Gesetzlich geregelt??

  • Gesetzlich geregelt??
     Gast
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2004
    Hallo!

    Mein Fahrlehrer Besteht darauf das ich vor der Theoretischen Prüfung drei "Vorprüfungen" mache. Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder macht er das um seinen guten Schnitt zu halten??

    MfG

    Raphaelvs
  • Thema
    Re: Gesetzlich geregelt??
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 4. Dezember 2004
    Text
    >Hallo!
    >
    >Mein Fahrlehrer Besteht darauf das ich vor der Theoretischen Prüfung drei "Vorprüfungen" mache. Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder macht er das um seinen guten Schnitt zu halten??
    >

    FSchAusbO § 6:
    "(1) Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, daß die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.

    (2) Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen."


    Der FL MUSS sich also laut der FSchAusbO zunächst davon überzeugen, dass Du die Lernziele erreicht hast. Wie sollte er das anders feststellen als mit einigen 'Vortests'?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gesetzlich geregelt??
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2004
    Text
    also bei uns gibt es einen sogenannten härte-test. den machst du in einer ganz normalen theorie stunde und gibst ihn dann dem lehrer der den korrigiert. erst wenn du den bestehst wirst du zu theo prüfung angemeldet

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gesetzlich geregelt??
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2004
    Text
    >also bei uns gibt es einen sogenannten härte-test. den machst du in einer ganz normalen theorie stunde und gibst ihn dann dem lehrer der den korrigiert. erst wenn du den bestehst wirst du zu theo prüfung angemeldet
    >
    Die drei Vortest mußt duauch noch bezahlen?
    Vorgeschrieben ist das nicht.
    FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gesetzlich geregelt??
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 5. Dezember 2004
    Text
    >>
    >Die drei Vortest mußt duauch noch bezahlen?
    >Vorgeschrieben ist das nicht.
    >FL.
    >

    Ich denke mal mit 'gutem Schnitt' war eher die Bestehensquote gemeint als ein "extra kassieren."

    Kleiner Tip: Was nicht im Ausbildungsvertrag steht muss auch nicht extra bezahlt werden!

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo