> >> >>hi, >> >>meinst du um zu deiner ausbildungsstelle zu kommen oder weil du eine ausbildung als berufskraftfahrer machst ? > >ich meinte nun so eher für die ausbildung, als kraftfahrzeugmechatroniker. >>
>und was ist nun damit, wenn der ausbilder einen führerschein vorschreíbt? oder wenn kein öffentliches verkehrsmittel dahin fährt?
ggggggggggggggggggggggggggggggggggggg
hi,
kann ein ausbildungsbetrieb von einem unter 18 jährigen nicht verlangen. bei öffentlichenverkersmitteln sieht es etwas anders aus. aber die auflagen sind recht hoch, nur weil um 7:28 kein bus fährt damit du um 8:00 da bist reicht nicht.
> >hi, > >kann ein ausbildungsbetrieb von einem unter 18 jährigen nicht verlangen. >bei öffentlichenverkersmitteln sieht es etwas anders aus. aber die auflagen sind recht hoch, nur weil um 7:28 kein bus fährt damit du um 8:00 da bist reicht nicht. > >holger
Wenn der bus um 7:45 Uhr fährt und ich um 8 da sein muss und die fahr ca 30 minuten dauert? geht es dann da schon?
> >> >>hi, >> >>kann ein ausbildungsbetrieb von einem unter 18 jährigen nicht verlangen. >>bei öffentlichenverkersmitteln sieht es etwas anders aus. aber die auflagen sind recht hoch, nur weil um 7:28 kein bus fährt damit du um 8:00 da bist reicht nicht. >> >>holger > > >Wenn der bus um 7:45 Uhr fährt und ich um 8 da sein muss und die fahr ca 30 minuten dauert? geht es dann da schon?
Dann hast du Pech gehabt, entweder du suchst dir irgendwie jemand, der auch in die Richtung fährt, oder musst halt n Jahr oder eben bis du 18 bist warten. Kann ja prinzipiell jeder sagen, er brauch den Führerschein für seine Arbeitsstelle^^ Es gibt keinen Ausweg, und gewiss keine Sonderregelung, wo kämen wir denn da hin?!
ich hoffe du liest das hier ;) Ich habe mal bei einer Fahrschule in meiner umgebung nachgefragt, wie es ist, wenn der ausbildungsplatz einen Führerschein benötigz.
Ich habe darauf die antwort bekommen, das es geht aber voraussetzungen erfüllt werden müssen, die ich noch mitgeteilt bekomme.
Hallo Fab, auch ich denke, dass du im Moment noch ein wenig zu optimistisch bist. Als es bei unserem Sohn um die Ausbildungsplatzsuche ging überlegten wir natürlich auch, wie man einen möglichst großen Bereich abdecken kann. Die für uns sinnvolle Alternative war der Führerschein der Klasse A1. Jetzt fährt er tatsächlich mit seinem 125er Roller über die BAB zum Ausbildungsbetrieb. Mit einer Schüppe voll Glück noch eine Woche lang. Dann kommt die Prüfung für das begleitete Fahren ab 17. Dafür werde ich dann morgens sehr, sehr früh raus müssen, und bei Feierabend wieder am Betrieb sein. Aber so bekommt er schon Fahrpraxis, bevor er ab August allein auf die Menschheit losgelassen wird.
Und wenn dir nichts besseres als das Wetter einfällt, um den Autoführerschein ab 17 haben zu müssen, hast du leider schon verloren. Da hat der gute Holger wohl wieder Recht ;o)) .
>Hallo Holger, > >ich hoffe du liest das hier ;) >
>Ich habe darauf die antwort bekommen, das es geht aber voraussetzungen erfüllt werden müssen, die ich noch mitgeteilt bekomme. ---------------------------------------------------------------- Zu Punkt 1: Glaube mir Holger liest alles ;o)
Zum 2. : Die Voraussetzungen werden aber leider nicht beinhalten, dass der erste Bus 20 Minuten zu spät fährt. > Sorry, aber das Leben ist hart. LG von Petra
sieht der führerschein, den man mit 17 bekommt (also beim begleiteten fahren) irgendwie anders aus? kann man dann ab dem 18.geburtstag mit dem alleine fahren oder bekommt man dann erst einen neuen führerschein ausgestellt?
>Auf jeden fall hat mir die fahrschule gesagt, das ich den vo 18 jahren bekomme und nicht erneuern müsste. ----------------------------------------------------------------- Die Auskunft hört sich nach dem begleitenten Fahren an: Hättest du Führerscheinbesitzer, die dich begleiten wollten und dürften? 30 J.alt, mind. 5 jährige Fahrpraxis, nicht mehr als 3 Flensburger Punkte .....???? Du darfst auch nicht jedes Auto fahren. Die Versicherungsverträge unserer PKWs erlauben erst Fahrer ab 23 Jahren. Deshalb ändern wir den Vertrag auch nur für ein Auto. Kostet für unseren Sohn dann einen Aufschlag von 73 %, wäre bei einer Tochter 50%. Dafür schneiden wir aber nichts ab *grins* Alleine darfst du mit einem PKW noch nicht einmal bergab rollen. Es ist richtig, dass du keine Prüfung machen musst, um mit 18 Jahren deinen FS zu erhalten, aber den Antrag auf das Ausstellen wirst du stellen müssen. Von allein kommt da nichts ins Haus geflattert. Liebe Grüße von Petra
wenn du begleitetes fahren mit 17 machst? aber wie erkennt denn dann die polizei, dass du einen beifahrer benötigst? das muss ja dann schon irgendwo gekennzeichnet sein...
>wenn du begleitetes fahren mit 17 machst? >aber wie erkennt denn dann die polizei, dass du einen beifahrer benötigst? das muss ja dann schon irgendwo gekennzeichnet sein... ---------------------------------------------------------------- Das begleitete Fahren ab 17 ist ein Programm, das noch nicht alle Bundesländer anbieten. Der jugendliche Fahrer bekommt bei bestandener Prüfung (die ist nicht anders als die normale Kl. B) keinen Führerschein, sondern ein großes, rosa Blatt, auf dem ihm seine Prüfung bescheinigt wird. Auf dieser Bescheinigung sind die zulässigen Begleiter (muss vorher namentlich beantragt werden) vermerkt. Die Prüfbescheinigung trägt kein Passfoto und ist deshalb auch nur mit dem Perso gültig. Ab dem 18. Geburtstag darf der geprüfte Jugendliche dann allein fahren. Die Bescheinigung verliert drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihrer Gültigkeit, deshalb muss rechtzeitig der endgültige FS beantragt werden. Das ganze hat aber nichts zu tun mit dem, was Holger und ich hinter der Fragestellung vermuteten: Es gibt noch einen Führerschein ab 17, der sehr, sehr strenge Voraussetzungen verlangt, aber unter bestimmten Auflagen das alleinige, selbstständige Fahren erlaubt. Fab, kann das evtl. sein, dass du da was durcheinander gebracht hast? Liebe Grüße von Petra