Fahrerflucht

  • Fahrerflucht
     Susi S.
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Hallo.

    ich habe heute morgen ein parkendes Auto gerammt. Ich habe erst aber nicht mitbekommen, dass es einen Schaden an dem Auto gegeben hat. Ich bin davon ausgegangen, dass "nur" mein Spiegel kaputt ist.

    Mittag hab ich mir mein Auto genauer angeschaut (bin nicht eher dazu gekommen, weil ich dringend auf arbeit mußte) und habe festgestellt, dass mein Auto doch noch einen Schaden hat. Ich bin zur Unfallstelle gefahren um zu schauen, ob das Auto, was ich gerammt habe, noch da steht. Da war aber weit und breit nix mehr. Ich wollte den Schaden nach der Arbeit bei der Polizei melden (weil ich gedacht habe, dass man dieses eh nicht telefonisch erledigen kann). Gegen 15 Uhr kam aber schon die Polizei zu meiner Arbeit (weil meine Arbeitsstelle nur 500 m vom Unfallort entfernt ist) und haben mir eine Anzeige wegen Fahrerflucht gemacht.

    Ich habe gelesen, dass man 24 Stunden zeit hat sich selbst zu melden und dass es dann erst Fahrerflucht wird??

    Was kann ich jetzt noch machen, um größere Strafen zu vermeiden. Ich wollte nach der Arbeit den Unfall melden, hab auch nix abgestritten....

    Hat evtl. jemand die selben Erfahrungen gemacht??
    Ich muß morgen früh nochmal zur Polizei

    Vielen Dank im voraus!!

    Gruß
    Susi

  • Thema
    Re: Fahrerflucht
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    Besorg dir am besten einen Anwalt, sonst hast du keine Chance.
    Der dürfte ja auch über die Auto Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht
    Autor
      Susi S.
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >Besorg dir am besten einen Anwalt, sonst hast du keine Chance.
    >Der dürfte ja auch über die Auto Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.
    >
    Ja, ich habe aber schon eine Aussage gemacht. Der Anwalt bringt mir ja nur wirklich was nachdem das Strafgericht sich gemeldet hat?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrerflucht
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >>Besorg dir am besten einen Anwalt, sonst hast du keine Chance.
    >>Der dürfte ja auch über die Auto Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.
    >>
    >Ja, ich habe aber schon eine Aussage gemacht. Der Anwalt bringt mir ja nur wirklich was nachdem das Strafgericht sich gemeldet hat?!
    >

    Ein guter Anwalt kann auch noch was drehen so das es garnicht zum Strafgericht kommt. Das mit den 24 Stunden stimmt. Eine Selbstanzeige innerhalb dieser Frist kann zu einer verringerung des Strafmaßes führen, da du aber schon im Voraus von der Polizei ermittelt wurdest greift dies nicht. Somit musst du dich voll gemäß § 142 StGB verantworten. Aber du schriebst du hattest es nicht gemärkt, aber zu verwirklichung des Tatbestandes Unfallflucht ist es erforderlich das man den Unfall bemerckt hatt. Wenn nicht kannst du nicht wegen Unfallflucht belangt werden, das du es nicht bemerkt hast ist aber sehr schwehr zu beweisen, geh am beste zum Anwalt. Wiegesagt den dürfte ja die Autorechtschutzversicherung zahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrerflucht
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    du musstest zur arbeit? lol, bei nem Unfall zählt die Ausrede schonmal garnich..

    Übel gelaufen...
    hättest dir besser ne Minute genommen um zu checken was los ist..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrerflucht
    Autor
      Susi S.
      schrieb am Montag, 28. Februar 2005
    Text
    >du musstest zur arbeit? lol, bei nem Unfall zählt die Ausrede schonmal garnich..
    >
    >Übel gelaufen...
    >hättest dir besser ne Minute genommen um zu checken was los ist..
    >

    das bringt mir leider jetzt nix mehr

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