Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!

  • Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
     JP
      schrieb am Montag, 21. Mai 2007
    ich habe gerade meinen führerschein gemacht.
    nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin...
    also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?!

    vielen dank für antworten
    JP
  • Thema
    Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Montag, 21. Mai 2007
    Text
    >ich habe gerade meinen führerschein gemacht.
    >nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin...
    >also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?!
    >
    >vielen dank für antworten
    >JP


    Ja darfst du.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      JP
      schrieb am Montag, 21. Mai 2007
    Text
    >>ich habe gerade meinen führerschein gemacht.
    >>nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin...
    >>also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?!
    >>
    >>vielen dank für antworten
    >>JP
    >
    >
    >Ja darfst du.


    unsere versicherung meinte nämlich, dass wenn ich bei meinen eltern eingetragen werden würde, sie ca. 100€ mehr zahlen müssten.
    aber ich kenne ein paar leute, die ohne der versicherung bescheid zu sagen, die autos ihrer eltern fahren...
    was ist jetzt richtig?
    oder hängt das von dem versicherer ab?

    danke
    JP

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      Bettina
      schrieb am Montag, 21. Mai 2007
    Text
    Hallo!
    Erst mal eine Gegenfrage:
    Hast Du BF17 gemacht, oder mit 18 Deinen Führerschein?

    Wenn Du schon 18 bist, ist die Frage, ob Deine Eltern einen Vertrag abgeschlossen haben, dass nur Leute über 25 mit dem Auto fahren.
    Dann müssten sie dies ändern, damit Du damit fahren darfst, und das kostet im Normalfall etwas mehr.

    Ähnlich ist es auch mit dem BF17! Da sollte man auch umbedingt seiner Versicherung Bescheid geben, auch wenn ansonsten die Versicherung für jeden offen ist. Dies sollte aber im Normalfall nicht mehr kosten.

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 21. Mai 2007
    Text
    >>>ich habe gerade meinen führerschein gemacht.
    >>>nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin...
    >>>also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?!
    >>>
    >>>vielen dank für antworten
    >>>JP
    >>
    >>
    >>Ja darfst du.
    >
    >
    >unsere versicherung meinte nämlich, dass wenn ich bei meinen eltern eingetragen werden würde, sie ca. 100€ mehr zahlen müssten.
    >aber ich kenne ein paar leute, die ohne der versicherung bescheid zu sagen, die autos ihrer eltern fahren...
    >was ist jetzt richtig?
    >oder hängt das von dem versicherer ab?
    >
    >danke
    >JP

    Du kannst getrost mit dem Auto deiner Eltern fahren, da die Versicherung fuer das Auto gilt und auch zahlen muss, wenn du faehrst und etwas passiert.
    Solange nichts passiert, ist also alles i.O. Wenn etwas passiert, wird die Versicherung sicher herausbekommen, dass ein nicht eingetragener Fahrer gefahren ist. Dies berechtigt die Versicherung dann zu einer einer Rueckforderung der hoeheren Versicherungsbeitraege (das ist keine Regressforderung). Meist wird dies aber auf Kulanzbasis nicht eingefordert, sondern lediglich ab dem Zeitpunkt des Schadens der hoehere Beitrag verlangt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      Sunny5535
      schrieb am Dienstag, 22. Mai 2007
    Text
    >>>>ich habe gerade meinen führerschein gemacht.
    >>>>nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin...
    >>>>also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?!
    >>>>
    >>>>vielen dank für antworten
    >>>>JP
    >>>
    >>>
    >>>Ja darfst du.
    >>
    >>
    >>unsere versicherung meinte nämlich, dass wenn ich bei meinen eltern eingetragen werden würde, sie ca. 100€ mehr zahlen müssten.
    >>aber ich kenne ein paar leute, die ohne der versicherung bescheid zu sagen, die autos ihrer eltern fahren...
    >>was ist jetzt richtig?
    >>oder hängt das von dem versicherer ab?
    >>
    >>danke
    >>JP
    >
    >Du kannst getrost mit dem Auto deiner Eltern fahren, da die Versicherung fuer das Auto gilt und auch zahlen muss, wenn du faehrst und etwas passiert.
    >Solange nichts passiert, ist also alles i.O. Wenn etwas passiert, wird die Versicherung sicher herausbekommen, dass ein nicht eingetragener Fahrer gefahren ist. Dies berechtigt die Versicherung dann zu einer einer Rueckforderung der hoeheren Versicherungsbeitraege (das ist keine Regressforderung). Meist wird dies aber auf Kulanzbasis nicht eingefordert, sondern lediglich ab dem Zeitpunkt des Schadens der hoehere Beitrag verlangt.

    Das hängt von der versicherung ab und vom tarif der gewählt wurde Beispiel: mein freund hat ne versicherung als alleiniger fahrer also wo festgehalten wurde das nur er das fahrzeug fährt. Nun ist mein freund nicht da und ich fahr mit dem Auto shoppen bau nen crash (habe nicht vorher der versicherung bescheid gegebn bzw. bin nicht mit eingetragen worden) Dann kann die versicherung je nach unternehmen und agbs sehr wohl vordern das ich den schaden bezahlen muss. Stimmt zwar das es so in der praxis nicht vollzogen wird sondern nur höhere beiträge eingefordert werden aber bei bestimmten versicherungen stehts so ähnlich (beziehe mich nicht auf korrekten wortlaut aber auf den sinn) in den agbs.
    Deswegen würde die versicherung von deinen eltern auch teurer werden weil du bestimmt u23 oder u25 (diese grenzen sind in den versicherungen auch von unternemen zu unternehmen verschieden)bist.
    Wähl den sicheren weg und lass dich eintragen wenn hinterher ohne eintrag schwierigkeiten aufkommen ärgerst du dich in grund und boden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 22. Mai 2007
    Text
    >>>>>ich habe gerade meinen führerschein gemacht.
    >>>>>nun würd ich gerne wissen, ob ich mit anderen autos fahren darf, in dessen versicherung ich nicht eingetragen bin...
    >>>>>also mal mit dem auto vom kollegen fahren, ohne das ich in der versicherung auftauche?!
    >>>>>
    >>>>>vielen dank für antworten
    >>>>>JP
    >>>>
    >>>>
    >>>>Ja darfst du.
    >>>
    >>>
    >>>unsere versicherung meinte nämlich, dass wenn ich bei meinen eltern eingetragen werden würde, sie ca. 100€ mehr zahlen müssten.
    >>>aber ich kenne ein paar leute, die ohne der versicherung bescheid zu sagen, die autos ihrer eltern fahren...
    >>>was ist jetzt richtig?
    >>>oder hängt das von dem versicherer ab?
    >>>
    >>>danke
    >>>JP
    >>
    >>Du kannst getrost mit dem Auto deiner Eltern fahren, da die Versicherung fuer das Auto gilt und auch zahlen muss, wenn du faehrst und etwas passiert.
    >>Solange nichts passiert, ist also alles i.O. Wenn etwas passiert, wird die Versicherung sicher herausbekommen, dass ein nicht eingetragener Fahrer gefahren ist. Dies berechtigt die Versicherung dann zu einer einer Rueckforderung der hoeheren Versicherungsbeitraege (das ist keine Regressforderung). Meist wird dies aber auf Kulanzbasis nicht eingefordert, sondern lediglich ab dem Zeitpunkt des Schadens der hoehere Beitrag verlangt.
    >
    >Das hängt von der versicherung ab und vom tarif der gewählt wurde Beispiel: mein freund hat ne versicherung als alleiniger fahrer also wo festgehalten wurde das nur er das fahrzeug fährt. Nun ist mein freund nicht da und ich fahr mit dem Auto shoppen bau nen crash (habe nicht vorher der versicherung bescheid gegebn bzw. bin nicht mit eingetragen worden) Dann kann die versicherung je nach unternehmen und agbs sehr wohl vordern das ich den schaden bezahlen muss. Stimmt zwar das es so in der praxis nicht vollzogen wird sondern nur höhere beiträge eingefordert werden aber bei bestimmten versicherungen stehts so ähnlich (beziehe mich nicht auf korrekten wortlaut aber auf den sinn) in den agbs.
    >Deswegen würde die versicherung von deinen eltern auch teurer werden weil du bestimmt u23 oder u25 (diese grenzen sind in den versicherungen auch von unternemen zu unternehmen verschieden)bist.
    >Wähl den sicheren weg und lass dich eintragen wenn hinterher ohne eintrag schwierigkeiten aufkommen ärgerst du dich in grund und boden.

    Nein. Es ist voellig egal, was die Versicherungen diesbzgl. in ihren AGB drinstehen haben. Eine Haftpflicht MUSS immer zahlen und darf nur bei grober Fahrlaessigkeit (unter Drogeneinfluss, ohne Fuehrerschein, ...) Regress fordern. Da dies (hoffentlich) auf den Threadsteller nicht zutrifft, darf er fahren. Diese Zusatzklauseln (nur Fahrer ueber 25, nur der Halter, ...) gehen auf das Risiko der Versicherungen.
    Lediglich mit der Kasko koennte es zu Problemen kommen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ein anderes Auto fahren, ohne Versicherung?!
    Autor
      Harleyfee wird bulldogfee
      schrieb am Dienstag, 22. Mai 2007
    Text
    Hi,
    hier die frau vom fach:
    - heutzutage bekommt man nachlässe, wenn man Fahrer unter 25 Jahren nicht fahren läßt, also den fahrerkreis so einschränkt, dass die Leute mit "weniger Führerscheinerfahrungs-Jahren" Nicht MITFAHREN.
    Dann steht da halt, dass nur der Papa + die Mama fahren und vielleicht noch ein Kind, aber dass trotzdem alle Fahrer über 23 jahre/oder 25 jahre sind.
    Dies wird vereinbart im Vertrag. Der Kunde kann anrufen und melden, dass sein Kind nun MITFAHREN soll: ab Telefonat ist das dann bei uns in der Versicherung "aufgenommen" und ab dem gewünschten Datum kostet es mehr, WEIL DER NACHLASS, den man vorher hatte-WEGFÄLLT!
    -> Passiert ein Unfall,zahlt die Versicherung den schaden, auch wenn der Fahrer NICHT angegeben wurde-ABER: es "kann" eine Vertragsstrafe von einer Jahresprämie auf die Eltern zukommen, weil sie sich nicht an die vertragliche Vereinbarung gehalten haben. Auf jeden Fall wird eine schriftliche stellungnahme angefordert und ab der letzten Versicherungsperiode(meist der 01.01. des Kalenderjahres oder sogar ab dem letzten Fahrzeugwechsel der MEHRBEITRAG nachgefordert!
    -so sollte JEDER, der ein anderes Fahrzeug fährt fragen, ob das von der Versicherung so vertraglich vereinbart wurde-DENN ACHTUNG!
    Heutzutage wird nicht nur wegen dem Fahreralter 23Jahre/25 jahre gefragt, sondern auch Nachlässe gegeben, wenn man den Fahrerkreis auf wenige Fahrer einschränkt:
    - nur ich fahre
    - nur ich + meine frau fahren
    - nur ich und meine Frau und mein Kind fahren
    - nur ich und meine Frau und meine Kinder fahren
    - nur ich und meine Frau und meine Kinder und ANDERE(Fremde, nicht
    Familie in häusl. Gemeinschaft lebend) fahren

    DU siehst. es gibt so viele Variationen, deshalb genau erfragen, ob
    z. B. auch FREMDE mit dem Wagen fahren dürfen?

    Gruß v B-Fee

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