Bezahlung eines Fahrlehrers

  • Bezahlung eines Fahrlehrers
     Fahrlehrer aus BW
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Hallo an alle Fahrlehrer im Forum und die die es werden wollen.
    Das Problem eines angestellten Fahrlehrers ist ja das im Winter durch Wegfall von A1,A,M usw.weniger Stunden als im restlichen Jahr anfallen.
    Da Fahrlehrer ja meist nur nach Ausbildungsstunden bezahlt werden ist das Gehalt natürlich deutlich weniger.
    Nach dem Arbeitsvertrag laut Fahrlehrerverband ist die Arbeitszeit die geleistete prakt. und theor. Ausbildungszeit.
    Was ist aber mit den Zeiten wie Auto waschen,saugen und dem Tanken.
    Das fahren zum Fahrschüler bei mehreren Zweigstellen die Zeiten die zwischen den Fahrschülern durch den Wechsel anfallen.Wer schon länger als Fahrlehrer arbeitet dem fallen dazu bestimmt noch eine menge Sachen ein.
    Das Problem ist doch das ein Fahrlehrer ständig unterwegs ist immer im Stress ist und am ende eines Tages manchmal 360 min stehen hat.
    Das Problem ist nicht das Fahrlehrer zuwenig arbeiten sondern das bestimmt ein Drittel des Tages keine "Arbeitszeit sein soll"
    Da ja über Arbeitsverträge und Lohn selten unter FL geredet wird ist dieses Forum mal eine Möglichkeit zu erfahren wie das bei Euch geregelt ist.
    Hoffe auf viele Antworten
  • Thema
    Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    da bist du hier falsch.

    melde dich dort an : http://www.fahrlehrerecke.de/portal.php

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Hi,

    wenn du nen halbwegs guten Chef hast, regelt sich das dadurch, dass er dir einige Stunden so zahlt.

    Fahrzeit zwischen den Leuten kannst du selber einteilen wenn du es geschickt machst.

    ICh hol mit dem einen meist den nächsten ab oder mach selben wechselpunkt aus.

    Waschen, tanken mach ich mit Fahrschüler.
    Tankanlangenbetreiber sind froh, wenn du das mal mit Anfängern gemacht hast.

    Und ansonsten rechnest du doch sicher auch jeden Kilometer, den du privat aufs Auto fährst im Gegenzug sauber ab, oder?

    Ist ein Geben und Nehmen.
    Ich zumindest kann nicht klagen

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Stimmt schon. Man ackert manchmal den ganzen Tag und hat am Ende 360 Minuten auf der Uhr. Das kommt halt vor. Viele Chefs wollen sowas wie Leerfahrten nicht bezahlen, weil in der Zeit ja auch kein Geld rein kommt. Und bei den Preisen die genommen werden...nein ich fange nicht wieder davon an! ;)

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Über die Verdienstmöglichkeiten des FL wurde auch hier

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=48295&hl=Fahrlehrer#topicoptions

    aus dem Nähkästchen geplaudert (ähm....diskutiert!) ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    .....und wer glaubt das dort die wahrheit erzählt wurde, glaubt auch, dass zitronenfalter zitronen falten....

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Ach, was falten Zitronenfalter denn dann ?????
    Besteht doch noch Hoffnung, dass ein FL mehr verdient als dort beschrieben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Fahrlehrer aus BW
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Guten Abend Peg,

    ja es besteht die Möglichkeit das ein Fahrlehrer mehr verdient als dort angegeben.

    zB 130h a 45min *13 € ergibt 1690 brutto ca je nach Steuer ca 1100€ +
    einen Minijob in einer anderen Fahrschule oder ....ein wenig Phantasie
    30.76h ergibt 400€ netto und wenn du einen Monat mehr als 160.76h hast verdienst du halt mehr. Bei Stkl.1 hast du bei zb 200h nochmal 39.24h extra. Davon bleibt durch die Degresion ca 50%übrig ergibt alles in allem ca (1355 für 169.24h) +(400€ für 30.76) ergibt 1755€ bei 200h Gesamtarbeitszeit
    Was sagst du dazu?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    >Guten Abend Peg,
    >>ja es besteht die Möglichkeit das ein Fahrlehrer mehr verdient als dort angegeben.
    >Was sagst du dazu?
    ------------------------------

    Ich habe ab sofort keinen Komplex mehr mich von meinem Ex-FL zu Kaffee und Kuchen einladen zu lassen.
    Es gab Zeiten, da hätte ich es nicht zugelassen, wenn mir ein FL Brötchen bezahlen wollte ;o))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Fahrlehrer aus BW
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Danke für die ersten Meinungen zu dem Thema
    und auch die Einträge im Verkehrsportal sind wirklich lustig.Am besten finde ich diese Milchmädchenrechnung von 287h im Monat um auf 1600netto zu kommen.
    Den Fahrlehrer will ich sehen der 6 Tage in der woche 11h macht und das über das ganze Jahr.

    Obwohl das gar nicht so schlecht wäre weil man sich das Geld für eine eigene Wohnung sparen und die 4 bis 5 Stunden auch im Auto schlafen könnte.Grins

    Sollten sich wirklich weiter Fahrlehrer finden die das bestätigen dann werde ich mich bis ans Lebensende nie wieder beklagen.
    Versprochen



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      tobi*
      schrieb am Samstag, 17. Februar 2007
    Text
    Mach es doch wie soviele andere Fahrlehrerkollegen:

    MACH DICH ENDLICH SELBSTÄNDIG!

    Du arbeitest dann zwar auch fürchterlich viele Stunden,
    - allerdings bekommst Du noch immer NICHTS für die Wegezeiten zwischen zwei Fahrschülern, aber Du tust das für DICH,...
    - DU kannst Dir lediglich UNBEZAHLTEN Urlaub leisten,
    ... wenn Du Dir Urlaubmachen bei der heutigen Konkurrenzsituation überhaupt erlauben willst...
    ..aber es ist für DICH...
    ...fürs Autowaschen und Tanken bezahlst DU, bekommen tust du NIX...
    ...aber es ist wenigstens Deine Existenz...

    Doch der alles entscheidende Vorteil dabei ist: Du verdienst zwar weniger, aber Du tust es für Dich selbst. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Fahrlehrer aus BW
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    Hallo Tobi,
    du hast natürlich mit der Arbeitszeit bei einer Selbständigkeit 150%ig Recht.
    Mit der Bezahlung der zusätzlich anfallenden Arbeiten täuschst du dich aber.

    Bei der Kalkulation der Fahrstundenpreise in Verbindung mit der Grundgebühr (zb 150 *250€ erbibt 37500€)erbibt sich am Jahresende nach Abzug der Kosten ein verbleibender Gewinn.

    Dieser Gewinn ist die Entschädigung für den kompletten Arbeitsaufwand
    den der Unternehmer mit der Fahrschule hat.

    Das heist bei einer gut laufenden Fahrschule mit gut kalkulierten Preisen bekommt der Fahrschuleigentümer" jeden " Aufwand bezahlt.

    Das sieht man übrigens daran (regional unterschiedlich)das in der
    Regel der Eigentümer eines schönen Eigenheimes und einer Frau die nicht arbeiten muß sowie diverse gut motorisierte Autos für die private Nutzung meist der Fahrschuleigentümer und eher selten der angestellte Fahrlehrer sein Eigen nennt.Oder kennst Du einen?

    Also mit der aufopfernden selbslosen unbezahlten Arbeit des Eigentümers der sich den Lohn des Angestellten vom Mund abspart hat die Realität nichts zu tun.

    Der Unternehmer zahlt nur ein hohes Gehalt wenn auch proportional der Umsatz steigt.Und steigender Umsatz bedeutet in der Regel auch einen
    höheren Gewinn.

    P.s Auch die Dresder Bank hatte letztes Jahr kein Geld für die" riesigen" Gehälter ihrer Angestellten und hatte nur ein" paar Milliarden" Gewinn gemacht und trotzdem Leute entlassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    >Bei der Kalkulation der Fahrstundenpreise

    Schon an dieser Stelle wird die ganze Argumentationskette zum Witz. Denn Kalkulieren ist das, was Fahrlehrer am allerwenigsten beherrschen.

    Es gibt mehr Fahrschulinhaber, die unter Zuhilfenahme ihres Geschäfts das ursprünglich mal vorhandene Haus oder Hof verloren haben, als welche, die es durch den Betrieb einer Fahrschule erst erworben haben.
    Sowas gelang noch vor 50 Jahren, aber bei den heutigen Rahmenbedingungen kann ein Fahrschulinhaber froh sein, wenn er über die Runden kommt. Fahrschulen haben die meisten Pleiten zu verzeichnen.

    Der Angestellte dagegen erhält seinen Lohn, während der Inhaber am Jahresende u.U. zusehen muss, wie er einen entstandenen Verlust wegsteckt.

    Egal, eigentlich wollte ich nur mahnen, sich nicht wegen unzufriedenstellender Bezahlung blindlings in eine Selbständigkeit zu stürzen, zumindest nicht in dieser Branche.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Elvira-D.
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    >Hallo Tobi,
    >du hast natürlich mit der Arbeitszeit bei einer Selbständigkeit 150%ig Recht.
    >Mit der Bezahlung der zusätzlich anfallenden Arbeiten täuschst du dich aber.
    >
    >Bei der Kalkulation der Fahrstundenpreise in Verbindung mit der Grundgebühr (zb 150 *250€ erbibt 37500€)erbibt sich am Jahresende nach Abzug der Kosten ein verbleibender Gewinn.
    >
    >Dieser Gewinn ist die Entschädigung für den kompletten Arbeitsaufwand
    >den der Unternehmer mit der Fahrschule hat.
    >
    >Das heist bei einer gut laufenden Fahrschule mit gut kalkulierten Preisen bekommt der Fahrschuleigentümer" jeden " Aufwand bezahlt.
    >
    Hallo FL aus BW,
    und wovon träumst Du Nachts? Wovon zahlst Du die Raumkosten? Tel., Strom, Heizung? Womit wird der theoretische Unterricht entlohnt? Die nicht arbeitende FL-Frau sitzt nur als Zierrat im Büro? Lehrmittel und Unterrichtsmedien bekommst Du kostenlos von den Verlagen? Büroausstattung sponsert "Staples" oder "Schäfer-Shop"? Sieh bei der Standortsuche zu daß Du 250,-€ GG nehmen kannst und wenn Du den 150 Fahrschülern/innen die Du dann jährlich hast Lappen an die Füße bindest kannst Du die Putzhilfe sparen.
    Viel Erfolg und gute Geschäfte wünscht Dir
    Elvira D.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Fahrlehrer aus BW
      schrieb am Sonntag, 18. Februar 2007
    Text
    .
    >>
    >Hallo FL aus BW,
    >und wovon träumst Du Nachts? Wovon zahlst Du die Raumkosten? Tel., Strom, Heizung? Womit wird der theoretische Unterricht entlohnt? Die nicht arbeitende FL-Frau sitzt nur als Zierrat im Büro? Lehrmittel und Unterrichtsmedien bekommst Du kostenlos von den Verlagen? Büroausstattung sponsert "Staples" oder "Schäfer-Shop"? Sieh bei der Standortsuche zu daß Du 250,-€ GG nehmen kannst und wenn Du den 150 Fahrschülern/innen die Du dann jährlich hast Lappen an die Füße bindest kannst Du die Putzhilfe sparen.
    >Viel Erfolg und gute Geschäfte wünscht Dir
    >Elvira D.

    Hallo Elvira D.

    leider verstehst Du vom Fahrschulgeschäft nicht die Bohne
    deshalb nur ganz kurz.
    Lehrmittel brauchst du Dir nicht schenken lassen die bezahlt der
    Fahrschüler extra.
    Der theor. Unterricht wird durch die Grundgebühr abgedeckt ( ca. 37500€ bei 150 Fs)
    Dann kommt nochmal durch die Fahrstunden 150*ca 1000€ ergibt 150000€
    also zusammen 187500€ -Umsatzsteuer
    Jetzt kannst du mit dem Abzug von Strom,Miete,Telefon,Tanken,Leasing usw.beginnen.
    250€ Grundgebühr sind in Bayern und BW völlig normal deshalb hatte ich auch geschrieben "regional unterschiedlich "
    Natürlich würde ich in einigen Gebieten Deutschlands auch dringend
    abraten. Aber eben nicht in allen.

    Deshalb Elvira D. immer genau lesen dann kurz nachdenken und erst als letzten Schritt eine Meinung bilden.

    Wenn du dann noch was Konstuktives dazu beitragen kannst sehr gerne.

    Und denke an §1 immer schön locker und fair bleiben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 19. Februar 2007
    Text

    >Der theor. Unterricht wird durch die Grundgebühr abgedeckt ( ca. 37500€ bei 150 Fs)
    >Dann kommt nochmal durch die Fahrstunden 150*ca 1000€ ergibt 150000€
    >also zusammen 187500€ -Umsatzsteuer
    >Jetzt kannst du mit dem Abzug von Strom,Miete,Telefon,Tanken,Leasing usw.beginnen.
    +++
    Ja, und was kommt dann bei deiner Rechnung anschliessend für ein Riesengewinn für den Inhaber raus?
    Ich bin echt gespannt...

    greetz


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Bezahlung eines Fahrlehrers
    Autor
      Elvira-D.
      schrieb am Mittwoch, 21. Februar 2007
    Text

    >
    >Hallo Elvira D.
    >
    >leider verstehst Du vom Fahrschulgeschäft nicht die Bohne
    >deshalb nur ganz kurz.
    >Lehrmittel brauchst du Dir nicht schenken lassen die bezahlt der
    >Fahrschüler extra.
    >Der theor. Unterricht wird durch die Grundgebühr abgedeckt ( ca. 37500€ bei 150 Fs)
    >Dann kommt nochmal durch die Fahrstunden 150*ca 1000€ ergibt 150000€
    >also zusammen 187500€ -Umsatzsteuer
    >Jetzt kannst du mit dem Abzug von Strom,Miete,Telefon,Tanken,Leasing usw.beginnen.
    >250€ Grundgebühr sind in Bayern und BW völlig normal deshalb hatte ich auch geschrieben "regional unterschiedlich "
    >Natürlich würde ich in einigen Gebieten Deutschlands auch dringend
    >abraten. Aber eben nicht in allen.
    >
    >Deshalb Elvira D. immer genau lesen dann kurz nachdenken und erst als letzten Schritt eine Meinung bilden.
    >
    >Wenn du dann noch was Konstuktives dazu beitragen kannst sehr gerne.
    >
    >Und denke an §1 immer schön locker und fair bleiben.
    >
    >
    Hallo FL aus BW,
    vielleicht versteht ich vom Fahrschulgeschäft nicht die Bohne aber ich hab nur einen Streifen: kann lesen!!!
    Ich habe von Lehrmittel und Unterrichtsmedien gesprochen (siehe § 11 Abs. 6 FahrlG) und nicht von unterrichtsbeleitendem Lehrmaterial.
    Es gibt aber noch einen weiteren Grund warum ich diesen Thread noch mal hochkoche:
    Du hast doch diesen Thread eröffnet und Dich beschwert daß Du nicht voll ausgelastet bist und zu viele Fehlzeiten (Leerfahrten) und "Nebentätigkeiten" wie Tanken und Fz-Pflege nicht vergütet werden. Wie versteh ich jetzt Deinen Beitrag in "Thread III"?
    Wenn Eure "In"-Fahrschule (vielleicht die mit dem großen A?) überquillt von Fahrschülern - wieso wirst Du dann so schlecht bezahlt und hast so viele Fehlzeiten?

    Gruß
    die Ahnungslose Elvira D.

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