12000kg, Lpp" />

C1E>12000kg, L<=3

  • C1E>12000kg, L<=3
     pp
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Hab meinen alten rosa Lappen jetzt auch in einen EU Führerschein umschreiben lassen! Aber kann mir mal jemand auf Normaldeutsch erklären, was "79(C1E>12000kg, L<=3)" bedeutet (steht in Spalte 12 in der Zeile CE). Was darf ich damit, bzw. was darf ich nicht?
    pp
  • Thema
    Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Werner O.
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Text
    >Hab meinen alten rosa Lappen jetzt auch in einen EU Führerschein umschreiben lassen! Aber kann mir mal jemand auf Normaldeutsch erklären, was "79(C1E>12000kg, L<=3)" bedeutet (steht in Spalte 12 in der Zeile CE). Was darf ich damit, bzw. was darf ich nicht?
    >pp

    Hy,
    das heißt das Du nur Fz der Klasse bis zu einer Gesamtmasse bis 12t und mit max. 3 Achsen bewegen darfst.
    Wer heute die Klasse C1E macht hat mit der Anzahl der Achsen nichts mehr zu tun.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Text
    Leider daneben ....

    CE 79 ist ne Sonderregelung, die man als Inhaber der alten Klasse 3 angeben muss. Sie sorgt dafür, dass man die alte Klasse 3 in VOLLEM Umfang behält.

    CE 79 berechtigt zum führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einer zulässigen Gesamtmasse von über 12.000 kg und von Zügen mit Zugfahrzeugen der klasse C1 und Anhängern wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen KANN!

    Zur Erklärung: In der normalen Klasse C1E gibt es eine Gesamtmassenbeschränkung von 12t die damit wegfällt. Man spricht dann von einer eingeschränkten Klasse CE. Diese istr dann allerdings bis zum 50. LJ befristet.

    Was mich erstaunt ist, dass du die anscheinend so bekommen hast, wird normalerweise nur auf Antrag gemacht, wenn man den Zweck nachweisen kann.

    Weiter und Nähere Infos beim zuständigen Straßenverkehrsamt,

    Und an meinen Vorredner: Wo ist denn dann der Unterschied zwischen C1E und CE79??? Also bitte hier keine falschen Aussagen machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Text
    >Was mich erstaunt ist, dass du die anscheinend so bekommen hast, wird normalerweise nur auf Antrag gemacht, wenn man den Zweck nachweisen kann.

    Bei der Umschreibung der alten Klasse 3 bekommt jeder diese Regelung (Besitzstandswahrung), allerdings muss man sie ab dem 50. Geburtstag alle 5 Jahre verlängern lassen und dazu eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorlegen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Text
    Nein, das stimmt so nicht. Du bekommst die Klasse C1E, aber ohne die Ergänzung CE79.
    CE79 wird nur auf Antrag zugeteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Werner O.
      schrieb am Dienstag, 28. August 2007
    Text
    >Leider daneben ....


    >Also bitte hier keine falschen Aussagen machen.

    war keine absicht...
    wäre nicht passiert wenn ich richtig gelesen hätte...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      pp
      schrieb am Donnerstag, 30. August 2007
    Text
    Ich habe nichts extra beantragt und war irgendwie selbst überrascht, als mir das Plastikkärtchen zugeschickt wurde. Und wenn ich nicht unbedingt meinen Internationalen Führerschein hätte erneuern müssen, der in Zusammenhang mit dem rosa Lappen scheinbar nicht mehr ausgestellt werden darf (warum eigentlich nicht? so ein Blödsinn!), hätte ich auch nie den EU Führerschein beantragt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 31. August 2007
    Text
    Den rosa Lappen hättest Du allerspätestens in ungefähr 25 Jahren umtauschen müssen.
    Der Grund ist, dass es derzeit in der EU über einhundert verschiedene Führerscheinarten gibt, die ein Polizist unmöglich alle kennen kann. Deshalb werden alle EU-Bürger mit Fahrerlaubnis bis spätestens 2032 einen EU-Plasikkarten-Führerschein haben müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      herm
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Hallo, bei mir ist eine Kombination, die ich nicht so richtig verstehe. Einmal hab ich Kl. C1/171 und die Kl. C1E. Da ich unter die Altregelung falle, gilt für mich eine Übergangsregelung. Die da lautet:
    Ärztliche Untersuchungen für "Altinhaber"
    Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
    Kann ich jetzt tatsächlich LKW bis 12 to fahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    >Kann ich jetzt tatsächlich LKW bis 12 to fahren?

    Nein, der LKW darf weiterhin maximal 7,5 t haben. Die 12 t sind die maximal zulässige Gesamtmasse für den kompletten Zug, also LKW plus Änhänger.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      zelle
      schrieb am Donnerstag, 27. September 2007
    Text
    >Leider daneben ....
    >
    >CE 79 ist ne Sonderregelung, die man als Inhaber der alten Klasse 3 angeben muss. Sie sorgt dafür, dass man die alte Klasse 3 in VOLLEM Umfang behält.
    >
    >CE 79 berechtigt zum führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einer zulässigen Gesamtmasse von über 12.000 kg und von Zügen mit Zugfahrzeugen der klasse C1 und Anhängern wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen KANN!
    >
    >Zur Erklärung: In der normalen Klasse C1E gibt es eine Gesamtmassenbeschränkung von 12t die damit wegfällt. Man spricht dann von einer eingeschränkten Klasse CE. Diese istr dann allerdings bis zum 50. LJ befristet.
    >
    >Was mich erstaunt ist, dass du die anscheinend so bekommen hast, wird normalerweise nur auf Antrag gemacht, wenn man den Zweck nachweisen kann.
    >
    >Weiter und Nähere Infos beim zuständigen Straßenverkehrsamt,
    >
    >Und an meinen Vorredner: Wo ist denn dann der Unterschied zwischen C1E und CE79??? Also bitte hier keine falschen Aussagen machen.

    >Ich habe diesen Zusatz auch ohne Antrag erhalten. Ich habe nur für meine Arbeit eine Fahrerkarte beantragt. Aber für eine Fahrerkarte braucht man einen EU Führerschein weshalb mein "roserner Lappen" in eine/n Eu Führerschein(karte) getauscht wurde.
    >
    >Jetzt bleibt aber noch die Frage ob ich also einen dreiachsigen 18tonner oder größer fahren darf? lt. Deiner Aussage ja!
    >
    >Wenn ich Dich also richtig verstehe darf ich bis ich 50 werde auch einen 40tonner fahren wenn er nicht mehr als drei Achsen hat!?
    >
    >mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: C1E>12000kg, L<=3
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Freitag, 28. September 2007
    Text
    könnte da jetzt mal der autor ohne die > antworten, da steigt man ja nicht mehr durch, wer was geschrieben hat, und die frage dann präzisieren!?

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo