Fahrschule = Betrug?

  • Fahrschule = Betrug?
     BastiHamburg
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie, da ich derzeit einige Probleme bezüglich meiner Fahrausbildung habe.

    Dazu möchte ich Ihnen gerne einiges näher erläutern:

    Im Herbst dieses Jahres, beginnt mein Studium an der HAW zum Ingenieur.
    Zur Zeit bin ich Selbstständig im Bereich der SPS und IT Dienstleistung.

    Nun, um meiner Tätigkeit wirtschaftlicher nachkommen zu können, habe ich im August letzten Jahres meine Fahrausbildung (F.Klasse B) begonnen.
    Bei meiner Anmeldung in der Fahrschule, wurde mir auf mein Nachfragen zugesichert, dass ich ca. im Dezember des selbigen Jahres vor Weihnachten mit einem erfolgreichen Abschluss der Fahrausbildung rechnen könnte. Nun genau zu diesem Punkt ist es nicht gekommen, was auch nicht weiter erwähnenswert ist.
    Jedenfalls, war es dieses Jahr im Januar soweit, dass ich meine praktische Prüfung ablegen sollte.
    Auf Grund, einer Unaufmerksamkeit meiner seits, habe ich die Prüfung nicht bestanden welches ich natürlich einsehe.

    Nun hat mir mein Fahrlehrer erzählt, dass der Prüfer mir noch sog „Strafstunden“ auferlegt hat: 4 Doppelstunden.

    Nach einigen Recherchen und logischen Schlussfolgerungen, habe ich mich diesbezüglich belehren lassen, dass der Prüfer einem Fahrschüler diese „Strafstunden“ nicht auferlegen darf.

    Nun hätte ich gerne gewusst, ob dies Stimmt?

    Des weiteren, bin ich nicht der einzige dem diese „Strafstunden“ auferlegt worden sind.
    Am Tag der Prüfung, hatte insgesamt vier Fahrschüler (darunter ich) der gleichen Fahrschule Prüfung ( 4 Fahrschüler, 2 Fahrlehrer)Bemerkenswerterweise hat keiner der vier Fahrschüler die Prüfung bestanden.

    Ein weiterer Kritikpunkt den ich gerne Ansprechen möchte, ist die qualitativ mangelhafte Ausbildung in dieser Fahrschule.

    Beispiel:
    Jeder Anfang ist schwer und nur Übung macht den Meister, dass ist bekannt nur macht es sinn mit JEDEM Fahrschüler bei dem Fahrlehrer über 35 Stunden nur unten am Hamburger Hafen entlang zu fahren, ohne einmal das Prüfungsgebiet zu befahren?
    Wissen Sie, es ist mir bewusst dass jeder Fahrschüler unterschiedlich geschickt ist und jeder unterschiedlich viele Stundenzahlen benötigt nur in diesem Falle halte ich das ganze
    Für nicht gerade „sauber“.
    Es gibt noch eine Unmenge an weiteren Kritikpunkte, die ich gerne noch aufgelistet hätte,
    dieses jedoch sämtliche Rahmen gesprengt hätte
    Für mich ist dieses im weiteren Verlauf wichtig, da ich gedenke diesen Fall an meine Rechtsbeistände zu übergeben und somit juristische Maßnahmen einzuleiten obwohl ich dies nur ungern tun würde.

    Mit freundlichen Grüßen
  • Thema
    Re: Fahrschule = Betrug?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    In meinen Auge ist die Fragestellung im Nachbarforum
    www.verkehrsportal.de
    besser aufgehoben.

    Da da eine Menge User herumspringen, die sich mit der rechtlichen Seite (allein schon wg. ihrer berufl. Tätigkeiten als FLs, Anwälte oder StVA-Mitarbeiter) besser auskennen.
    Eine verbindliche Rechtsberatung ist aber aus rechtlichen Gründen auch dort nicht erlaubt, doch im Rahmen des Erlaubten kompetent und kostenfrei gegeben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Fahrschule = Betrug?
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    der fl hat die "weitere ausbildung" etwas ungeschickt verkauft - wahrscheinlich hatte er keine lust auf längere diskussionen. nach einer versemmelten prüfung ist eine "weitere ausbildung" vorgesehen und auch logisch, die anzahl der stunden bestimmt - grundsätzlich - der fl.
    eine aussage über den sinn oder unsinn von 35 stunden im hafengebiet ist von hieraus nicht zu beurteilen.
    das von 4 probanten 4 n.b. ist auch keine seltenheit zumal hh recht schwierig sein soll (kaydee wird mehr wissen).
    einen rechtsanwalt einzuschalten kostet nur unnötig geld und bringt nichts.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Fahrschule = Betrug?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    >der fl hat die "weitere ausbildung" etwas ungeschickt verkauft - wahrscheinlich hatte er keine lust auf längere diskussionen. nach einer versemmelten prüfung ist eine "weitere ausbildung" vorgesehen und auch logisch, die anzahl der stunden bestimmt - grundsätzlich - der fl.
    +++
    ja, wirklich etwas ungeschickt...


    >eine aussage über den sinn oder unsinn von 35 stunden im hafengebiet ist von hieraus nicht zu beurteilen.
    +++
    zumal auch im Hafengebiet nette ecken zum üben vorhanden sind... und was zählt für dich denn alles zum hafengebiet? das ist nämlich verdammt gross....
    von wo seit ihr denn immer ins hafengebiet gefahren?

    >das von 4 probanten 4 n.b. ist auch keine seltenheit zumal hh recht schwierig sein soll (kaydee wird mehr wissen).
    +++
    das soll schon mal vorkommen, stimmt... ebenso, das auch mal alle 4 bestehen.

    von uns war nun leider keiner während der ausbildung anwesend, und kann deswegen schlecht beurteilen ob das nun gut oder schlecht war, was der FL an ausbildung abgeliefert hat...

    die frage zum prüfungsgebiet ist so eine sache... der prüfer hat 45 minuten zeit mit euch...
    wenn man da alles abfahren möchte, was möglich ist, bekommt man das in hh kaum in 35 stunden hin.und dein schein ist anschliessend auch in münchen gültig, selbst wenn du vorher noch nie da warst.
    von wo ist deine prüfung gestartet?

    >einen rechtsanwalt einzuschalten kostet nur unnötig geld und bringt nichts.
    >
    +++
    der meinung bin ich auch. wenn du grundlegend nicht zufrieden bist, erzähl es deinem FL und dann wechsel die fahrschule...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Fahrschule = Betrug?
    Autor
      Jan FL32
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    >Sehr geehrte Damen und Herren,
    >
    >ich wende mich an Sie, da ich derzeit einige Probleme bezüglich meiner Fahrausbildung habe.
    >
    >Dazu möchte ich Ihnen gerne einiges näher erläutern:
    >
    >Im Herbst dieses Jahres, beginnt mein Studium an der HAW zum Ingenieur.
    >Zur Zeit bin ich Selbstständig im Bereich der SPS und IT Dienstleistung.
    >
    >Nun, um meiner Tätigkeit wirtschaftlicher nachkommen zu können, habe ich im August letzten Jahres meine Fahrausbildung (F.Klasse B) begonnen.
    >Bei meiner Anmeldung in der Fahrschule, wurde mir auf mein Nachfragen zugesichert, dass ich ca. im Dezember des selbigen Jahres vor Weihnachten mit einem erfolgreichen Abschluss der Fahrausbildung rechnen könnte. Nun genau zu diesem Punkt ist es nicht gekommen, was auch nicht weiter erwähnenswert ist.
    >Jedenfalls, war es dieses Jahr im Januar soweit, dass ich meine praktische Prüfung ablegen sollte.
    >Auf Grund, einer Unaufmerksamkeit meiner seits, habe ich die Prüfung nicht bestanden welches ich natürlich einsehe.
    >
    >Nun hat mir mein Fahrlehrer erzählt, dass der Prüfer mir noch sog „Strafstunden“ auferlegt hat: 4 Doppelstunden.
    >
    >Nach einigen Recherchen und logischen Schlussfolgerungen, habe ich mich diesbezüglich belehren lassen, dass der Prüfer einem Fahrschüler diese „Strafstunden“ nicht auferlegen darf.
    >
    >Nun hätte ich gerne gewusst, ob dies Stimmt?
    >
    >Des weiteren, bin ich nicht der einzige dem diese „Strafstunden“ auferlegt worden sind.
    >Am Tag der Prüfung, hatte insgesamt vier Fahrschüler (darunter ich) der gleichen Fahrschule Prüfung ( 4 Fahrschüler, 2 Fahrlehrer)Bemerkenswerterweise hat keiner der vier Fahrschüler die Prüfung bestanden.
    >
    >Ein weiterer Kritikpunkt den ich gerne Ansprechen möchte, ist die qualitativ mangelhafte Ausbildung in dieser Fahrschule.
    >
    >Beispiel:
    >Jeder Anfang ist schwer und nur Übung macht den Meister, dass ist bekannt nur macht es sinn mit JEDEM Fahrschüler bei dem Fahrlehrer über 35 Stunden nur unten am Hamburger Hafen entlang zu fahren, ohne einmal das Prüfungsgebiet zu befahren?
    >Wissen Sie, es ist mir bewusst dass jeder Fahrschüler unterschiedlich geschickt ist und jeder unterschiedlich viele Stundenzahlen benötigt nur in diesem Falle halte ich das ganze
    >Für nicht gerade „sauber“.
    >Es gibt noch eine Unmenge an weiteren Kritikpunkte, die ich gerne noch aufgelistet hätte,
    >dieses jedoch sämtliche Rahmen gesprengt hätte
    >Für mich ist dieses im weiteren Verlauf wichtig, da ich gedenke diesen Fall an meine Rechtsbeistände zu übergeben und somit juristische Maßnahmen einzuleiten obwohl ich dies nur ungern tun würde.
    >
    >Mit freundlichen Grüßen
    >
    Hallo,
    Die Situation die du beschrieben hast ist sehr Zweifelhaft.
    Ein Prüfer darf keine sogenannten Strafstunden erteilen.Das ist nicht zulässig.
    Er kann höchstens dem Fahrlehrer eine Empfehlung aussprechen wie viele Fahrstunden zur erneuten Fahrerlaubnisprüfung nötig sind.
    TIPP:Einschaltung eines Rechtsanwaltes bringt hier keinen Erfolg.
    Entweder kurzfristig einen Fahrschulwechsel durchführen oder in den sauren Apfel beissen.
    Gruß

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