bzw zu viel um die ohren haben um zu merken, ob die schüler der theoriestunde bereits gut genug sind...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    >meine freundin hat erst im august geburtstag und hatte neulich schon fahrstunde...ist nicht so schlau, oder? bisschen früh imho, entweder sie macht ne pause, sobald sie alles kann (was ja nicht 6 monate dauert bzw dauern sollte), oder sie fährt sobald sie es kann bis juli immer mal ne runde...
    >
    >übrigenz gibt es durchaus fl, die schüler ver...en wollen bzw zu viel um die ohren haben um zu merken, ob die schüler der theoriestunde bereits gut genug sind...
    >

    die theorie 3 monate vor dem 18.geburtstag, hab mich vertippt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    >>meine freundin hat erst im august geburtstag und hatte neulich schon fahrstunde...ist nicht so schlau, oder? bisschen früh imho, entweder sie macht ne pause, sobald sie alles kann (was ja nicht 6 monate dauert bzw dauern sollte), oder sie fährt sobald sie es kann bis juli immer mal ne runde...
    >>
    >>übrigenz gibt es durchaus fl, die schüler ver...en wollen bzw zu viel um die ohren haben um zu merken, ob die schüler der theoriestunde bereits gut genug sind...
    >>
    >
    >die theorie 3 monate vor dem 18.geburtstag, hab mich vertippt.
    >
    Der Fl. entscheidet, ob der Fahrschüler schon Prüfungsreif ist oder nicht.
    Paule

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    musste bei meine FL auch erst einige übungsbögen ausfüllen bevor er mich dann zur theorie angemeldet hat. und finde dass auch sinnvoll, denn er wird wohl am besten entscheiden können ob es richtig ist die prüfung jetzt oder erst später zu machen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    aber gibt ja auch leute, die gerne alles aufn letzten drücker tun. ich hatte immer so 5-9 fehler im bogen, hab zwei tage nur gelernt vor der prüfung und hatte dann 0 fehler darin.
    sollte doch jedem selbst überlassen bleiben....wenn er keine lust hat schon zwei wochen vorher dauernd zu lernen weil der fl einen auch noch groß prüft

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Autorität des FLs
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 11. Februar 2005
    Text
    >Der Fahrlehrer verdient doch keinen einzigen Cent daran, wenn der Fahrschüler die Theorieprüfung erst später ablegt. Der FL will also hier nichts "rasuzögern" und keine Kohle scheffeln, er will nur seinen Fahrschüler vor einer Pleite schützen. Damit schützt er ja auch den Geldbeutel des armen Fahrschülers.
    >
    >Und wenn du schon auf gesetzliche Grundlagen hinweist, dann bsit selbst hier im Unrecht. § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung besagt: "Der Fahrlehrer DARF die theoretische und die praktische Ausbildung ERST abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat UND der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind."
    >
    >Der gesetzlich vorgeschriebene Umfang mag also erreicht sein, aber wenn der Fahrschüler noch zu viele Fehler in einem Testbogen macht, dann ist der FL eben von der Prüfungsreife nicht überzeugt. Aber euch fehlt sowieso die nötige Reife und Selbstkritik, um solche Dinge einzusehen. Da ist es doch klar, dass der dumme FL die Sache nur "hinauszögern" will. Der Bösewicht will doch tatsächlich, dass ihr die Prüfung besteht, dabei würde er doch beim Durchfallen viel mehr verdienen.
    >
    Endlich redet mal einer Klartext!

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