Geltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Geltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
     GastMü1984
      schrieb am Dienstag, 27. September 2005
    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein nun fast 3 Jahre und von daher ist die theoretische Ausbildung bei mir schon etwas länger her. Jetzt tauchte zwischen ein paar Freunden und mir die Frage auf, wie weit innerorts bzw. auf Autobahnen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, wenn keine Länge angegeben ist und sie auch nicht wegen einer Baustelle gelten. Ich erinnere mich hierbei daran, dass sie innerorts, wenn sie dort nicht wiederholt werden, bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gelten, auf Autobahnen bis zur nächsten Auffahrt. Dabei irritiert mich aber, dass an manchen Auffahrten neuerdings unmittelbar vor dem Beschleunigungsstreifen z.B. eine Begrenzung von 80 steht, die ja weder nur für die nächsten 2 Meter noch für den Streifen gelten kann, wenn alle anderen ab hier schneller fahren dürfen. Leider konnte mir bisher keiner helfen, da beide Meinungen vertreten waren. Vielleicht könnte mir jetzt ein Fahrlehrer die endgültige Regelung verraten, denn die Straßenverkehrsordnung hat mir auch nicht viel weitergeholfen. Danke schon mal.

    Sebastian aus München.
  • Thema
    Re: Geltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Damien
      schrieb am Dienstag, 27. September 2005
    Text
    Normal würde ich doch mal sehr stark davon ausgehen, es bedeutet es gilt sowohl 80 auf dem Beschleunigungsstreifen als auch 80 auf der folgenden Autobahnstrecke bis eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung. Alles andere wäre ja blödsinnig, da du weder davon ausgehen kannst, dass die folgende Autobahnstrecke offen ist (was nach deiner Regelung dann der Fall wäre) und auch weist du ja sonst nicht, wieviel auf der Autobahnstrecke dann gefahren werden darf wenn kein weiteres Schild dasteht. Eine Autobahngeschwindigkeitsbegrenzung wird auch nicht bei der nächsten Auffahrt aufgehoben, wäre aus oben gennantem Grund auch sehr sinnlos. Würde nach der auffahrt auf der Autobahn eine andere Geschwindigkeit gelten müsste dies explizit angezeigt werden, weil ja sonst alle, die auffahren nicht wissen, wie schnell sie nun fahren dürfen. Lass mich gerne von nem Fahrlehrer verbessern, würde mich aber sehr wundern, wenn es anders wäre.

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  • Thema
    Re: Re: Geltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. September 2005
    Text
    Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten so lange, wie sie entweder
    1. durch ein Schild wieder aufgehoben wird (durchgestrichene KM/h- Angabe).
    2. durch ein anderes, geschwindigkeitsbestimmendes Schild ersetzt werden
    3. die angekündigte Länge oder Situation (Zusatzschild)erfüllt wurde

    So lernte ich es in der Fahrschule. Vielleicht gab es noch `nen zusätzlichen Punkt, aber wenn das so ist, ergänzen bitte unsere FLs.
    Danke .

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