Führerschein in Polen

  • Führerschein in Polen
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Vielleicht lesen die Ratgeber erst einmal das Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29,April 2OO4 zur Auslegung der "Richtlienie 91/439/EWG-Gegenseitige Anerkenung der Führerscheine-Wohnsitzerfordernis-Folgen desEntzuges oder Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis-Anerkennung eines von einem Mitgliedstaates neu ausgestellten Führerscheines .
    Danach fährt niemann ohne gültige Faherlaubnis, wenn der neue Führerschein z,b, in Polen ausgestellt wurde.
    Voraussetzung ist aber das die Sperrfrist abgelaufen war vor der Neuerteilung.Ob dann die Verwaltungsbehörde die Neue Fahrerlaubnis wieder entzieht ist eine ganz andere Rechtssache. Noch liegt kein Urteil vor in der BRD und deshalb gute Fahrt mit dem neuen Führerschein bis zur Verwaltungsgerichtlichenentscheidung die sich einige Jahre durchaus hinziehen kann .Bis bald
  • Thema
    Re: Führerschein in Polen
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 5. Januar 2005
    Text
    >Vielleicht lesen die Ratgeber erst einmal das Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29,April 2OO4 zur Auslegung der "Richtlienie 91/439/EWG-Gegenseitige Anerkenung der Führerscheine-Wohnsitzerfordernis-Folgen desEntzuges oder Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis-Anerkennung eines von einem Mitgliedstaates neu ausgestellten Führerscheines .
    >Danach fährt niemann ohne gültige Faherlaubnis, wenn der neue Führerschein z,b, in Polen ausgestellt wurde.
    >Voraussetzung ist aber das die Sperrfrist abgelaufen war vor der Neuerteilung.Ob dann die Verwaltungsbehörde die Neue Fahrerlaubnis wieder entzieht ist eine ganz andere Rechtssache. Noch liegt kein Urteil vor in der BRD und deshalb gute Fahrt mit dem neuen Führerschein bis zur Verwaltungsgerichtlichenentscheidung die sich einige Jahre durchaus hinziehen kann .Bis bald
    >
    dies hat wohl einer geschrieben, der sich die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nich gelesen oder verstanden hat. Wer solche Ratschläge wie du gibt, nimmt in kauf, dass ein ahnungsloser 1800 € für einen nicht brauchbaren führerschein in polen ausgibt, zusätzlich noch der gefahr aussetzt ein verfahren für fahren trotz fahrverbotes zu bekommen.

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  • Thema
    Re: Führerschein in Polen
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 6. Januar 2005
    Text
    >Vielleicht lesen die Ratgeber erst einmal das Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29,April 2OO4 zur Auslegung der "Richtlienie 91/439/EWG-Gegenseitige Anerkenung der Führerscheine-Wohnsitzerfordernis-Folgen desEntzuges oder Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis-Anerkennung eines von einem Mitgliedstaates neu ausgestellten Führerscheines .
    >Danach fährt niemann ohne gültige Faherlaubnis, wenn der neue Führerschein z,b, in Polen ausgestellt wurde.
    >Voraussetzung ist aber das die Sperrfrist abgelaufen war vor der Neuerteilung.Ob dann die Verwaltungsbehörde die Neue Fahrerlaubnis wieder entzieht ist eine ganz andere Rechtssache. Noch liegt kein Urteil vor in der BRD und deshalb gute Fahrt mit dem neuen Führerschein bis zur Verwaltungsgerichtlichenentscheidung die sich einige Jahre durchaus hinziehen kann .Bis bald
    >
    Der Verfasser dieses Beitrages kann nur einer dieser dubiosen Geschäftemacher sein die einzig und allein einen FS aus NL, PL oder CZ vermitteln und dabei kräftig kassieren. Ob die Erwerber dieser ausländigen FE in zwei Jahren auch noch glücklich sind interessiert diese Leute doch nicht - die sitzen dann irgendwo in der Sonne wenn die armen Socken mit ihrer ausländigen FE Probleme haben.

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  • Thema
    Re: Führerschein in Polen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 8. Januar 2005
    Text
    >Vielleicht lesen die Ratgeber erst einmal das Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29,April 2OO4 zur Auslegung der "Richtlienie 91/439/EWG-Gegenseitige Anerkenung der Führerscheine-Wohnsitzerfordernis-Folgen desEntzuges oder Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis-Anerkennung eines von einem Mitgliedstaates neu ausgestellten Führerscheines .
    >Danach fährt niemann ohne gültige Faherlaubnis, wenn der neue Führerschein z,b, in Polen ausgestellt wurde.
    >Voraussetzung ist aber das die Sperrfrist abgelaufen war vor der Neuerteilung.Ob dann die Verwaltungsbehörde die Neue Fahrerlaubnis wieder entzieht ist eine ganz andere Rechtssache. Noch liegt kein Urteil vor in der BRD und deshalb gute Fahrt mit dem neuen Führerschein bis zur Verwaltungsgerichtlichenentscheidung die sich einige Jahre durchaus hinziehen kann .Bis bald
    >

    Trotz dieser unbestrittenen Rechtslage kann bereits heute bei jeder Kontrolle der ausländische Führerschein einbehalten werden mit dem Hinweis: "Dieser Führerschein wurde nicht in Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht erworben. Wir werden den Führerschein an die austellende Behörde mit einem entsprechenden Vermerk schicken mit der Bitte um Einziehung dieses Führerscheins." Ich habe auch schon gehört, dass das stellenweise praktiziert wird.

    Es ist nämlich nach geltendem EU-Recht nicht erlaubt irgendwo den Führerschein zu machen, wenn man dort nicht mindestens ein halbes Jahr seinen Hauptwohnsitz hat. Und die Prüfung dieses Sachverhaltes ist für deutsche Behörden ein Kinderspiel.

    Ich würde deshalb empfehlen, dass man mehrere solche Führerscheine macht, dann hat man immer mindestens einen während die anderen irgendwo in Europa zirkulieren.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein in Polen
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 8. Januar 2005
    Text
    die Führerscheine der EU-Länder werden untereinander anerkannt. Das stimmt. Auch können sie nicht von deutschen Behörden einkassiert werden. Jedoch wurden sie nicht rechtmässig erworben und müssen so von der zugehörigen Führerscheinstellen (polen...) wieder eingezogen werden. Damit das geschieht wird Deutschland viel Druck ausüben.

    Oder findet ihr es gut dass Autofahrer ihren Schein wieder bekommen obwohl sie nicht in der Lage dazu sind zu fahren und schon desöfteren Alkohol am Steuer hatten?

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