DDR-Moped

  • DDR-Moped
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Hallo,
    kann man die DDR-Mopeds fahren, wenn man den Führerschein führs Auto hat? Da gab es doch eine Sonderregelung, oder?
  • Thema
    Re: DDR-Moped
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >kann man die DDR-Mopeds fahren, wenn man den Führerschein führs Auto hat? Da gab es doch eine Sonderregelung, oder?
    >
    Mit einem Klasse B Führerschein darf man alle Zweiräder bis 50ccm und 45KmH spitze fahren.
    Mit den alten Autoführerscheinen (glaube Klasse 5 war das) darf man noch Motorräder bis 125ccm fahren.

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  • Thema
    Re: Re: DDR-Moped
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 17. März 2005
    Text
    Oh man, "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..."

    1. Ja für die "DDR-Moppeds" (Simpson...) gibt es eine "Ausnahmeregelung" - die Karren sind mit 60 km/h und sogar teilweise 70 km/h zugelassen/eingetragen und dürfen trotzdem mit Klassen M und B (und natürlich auch alte Kl. 3) gefahren werden!
    Im übrigen gibt es ja auch noch zig 50er die mit 50 km/h zugelassen/eingetragen sind, denn bis vor ein paar Jahren dürften der 50er nämlich noch 50 laufen - und auch diese dürfen natürlich mit Kl. M und B gefahren werden.

    2. Kl. B war, wie oben schon bemerkt, früher Kl. 3/III

    3. 125er dürfen nur mit Kl. 3 gefahren werden, wenn der Schein vor dem 1.4.1980 gemacht wurde...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: DDR-Moped
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 19. März 2005
    Text
    das heißt SIMSON nicht SIMPSON...

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  • Thema
    Re: Re: DDR-Moped
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>kann man die DDR-Mopeds fahren, wenn man den Führerschein führs Auto hat? Da gab es doch eine Sonderregelung, oder?
    >>
    >Mit einem Klasse B Führerschein darf man alle Zweiräder bis 50ccm und 45KmH spitze fahren.
    >Mit den alten Autoführerscheinen (glaube Klasse 5 war das) darf man noch Motorräder bis 125ccm fahren.
    >

    mal angenommen ich habn roller wo im schein 49ccm und 50kmh spitze drinstehen... darf ich den dann so mit klasse b fahren oder muss ich den auf 45kmh drosseln?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: DDR-Moped
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Text
    >mal angenommen ich habn roller wo im schein 49ccm und 50kmh spitze drinstehen... darf ich den dann so mit klasse b fahren oder muss ich den auf 45kmh drosseln?
    >
    nur wenn die erstzulassung vor dem 1.1.2001 war.

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