Fahrausbildung vor amtlichen Antrag?

  • Fahrausbildung vor amtlichen Antrag?
     Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Ich werde Ende September 18 Jahre alt und möchte Führerschein für Klasse B machen.

    Soweit ich das verstanden habe, kann man den Antrag für den Führerschein erst max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Amt einreichen.

    Frage: Kann man eigentlich schon vor (ca. 1 Monat) diesem Antrag an der Fahrausbildung in der Fahrschule teilnehmen oder darf ich erst mit der Fahrschule beginnen, sobald ich den amtlichen Antrag eingereicht habe?
  • Thema
    Re: Fahrausbildung vor amtlichen Antrag?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >Ich werde Ende September 18 Jahre alt und möchte Führerschein für Klasse B machen.
    >
    >Soweit ich das verstanden habe, kann man den Antrag für den Führerschein erst max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Amt einreichen.
    >
    >Frage: Kann man eigentlich schon vor (ca. 1 Monat) diesem Antrag an der Fahrausbildung in der Fahrschule teilnehmen oder darf ich erst mit der Fahrschule beginnen, sobald ich den amtlichen Antrag eingereicht habe?
    >
    Mit der Ausbildung in der Fahrschule kannst Du sofort beginnen nachdem Du Dich dort angemeldet hast - also einen gültigen Ausbildungsvertrag hast. Sinnvoll ist es aber nicht allzu früh mit der Ausbildung zu beginnen weil sie sich sonst elend lang hinzieht.

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  • Thema
    Re: Re: Fahrausbildung vor amtlichen Antrag?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >>Ich werde Ende September 18 Jahre alt und möchte Führerschein für Klasse B machen.
    >>
    >>Soweit ich das verstanden habe, kann man den Antrag für den Führerschein erst max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Amt einreichen.
    >>
    >>Frage: Kann man eigentlich schon vor (ca. 1 Monat) diesem Antrag an der Fahrausbildung in der Fahrschule teilnehmen oder darf ich erst mit der Fahrschule beginnen, sobald ich den amtlichen Antrag eingereicht habe?
    >>
    >Mit der Ausbildung in der Fahrschule kannst Du sofort beginnen nachdem Du Dich dort angemeldet hast - also einen gültigen Ausbildungsvertrag hast. Sinnvoll ist es aber nicht allzu früh mit der Ausbildung zu beginnen weil sie sich sonst elend lang hinzieht.
    >
    >



    Wie meinst du das?

    Ob ich die 14x Theorie nun jetzt oder in 2 Monaten abspule, ist doch eigentlich egal?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrausbildung vor amtlichen Antrag?
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >>>Ich werde Ende September 18 Jahre alt und möchte Führerschein für Klasse B machen.
    >>>
    >>>Soweit ich das verstanden habe, kann man den Antrag für den Führerschein erst max. 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beim Amt einreichen.
    >>>
    >>>Frage: Kann man eigentlich schon vor (ca. 1 Monat) diesem Antrag an der Fahrausbildung in der Fahrschule teilnehmen oder darf ich erst mit der Fahrschule beginnen, sobald ich den amtlichen Antrag eingereicht habe?
    >>>
    >>Mit der Ausbildung in der Fahrschule kannst Du sofort beginnen nachdem Du Dich dort angemeldet hast - also einen gültigen Ausbildungsvertrag hast. Sinnvoll ist es aber nicht allzu früh mit der Ausbildung zu beginnen weil sie sich sonst elend lang hinzieht.
    >>
    >>
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    >
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    >Wie meinst du das?
    >
    >Ob ich die 14x Theorie nun jetzt oder in 2 Monaten abspule, ist doch eigentlich egal?

    Das solltest Du von Deinem üblicherweise vorhandenem Lerntempo abhängig machen. Wenn Du zu denen gehörst, die eher langsam lernen, macht es Sinn. Da Du jedoch erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters die praktische Prüfung machen darfst, sollte man aus Kostengründen nicht zuuuuuuuuuu früh mit den praktischen Stunden beginnen.

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