Erste Hilfe Kurs

  • Erste Hilfe Kurs
     Spag
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Hier wurde ja oft genug gefragt, wie lange denn so eine Erste Hilfe Kurs Bescheinigung gültig ist, und es wurde immer geantwortet, dass diese ein Leben lang zählt.
    Mittlerweile ist das aber nicht mehr so ganz aktuell, meine Schwester ist beim Roten Kreuz und hat extra mal nachgesehen, seit ca. 1 Jahr oder so gibt es die Regelung dass EH- und LSM-Kurse, wenn sie für Dinge wie Führerschein etc. gebraucht werden, nur 2 Jahre gültig sind, danach benötigt man einen Auffrischungskurs. Ich selber dachte auch, das gilt für immer, deswegen hat meine Schwester nachgeschaut und mir das Gegenteil bestätigt.
    Naja ich hab gedacht ich werds hier mal los, falls es jemanden interessiert.
  • Thema
    Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text
    >Hier wurde ja oft genug gefragt, wie lange denn so eine Erste Hilfe Kurs Bescheinigung gültig ist, und es wurde immer geantwortet, dass diese ein Leben lang zählt.
    >Mittlerweile ist das aber nicht mehr so ganz aktuell, meine Schwester ist beim Roten Kreuz und hat extra mal nachgesehen, seit ca. 1 Jahr oder so gibt es die Regelung dass EH- und LSM-Kurse, wenn sie für Dinge wie Führerschein etc. gebraucht werden, nur 2 Jahre gültig sind, danach benötigt man einen Auffrischungskurs. Ich selber dachte auch, das gilt für immer, deswegen hat meine Schwester nachgeschaut und mir das Gegenteil bestätigt.
    >Naja ich hab gedacht ich werds hier mal los, falls es jemanden interessiert.

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    danke für die info.
    lieber wäre mir aber, wenn deine schwester auch eine quelle nennen würde.
    aber bitte nicht das werbeblättchen vom drk.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text
    Ich hab mal mit meinem Ausbilder vom DRK telefoniert.

    Er weiß nix davon.

    Rechtlich hat das Ding 1000JAhre gültigkeit.

    Ist nur eine Empfehlung, den regelmäßig zu Wiederholen, mehr nicht.

    Aber wie schon öfters gesagt:
    Quellenangaben, ich lerne auch gerne noch dazu!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text
    Hm finde ich etwas merkwürdig, da ich Ausbilderin in EH bin und bei uns hier in Niedersachsen ist die EH Bescheinigung ein Leben lang im Straßenverkehr gültig!!! Wo kommst du denn genau her? Könntest du mir da noch Genaueres zu sagen? Da muss ich doch mal glatt beim Landesverband nachfragen, ob ich meinen Teilnehmern etwa schon seit geraumer Zeit Müll diesbezüglich erzähle! Wäre je echt nen Ding!!!
    Also wäre lieb, wenn du dich nochmal meldest :-)!!!

    Catharina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Spag
      schrieb am Donnerstag, 7. September 2006
    Text
    >Hm finde ich etwas merkwürdig, da ich Ausbilderin in EH bin und bei uns hier in Niedersachsen ist die EH Bescheinigung ein Leben lang im Straßenverkehr gültig!!! Wo kommst du denn genau her? Könntest du mir da noch Genaueres zu sagen? Da muss ich doch mal glatt beim Landesverband nachfragen, ob ich meinen Teilnehmern etwa schon seit geraumer Zeit Müll diesbezüglich erzähle! Wäre je echt nen Ding!!!
    >Also wäre lieb, wenn du dich nochmal meldest :-)!!!
    >
    >Catharina
    >
    >

    Ja also Quelle müsste ich dann noch mal hinterfragen, wie gesagt ich selbst habe davon keine Ahnung, kann mich nur auf das Wort meiner Schwester verlassen, die EH-Kurse durchführt. Wo genau sie das herhat weiß ich nicht, muss ich dann demnächst mal fragen, vielleicht hat sie ja spezielle Unterlagen vom DRK. Also ich komme aus dem Norden Baden-Württembergs, Nähe Bad Mergentheim. Aber es würde mich wundern, wenn sich das regional unterscheiden würde.
    Dann werd ich mir mal genauere Informationen besorgen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    Bei Notfallmedizin.de habe ich folgende Info gefunden:


    Wofür sind die Kursbescheinigungen gültig?

    Unsere Bescheinigungen sind staatlich anerkannt für die Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung), für das Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte) und für die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer der Berufsgenossenschaften gem. BGV A1 (ehem. UVV), für die Ausbildung von Piloten (PPL, CPC, ATPL) durch die Landesluftfahrtämter, für Übungsleiter und Instruktoren durch diverse Berufs- und Sportverbände. Grundsätzlich sind die ausgestellten Bescheinigungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gültig.
    --------------------------------------------------------------------------------


    Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?

    Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch einen kleinen Erste-Hilfe-Kurs (LSM) aufgefrischt werden.

    Kann es sein, dass hier einfach die Begriffe "Erste Hilfe" und "lebensrettende Maßnahmen am Unfallort" miteinander verflossen sind und so für Verwirrung sorgten?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    Ist ja witzig. Hier habe ich die nächste Variante zum Thema Gültigkeit:
    http://www.fuehrerscheintipps.de/Erste_Hilfe/erste_hilfe.html
    Dort steht:
    Jeder Kraftfahrer muss im Notfall wissen, was zu tun ist. Deshalb ist die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (8 x 45 Min.) oder die Ausbildung in Erster Hilfe (16 x 45 Min.) verpflichtend, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

    Eine Unterweisung in ”Sofortmaßnahmen am Unfallort” ist ”Lebenslang” gültig. Trotz keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Wiederholung, im Interresse aller Verkehrsteilnehmer, alle 3-5 Jahre auffrischen!

    Der Erste Hilfe Kurs ist nur 5 Jahre gültig!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Erste Hilfe Kurs
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Freitag, 8. September 2006
    Text
    Also ein EH Kurs ist intensiver als ein LSM Kurs! Da man im Straßenverkehr nur den LSM braucht, aber eventuell einen EH Kurs besucht, ist dort ja schon der LSM Kurs mitdrin! Heißt also, die jenigen die einen richtigen EH Kurs brauchen, zum Beispiel die Leute aus einer DRK Bereitschaft, müssen diesen regelmäßig mit einem Erstehilfetrainig wieder auffrischen lassen, jedoch diejenigen die den Schein nur für den Straßenverkehr brauchen, müssen dieses definitiv nicht!!! Ein LSM Schein ist ein Leben lang gültig!!! Ich empfehle meinen Teilnehmern nur diesen ab und an zu wiederholen, er kostet zwar ein paar Euro, aber was sind schon ein paar Euro, wenn man mal in die Situation kommt ein Leben retten zu müssen!!!

    In diesem Sinne, helfen ist nicht nur Pflicht, sondern ein Privileg!!!

    Catharina

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