Führerschein in Polen
Vielleicht lesen die Ratgeber erst einmal das Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 29,April 2OO4 zur Auslegung der "Richtlienie 91/439/EWG-Gegenseitige Anerkenung der Führerscheine-Wohnsitzerfordernis-Folgen desEntzuges oder Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis-Anerkennung eines von einem Mitgliedstaates neu ausgestellten Führerscheines .
Danach fährt niemann ohne gültige Faherlaubnis, wenn der neue Führerschein z,b, in Polen ausgestellt wurde.
Voraussetzung ist aber das die Sperrfrist abgelaufen war vor der Neuerteilung.Ob dann die Verwaltungsbehörde die Neue Fahrerlaubnis wieder entzieht ist eine ganz andere Rechtssache. Noch liegt kein Urteil vor in der BRD und deshalb gute Fahrt mit dem neuen Führerschein bis zur Verwaltungsgerichtlichenentscheidung die sich einige Jahre durchaus hinziehen kann .Bis bald