Führerschein pfutsch?

  • Führerschein pfutsch?
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 13. Januar 2005
    Guten Abend euch allen!

    Ich habe ne ganz kniffelige Frage an euch:

    Ein Freund von mir hat seinen Führerschein erst seit Sommer 2004 und wurde bereits einmal geblitzt (21 km/h zu viel in einer Ortschaft) und musste zur Nachschulung mit der Verlängerung der Probezeit.

    Heute hat er auf seinem Heimweg von der Arbeit einen Radfahrer angefahren, zum Glück ist dem nichts passiert. Jetzt meinte der Polizist zum Freund, dass er wohl mit ne Nachschulung rechnen muss. Aber er hatte ja bereits einem was der Polizist aber nicht weiß/wusste.

    Nun meine Frage:
    Womit hat er denn nun noch zu rechnen? Muss er "nur" wieder zur Nachschulung oder ist der die Karte jetzt los?

    Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten kann!

    Gruß
    Steffen, der zum Glück aus der Probezeit raus ist...
  • Thema
    Re: Führerschein pfutsch?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 13. Januar 2005
    Text
    Hat niemand eine Idee?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein pfutsch?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Donnerstag, 13. Januar 2005
    Text
    Hi,

    Nachschulung gibts nur einmal.

    Damit verbunden Verlängerung seiner Probezeit.

    2 Maßnahme, die ihn jetzt erwartet: Brief von der Führerscheinstelle mit letzter Warnung incl Info, dass er (kostenpflichtig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann (gibt dafür auch ne "Punktegutschrift".

    Sole er sich jetzt nochmals was leisten, ist die fleppe weg!

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein pfutsch?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 13. Januar 2005
    Text
    Allein für das Anfahren des Radfahrers könnte ihm der Fleppen abgenommen werden...

    >Guten Abend euch allen!
    >
    >Ich habe ne ganz kniffelige Frage an euch:
    >
    >Ein Freund von mir hat seinen Führerschein erst seit Sommer 2004 und wurde bereits einmal geblitzt (21 km/h zu viel in einer Ortschaft) und musste zur Nachschulung mit der Verlängerung der Probezeit.
    >
    >Heute hat er auf seinem Heimweg von der Arbeit einen Radfahrer angefahren, zum Glück ist dem nichts passiert. Jetzt meinte der Polizist zum Freund, dass er wohl mit ne Nachschulung rechnen muss. Aber er hatte ja bereits einem was der Polizist aber nicht weiß/wusste.
    >
    >Nun meine Frage:
    >Womit hat er denn nun noch zu rechnen? Muss er "nur" wieder zur Nachschulung oder ist der die Karte jetzt los?
    >
    >Wäre nett, wenn mir das jemand beantworten kann!
    >
    >Gruß
    >Steffen, der zum Glück aus der Probezeit raus ist...
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein pfutsch?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 13. Januar 2005
    Text
    beim 2. delikt bekommt der gute junge nur eine art "blauen brief" von der behörde! ansonsten hat er nichts zu befürchten ausser natürlich srtafe in form von bußgeld und punkten o.ä.
    einen zweiten asf kurs muss er nicht besuchen.

    hier noch eine zusammenfassung:

    1. Verkehrsverstoß:

    In diesem Fall verordnet die Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde) eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule. Der Kursteilnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet - auch wenn er bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre.

    2. Verkehrsverstoß:

    Bei einem erneuten Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (Anm.: bitte nicht verwechseln mit einer MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können aber insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden.

    3. Verkehrsverstoß:

    Bei einem dritten Verstoß nach Ablauf der gesetzten Teilnahmefrist wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Datum der Ablieferung des Führerscheins.

    Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, so ist noch die Restprobezeit von vor dem Entzug abzuleisten. Es erfolgt keine erneute Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, wenn diese schon auf 4 Jahre verlängert wurde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein pfutsch?
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 14. Januar 2005
    Text
    ich danke für die Antworten!

    Auf den Beitrag antworten


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