Hallo, kann man die DDR-Mopeds fahren, wenn man den Führerschein führs Auto hat? Da gab es doch eine Sonderregelung, oder?
Thema
Re: DDR-Moped
Autor
Gast
schrieb am Mittwoch, 16. März 2005
Text
>Hallo, >kann man die DDR-Mopeds fahren, wenn man den Führerschein führs Auto hat? Da gab es doch eine Sonderregelung, oder? > Mit einem Klasse B Führerschein darf man alle Zweiräder bis 50ccm und 45KmH spitze fahren. Mit den alten Autoführerscheinen (glaube Klasse 5 war das) darf man noch Motorräder bis 125ccm fahren.
Oh man, "wenn man keine Ahnung hat, einfach mal..."
1. Ja für die "DDR-Moppeds" (Simpson...) gibt es eine "Ausnahmeregelung" - die Karren sind mit 60 km/h und sogar teilweise 70 km/h zugelassen/eingetragen und dürfen trotzdem mit Klassen M und B (und natürlich auch alte Kl. 3) gefahren werden! Im übrigen gibt es ja auch noch zig 50er die mit 50 km/h zugelassen/eingetragen sind, denn bis vor ein paar Jahren dürften der 50er nämlich noch 50 laufen - und auch diese dürfen natürlich mit Kl. M und B gefahren werden.
2. Kl. B war, wie oben schon bemerkt, früher Kl. 3/III
3. 125er dürfen nur mit Kl. 3 gefahren werden, wenn der Schein vor dem 1.4.1980 gemacht wurde...
>>Hallo, >>kann man die DDR-Mopeds fahren, wenn man den Führerschein führs Auto hat? Da gab es doch eine Sonderregelung, oder? >> >Mit einem Klasse B Führerschein darf man alle Zweiräder bis 50ccm und 45KmH spitze fahren. >Mit den alten Autoführerscheinen (glaube Klasse 5 war das) darf man noch Motorräder bis 125ccm fahren. >
mal angenommen ich habn roller wo im schein 49ccm und 50kmh spitze drinstehen... darf ich den dann so mit klasse b fahren oder muss ich den auf 45kmh drosseln?
>mal angenommen ich habn roller wo im schein 49ccm und 50kmh spitze drinstehen... darf ich den dann so mit klasse b fahren oder muss ich den auf 45kmh drosseln? > nur wenn die erstzulassung vor dem 1.1.2001 war.