Fahrausbildung vor amtlichen Antrag?
Ich werde Ende September 18 Jahre alt und möchte Führerschein für Klasse B machen.
Soweit ich das verstanden habe, kann man den Antrag für den Führerschein erst max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Amt einreichen.
Frage: Kann man eigentlich schon vor (ca. 1 Monat) diesem Antrag an der Fahrausbildung in der Fahrschule teilnehmen oder darf ich erst mit der Fahrschule beginnen, sobald ich den amtlichen Antrag eingereicht habe?