Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!

  • Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
     Kurz vor dem Nervenzusammenbruch
      schrieb am Samstag, 14. Juli 2007
    Hallo Lisa,

    zuerst mal - HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH- Super toll !!!

    Find dass mit deiner FS voll krass!!!!
    Meiner Meinung nach dürfen die das nicht - lass dich da von den anderen nicht so blöd deswegen anmachen!

    Wünsch dir viel Spaß in Frankreich und immer unfallfreie Fahrt!!! und keinen Ärger mit anderen Autofahreren.

    Aber ich denke den wirst du bei deinen Fahrkünsten nicht haben ...

    Also machs gut,

    Nina
  • Thema
    Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      pem
      schrieb am Samstag, 14. Juli 2007
    Text
    >Hallo Lisa,
    >
    >zuerst mal - HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH- Super toll !!!
    >
    >Find dass mit deiner FS voll krass!!!!
    >Meiner Meinung nach dürfen die das nicht - lass dich da von den anderen nicht so blöd deswegen anmachen!
    >
    >Wünsch dir viel Spaß in Frankreich und immer unfallfreie Fahrt!!! und keinen Ärger mit anderen Autofahreren.
    >
    >Aber ich denke den wirst du bei deinen Fahrkünsten nicht haben ...
    >
    >Also machs gut,
    >
    >Nina

    ---

    Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sollte sich deine Fahrschule querstellen, meist lösen sich solche Probleme dann ganz schnell. Auch wenn ich Ratenzahlung nicht gut heiße, bist du trotzdem im Recht und solltest auch auf dieses bestehen, sonst fühlt sich deine Fahrschule bestätigt und könnte das auch bei anderen Fahrschülern so handhaben. Nicht untergriegenlassen !!

    Pem

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  • Thema
    Re: Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 14. Juli 2007
    Text

    >Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sollte sich deine Fahrschule querstellen, meist lösen sich solche Probleme dann ganz schnell.
    ----------------------------------

    Ach Pem, wenn du den Ausgangsthreat richtig gelesen hättest, dann wäre dir schon vor Stunden dieser Beitrag von MatzesMausi nicht entgangen:

    **Meine Schwiegermum legt mir das Geld aus....Ich hoffe, das stellt jeden zufrieden, am Montag hat die FS ihr Geld.**

    Wir sind uns aber hoffentlich einig darüber, dass die Sache mit dem Rechtsanwalt ein ganz fieser Winkelzug gewesen wäre, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      pem
      schrieb am Samstag, 14. Juli 2007
    Text
    >
    >>Ich empfehle dir einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sollte sich deine Fahrschule querstellen, meist lösen sich solche Probleme dann ganz schnell.
    >----------------------------------
    >
    >Ach Pem, wenn du den Ausgangsthreat richtig gelesen hättest, dann wäre dir schon vor Stunden dieser Beitrag von MatzesMausi nicht entgangen:
    >
    >**Meine Schwiegermum legt mir das Geld aus....Ich hoffe, das stellt jeden zufrieden, am Montag hat die FS ihr Geld.**
    >
    >Wir sind uns aber hoffentlich einig darüber, dass die Sache mit dem Rechtsanwalt ein ganz fieser Winkelzug gewesen wäre, oder?

    ----

    Er hat recht und die Fahrschule unrecht. So einfach ist das. Moralisch gesehen hast du natürlich recht, aber mann sollte sich trotzdem nicht alles gefallen lassen und nicht immer zurück stecken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 14. Juli 2007
    Text
    .... aber mann sollte sich trotzdem nicht alles gefallen lassen und nicht immer zurück stecken.
    -----------------------------

    Das wird der FL von MatzesMausi jetzt wohl auch beherzigen und niemanden mehr zur Prüfung melden, der noch was von der Rechnung offen hat.

    Jede Medaille hat zwei Seiten....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      MatzesMausi
      schrieb am Sonntag, 15. Juli 2007
    Text
    >.... aber mann sollte sich trotzdem nicht alles gefallen lassen und nicht immer zurück stecken.
    >-----------------------------
    >
    >Das wird der FL von MatzesMausi jetzt wohl auch beherzigen und niemanden mehr zur Prüfung melden, der noch was von der Rechnung offen hat.
    >
    >Jede Medaille hat zwei Seiten....

    Ich bin übrigens ein Mädchen. Und an Rechtsanwalt habe ich nie gedacht. So einen Stress wegen 600 €, nein danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Sonntag, 15. Juli 2007
    Text
    >Das wird der FL von MatzesMausi jetzt wohl auch beherzigen und niemanden mehr zur Prüfung melden, der noch was von der Rechnung offen hat.

    ----

    Das ist ja wohl der größte Schmarrn. Wieso sollte man bitte alles im Voraus, noch vor der Prüfung bezahlen? Für mich ist eine Fahrschule ein Dienstleister, und das wird nunmal im Nachhinein bezahlt. Oder lasst ihr euch das gefallen, wenn zu Hause irgendein Handwerker kommt und erstmal Geld haben will, bevor er zu arbeiten anfängt? Nein, eben. Die Fahrschule soll ihre Dienstleistungen erbringen, dann kann sie Geld fordern. Und wenn sie das nicht bekommt, stehen ihr genau dieselben Wege offen wie jedem anderen Gläubiger - die da wären Mahnbescheid, Inkasso, Vollstreckungsbescheid etc. Aber einen Führerschein einer Fahrschülerin einzubehalten ist absolut unberechtigt und illegal, und da wäre, wenn sich die Sache nicht anders lösen lässt (so wie jetzt ist es sicherlich besser) meiner Meinung nach der Gang zum Rechtsanwalt mehr als gerechtfertigt gewesen - das hätte ich wohl auch so gemacht. (Wohlgemerkt, vorher hätte ich versucht mich mit dem FL zu einigen! In einem klärenden Gespräch hätte man dem sicher klar machen können, dass das, was er tut, absolut nicht richtig ist.)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 15. Juli 2007
    Text
    Hi Max,

    ließ mal die AGBs der FAhrschulen durch.
    Dort ist klar geregelt, wann was zu bezahlen ist.

    Und bei mir geht ebenfalls keiner in die Prüfung, der nicht am Prüfungstag seine Rechnung beglichen hat.

    Wenn du das den Leuten von Anfang an auch sagt, gibt es bisher damit auch keinerlei Probleme.

    Die Leute haben ihre (hoffentlich) bestandene Prüfung und damit ihren Führerschein und ich kann unter Ihre Akte nen Haken setzen und abheften weil erledigt.

    Ja, wir sind Dienstleister. Aber eben keine Bank.

    Laß uns das Thema damit (mal wieder) beenden.

    Grüßle und heißen Sonntag noch
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      MatzesMausi
      schrieb am Sonntag, 15. Juli 2007
    Text

    >
    >Laß uns das Thema damit (mal wieder) beenden.
    >
    >Grüßle und heißen Sonntag noch
    >Wolfe

    Und da ich dieses Thema auch angefangen habe, möchte ich auch nochmal betonen, dass es beendet ist.

    Jeder kennt nun verschiedene Meinungen und kann für sich den besten Weg suchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Herzlichen Glückwunsch Matzes Mausi !!!!
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 15. Juli 2007
    Text
    >Das ist ja wohl der größte Schmarrn. Wieso sollte man bitte alles im
    >Voraus, noch vor der Prüfung bezahlen? Für mich ist eine Fahrschule
    >ein Dienstleister, und das wird nunmal im Nachhinein bezahlt.

    Ist da Irrtum ausgeschlossen????

    Beispielsweise ist auch die Bahn AG ein Dienstleister. Und wenn Du nicht vor Fahrtantritt zahlst, trifft Dich die ganze Härte des Gesetzes. Tatsächlich kommt es auf die Vertragsregelungen der Parteien an.
    Dein Beispiel zieht also nicht.

    Deswegen würde ich hier auch nicht so schnell dazu raten, Rechtsanwälte einzuschalten. Denn auch Fahrschulen können ihrerseits Inkassounternehmen, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher beauftragen Aussenstände einzutreiben, mit den entsprechenden Kosten und den unangenehmen Begleiterscheinungen für den säumigen Schuldner.

    Im gegenseitigen Einverständnis mit dem Schuldner sich den Kartenführerschein als Pfand aushändigen zu lassen, ist doch für den Schuldner eigentlich noch eine recht freundliche Form von "Zahlungserinnerung".

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