Bf17

  • Bf17
     myself
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    hab nur ne wichtige und dringende Frage:

    ich hab jetzt den Bf17 und müsste evtl. noch einen begleitenden Fahrer nachtragen lassen. Wie lange dauert sowas denn normalerweise? Klappt das bis zum Wochenende, wenn ich den Antrag z.B. erst am Mittwoch stelle?

    Bitte um schnelle Antworten.

    Danke
  • Thema
    Re: Bf17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    Klappt das bis zum Wochenende, wenn ich den Antrag z.B. erst am Mittwoch stelle?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Günstiger wäre es, für die Antwort beim zuständigen Straßenvrkehrsamt nachzufragen.
    Gerade die Ferienzeit jetzt könnte für einen Personalengstand auf den Ämtern sorgen - und damit für eine längere Bearbeitungszeit.
    Aber auch sonst kann ich es mir mega knapp vorstellen.

    Nun weiß ich aber nicht, ob dem für dich zuständigen Amt möglich ist das Punktekonto deines potentiellen Begleiters einzusehen, oder ob dafür erst schriftlicher Kontakt zwischen deinem Amt und Flensburg entstehen müsste.

    Deshalb ist es bei dir besonders wichtig, dass du alles beisammen hast, wenn du den Antrag auf Erweiterung stellst.
    Dazu gehört auch die schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten zum Begleiter.
    Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit

    * Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
    * Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
    * Kopie des Führerscheins der Begleitperson
    vorgelegt werden.

    Viel Glück.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Bf17
    Autor
      myself
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text

    wow, danke erstmal für deine ausführliche Antwort.
    An so viele verschiedene Dinge hab ich gar nicht gedacht. hmm, und nun?!

    Aber die Person, die ich als Begleitperson noch eintragen möchte, die muss ja dann nicht mit zum Amt, oder?
    Wäre doch eigentlich sinnlos...finde ich zumindest.

    boah, das man da so viel braucht... wo bekommt man denn so einen "antrag"? geht man da nicht einfach zum Amt und sagt eben, was man möchte; dann tragen die des ein und das wars?

    Wäre eben schon wichtig, dass es bis allerspätestens Sonntag klappen würde. mal schauen.

    ich geh vllt. noch heute auf die Suche nach all den papieren, die ich dann für das amt brauche...

    denke auch, wenn man beim Amt sagt, dass es dringend ist, dass sie sich evtl. auch mal beeilen. Vllt. klappt es ja.

    Also nochmal, vielen dank

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Bf17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text

    >boah, das man da so viel braucht... wo bekommt man denn so einen "antrag"? geht man da nicht einfach zum Amt und sagt eben, was man möchte; dann tragen die des ein und das wars?
    >
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Und wie soll das Amt dann wissen, ob der, den du als Begleiter willst, überhaupt dein Begleiter sein will? ;o)
    Davon, dass der persönlich auf der Matte stehen muss, steht nirgendwo etwas.
    Aber denke bei den Kopien an jeweils Vorder- und Rückseite.
    ... und natürlich an das "Kleingeld" das man dir abfordern wird.
    Die Überprüfung wird bezahlt werden müssen - und evtl. auch ein neuer rosa Zettel.
    Mindestens 20 Euro würde ich an deiner Stelle mitnehmen. Über Wechselgeld kannst du dich immer noch später freuen, wenn du es erhältst.
    Ein kurzer Anruf (oder die Nachfrage wenn du das Formular abholst, das dein Begleiter ausfüllen muss) würden da schon Sicherheit geben, nicht zu wenig eingesteckt zu haben.

    Die Voraussetzungen erfüllt dein "Möchte-gern-Begleiter" aber:
    Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führenschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
    ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Bf17
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    Wie sieht das mit dem Fahrzeug deines Begleiters aus?
    Besitzt er selbst eines?
    Ist das so versichert, dass du es als bF17-Teilnehmer überhaupt fahren darfst?
    Hat sich dein Begleiter diesbezüglich schon kundig getan - und weiß er, was er uU mehr an Prämie bezahlen muss, weil er dich fahren lässt?
    Will er das selbst bezahlen, oder dich wegen des "Aufschlages" zur Kasse bitten?

    Wie sähe das bei einem von dir verursachten Unfallschaden aus?
    Wärst du bereit und in der Lage die Reparaturkosten für das Begleiterfahrzeuges zu zahlen?

    All das sind Fragen, die mich dazu bewogen, für keinen anderen als das eigene Kind den Begleiter zu machen.
    Denke mal darüber nach - vielleicht reicht es dir (in Anbetracht des Risikos, das auch DU eingehst) ja doch, nur die Familienkutsche zu steuern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Bf17
    Autor
      myself
      schrieb am Montag, 2. August 2010
    Text
    achso, stimmt ja. geld muss ich ja da auch mitnehmen, hätt ich fast vergessen -.-

    ehrlich gesagt, weiß der evtl. neue Begleiter ja noch gar nichts von seinem Glück xD
    muss ich auch erst heute oder morgen mal fragen...

    ich möchte ja dann gar nicht mit dem auto des neuen begleiters fahren. ne, darauf hab ich keinen bock. ich bräuchte diese person eben nur mal kurz. Deswegen muss auch dieser begleiter mich gar nicht bei seinem auto anmelden... denk ich mal. darum entstehen dann auch eigentlich keine extra kosten. nicht für mich und auch nicht für den begleiter. nur seine nerven werden etwas strapaziert werden :D

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo