Chiptuning-Eintragung

  • Chiptuning-Eintragung
     Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Hi,

    ich habe einen Chiptuning durchführen lassen und dafür ein Teilegutachten (roter Wisch) bekommen. Heute war ich dann bei der Zulassungsstelle und wollte das eintragen lassen - die sagte mir aber, ich müsse zum TÜV und die würden dann kurz mein Auto checken etc.

    Ich versteh' allerdings nur Bahnhof! Was muss ich jetzt machen? Was brauch' ich vom TÜV? Reicht nicht ein TÜV-Gutachten, muss ich das dann wirklich noch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen? Ich dachte immer, nur das Gutachten würde ausreichen?

    Viele Grüße,

    Andy
  • Thema
    Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >ich habe einen Chiptuning durchführen lassen und dafür ein Teilegutachten (roter Wisch) bekommen. Heute war ich dann bei der Zulassungsstelle und wollte das eintragen lassen - die sagte mir aber, ich müsse zum TÜV und die würden dann kurz mein Auto checken etc.
    >
    >Ich versteh' allerdings nur Bahnhof! Was muss ich jetzt machen? Was brauch' ich vom TÜV? Reicht nicht ein TÜV-Gutachten, muss ich das dann wirklich noch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen? Ich dachte immer, nur das Gutachten würde ausreichen?
    >
    >Viele Grüße,
    >
    >Andy
    >
    Ab einem gewissen Grad erfordert eine massive Veränderung am Fzg. eventuell sogar eine Vollabnahme. Allerdings müsste Dir Deine Werkstatt dies eigentlich auch mitteilen.

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  • Thema
    Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    Wieder einer reingefallen - ich lach micht schlapp!!!

    Je nachdem wie groß die Leisterungssteigerung ist, kann der TÜV verlangen, dass eine neue/stärkere Bremsanlage, ein stärkeres Fahrwerk usw. eingebaut werden muss!!!

    Zudem muss, wenn die Karre nicht durch die AU kommt ne neue Abgasanlage oder KAT eingebaut werden!!!

    Ich kann echt nicht verstehen, wie man so bescheu... und blauäugig sein kann!

    ...denn wenn man sich nen grösseren Motor einbaut, muss man auch Bremsanlage, Fahrwerk, Abgasanlage/KAT, Getriebe, Kupplung usw. des stärkeren Modells verbauen - selbst das wissen die wenigsten... arme Irre...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    Dass es um Chiptuning geht, hatte ich wohl verstanden, dass mit dem Motortausch hatte ich nur als Vergleich/Ergänzung geschrieben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    Was hast du denn für ein Problem!? Dass ich es eintragen lassen muss war mir schon klar, mir war nur nicht klar, WIE und WO genau. Also, bleib mal locker - wenn ich die 1400 Euro für den Chip aufbringen kann, werden mich die paar Euro auch nicht mehr stören.

    Und zu dem anderen Kram: ich habe einen Audi TT mit 225 PS-Motor. Eine entsprechende Bremsanlage, Sportfahrwerk etc. sind werksmäßig schon verbaut - was soll also der ganze Blödsinn? DA lach ich mich schlapp, sorry! Keine Ahnung, aber große Sprüche klopfen.

    An alle Anderen: danke für die Hilfe, habe jetzt einen Termin beim TÜV vereinbart, danach geht's auf zur Zulassungsstelle. ;-)

    Viele Grüße,

    Andy

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  • Thema
    Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    Hallo Andy,

    der TÜV muss bescheinigen, dass die am Auto durchgeführten Veränderungen und das Gutachten übereinstimmen. Erst dann ändert die Zulassungsstelle die Papiere.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    Also erst mal gibt es verschiedene Gutachten:

    1. Die EG-Genehmigung (ABE) = Da muss nichts eingetragen werden und das Gutachten muss lediglich im Fahrzeug mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    2. Gutachten nach §19 = Bei diesem Gutachten kannst du die Abnahme bei jedem TÜV machen lassen. Preis ca. 35€

    3. Gutachten nach §21 = Bei diesen Gutachten musst du zum TÜH. Da kostet die Eintragung dann gleich ca. 56€ + das ändern der Fahrzeugpapiere pro Eintrag ca. 10€. Diese Eintragung ist deshalb so teuer und manchmal kompliziert weil es eine Einzelabnahme ist und der Beamte nach seiner Meinung entscheidet!

    Also guck mal was du da für ein Gutachten bekommen hast!

    Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

    Gruß Astra girl

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  • Thema
    Re: Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    >Also erst mal gibt es verschiedene Gutachten:
    >
    >1. Die EG-Genehmigung (ABE) = Da muss nichts eingetragen werden und das Gutachten muss lediglich im Fahrzeug mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Eine ABE ist keine EG-Genehmigung sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis! Und auch wenn eine ABE vorliegt muss dennoch überprüft werden, ob unter Auflagen nicht doch die Bescheinigung des ordnungsgemäßen Einbaus eines aaSoP gefordert wird.

    >2. Gutachten nach §19 = Bei diesem Gutachten kannst du die Abnahme bei jedem TÜV machen lassen. Preis ca. 35€

    Du meinst Abnahmen nach §19(3) StVZO. Diese werden von aaSoP und befugten Prüfingenieuren (PI) vorgenommen sofern ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegt. Hierbei wird eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus erstellt mit der eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle erfolgen kann oder sogar muss (je nach Änderung).

    >3. Gutachten nach §21 = Bei diesen Gutachten musst du zum TÜH. Da kostet die Eintragung dann gleich ca. 56€ + das ändern der Fahrzeugpapiere pro Eintrag ca. 10€. Diese Eintragung ist deshalb so teuer und manchmal kompliziert weil es eine Einzelabnahme ist und der Beamte nach seiner Meinung entscheidet!

    Die Eintragung nach §19(2) iVm §21 StVZO muss von einem aaS einer Technischen Prüfstelle vorgenommen werden. Die TP trägt die Daten in den Fahrzeugbrief ein, die Eintragung in den Fahrzeugschein (und damit die Erteilung der Betriebserlaubnis) wird anschließend von der Zulassungsstelle vorgenommen. (Nicht vergessen!)

    Den TÜH gibt es nur in Hessen (soweit ich weiß). In den alten Bundesländern ist es der TÜV, in den neuen Bundesländern der DEKRA.

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    @ Chris,

    Eine EG-Genehmigung ist vom Aufbau her das gleiche wie eine ABE und in diesem Fall muss, wie z. B. bei Alufelgen wenn die Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen ist, nicht beim TÜV vorgeführt werden sondern nur im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Bei Teilegutachten wird nach zwei Arten unterschieden! §19 und 21§!

    § 19 ist eine normale Abnahme die bei jedem TÜV oder einer anderen autorisierten Abnahmestelle durchgeführt werden kann. Hier muss die Änderung in den Fahrzeugpapieren erst erfolgen wenn ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt oder andere Änderungen im Schein vorgenommen werden.

    §21 ist eine sogenannte EINZELABNAHME die nur der TÜV oder der TÜH durchführen darf. Hier muss die Änderung innerhalb einer Woche erfolgen.

    Gruß Astra girl

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Chiptuning-Eintragung
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    @ Astra-Girl.

    Eine EG-Genehmigung ist keine ABE. Wenn in einer ABE Auflagen gemacht wurden sind diese zu berücksichtigen. Dies kann auch eine Auflage sein, die eine Änderungsabnahme erfordert (Oft als Auflage A2 bezeichnet).

    Änderungen werden immer auf Grundlage des §19 StVZO vorgenommen.
    Bei Änderungen ohne Teilegutachten oder ABE handelt es sich immer um Änderungsabnahmen nach §19(2) iVm §21 StVZO, die nur von einem aaS einer TP vorgenommen werden dürfen. Sind Teilegutachten oder ABE vorhanden handelt es sich um eine Änderungsabnahme auf Grundlage des §19(3) StVZO, die von jedem aaSoP einer TP oder von jedem damit betrauten PI einer aaÜO vorgenommen werden dürfen. Auch bei Abnahmen nach §19(3) StVZO kann eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem. §27(1a) StVZO erforderlich sein (z.B. bei Leistungsänderung).

    Tipp: Die Änderungsabnahme hat nicht innerhalb einer Woche sondern unverzüglich zu erfolgen.

    Gruß,
    Chris
    (angehender aaS)


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