Geschwindigkeitsbegrenzung an Schultagen

  • Geschwindigkeitsbegrenzung an Schultagen
     Ogerin
      schrieb am Freitag, 15. November 2013
    Hallo!

    Vor einigen Tagen kam ich an einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "An Schultagen von 7-16 Uhr" vorbei. Zwar hab ich das entsprechende Zusatzzeichen in keiner Tabelle gefunden, aber soweit ich das verstanden habe, gilt das Limit trotzdem.

    Zumindest werden solche Schilder auch anderswo in Deutschland aufgestellt und es gibt ein - allerdings österreichisches - Urteil, dass entsprechende Schilder gelten, weil "Schultag" ausreichend definiert sei.

    Finde ich ja nun nicht. Ob in einem Bundesland gerade Ferien sind oder nicht, kann man leicht nachgucken. Aber woher soll ich wissen, ob eine einzelne Schule sich einen Brückentag "erkauft", indem an einem Samstag Unterricht stattfindet? (Ich hatte selber 2 oder 3mal deswegen samstags Schule, daher weiß ich das.)

    Ist es "Langsamfahren ohne triftigen Grund", wenn ich an einem Samstag grundsätzlich annehme, dass ein Schultag sein *könnte* und deswegen vom Gas gehe? In dem Fall wären das 10km/h in einer 30er Zone.

    Ich bin noch in der Probezeit wäre bei 21km/h drüber sofort bei nem Aufbauseminar und verlängerter Probezeit dabei. (Obwohl ich absolut keine Raserin bin, aber das tut ja nichts zur Sache.) Was würde mir passieren, wenn ich zu langsam fahre? Nur die 20€ oder käme probezeitbedingt mehr dazu? Und was, wenn ich jemanden zum riskanten Überholen nötige und ein Unfall passiert?
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsbegrenzung an Schultagen
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 15. November 2013
    Text
    >Vor einigen Tagen kam ich an einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "An Schultagen von 7-16 Uhr" vorbei. Zwar hab ich das entsprechende Zusatzzeichen in keiner Tabelle gefunden, aber soweit ich das verstanden habe, gilt das Limit trotzdem.

    Dann hast du das falsch verstanden. Von einigen ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen Verkehrszeichen - also auch Zusatzzeichen - der amtlich bekanntgemachten Gestaltung entsprechen. Bei den ZZ ist die Situation leider etwas kompliziert: Neben den Bund dürfen hier auch die Länder eingeschränkt Zeichen beschließen.

    Die erste Frage wäre also: Hat das Bundesland, in dem das Zeichen aufgestellt war, so etwas beschlossen?

    >Zumindest werden solche Schilder auch anderswo in Deutschland aufgestellt und es gibt ein - allerdings österreichisches - Urteil, dass entsprechende Schilder gelten, weil "Schultag" ausreichend definiert sei.

    Österreich ist nicht Deutschland, also tut das nichts zur Sache.

    >Finde ich ja nun nicht. Ob in einem Bundesland gerade Ferien sind oder nicht, kann man leicht nachgucken. Aber woher soll ich wissen, ob eine einzelne Schule sich einen Brückentag "erkauft", indem an einem Samstag Unterricht stattfindet? (Ich hatte selber 2 oder 3mal deswegen samstags Schule, daher weiß ich das.)

    Kleiner Denkfehler: Auf dem Schild steht nicht "Schultag an der Schule hier links nebenan" sondern nur "Schultag". Das ist jeder Tag, an dem Schule sein kann, d.h. Mo-Sa außerhalb der Schulferien und außer Feiertagen. Dass das vielleicht nicht so gemeint war (wer will das schon wissen ...), tut auch nichts zur Sache.

    >Ist es "Langsamfahren ohne triftigen Grund", wenn ich an einem Samstag grundsätzlich annehme, dass ein Schultag sein *könnte* und deswegen vom Gas gehe? In dem Fall wären das 10km/h in einer 30er Zone.

    Da sich mühelos eine "unklare Verkehrslage" begründen lässt: Nein, das ist kein "Langsamfahren ohne triftigen Grund". Außerdem ist die Ahndung von Verstößen an Samstagen bei dieser Beschilderung meiner Meinung nach sehr fraglich, da ein Verbotsirrtum vorliegen könnte - woher soll man denn wissen, ob hier derzeit Samstags unterrichtet wird?

    >Was würde mir passieren, wenn ich zu langsam fahre? Nur die 20€ oder käme probezeitbedingt mehr dazu?

    Die 20 € sind die Obergrenze. Wie gesagt habe ich aber schon daran akute Zweifel.

    >Und was, wenn ich jemanden zum riskanten Überholen nötige und ein Unfall passiert?

    So etwas wie "jemand zum Überholen nötigen" gibt es nicht. Ob ich überhole oder nicht, ist meine freie Entscheidung. Und wenn ich es nicht unfallfrei schaffe, ein 10 km/h schnelles Fahrzeug zu überholen, dann habe ich auf der Straße nichts zu suchen. Du trägst an einem Unfall jedenfalls keine Schuld und hast auch nichts zu befürchten.

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