Klasse CE79 nachträglich beantragen???

  • Klasse CE79 nachträglich beantragen???
     Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Hallo Zusammen,

    ich habe im Dez. 1997 Klasse 3 (Auto) gemacht.
    Im Okt. 2001 habe ich dann meinen Motorradführerschein gemacht und somit den EU-Karten-Führerschein erhalten. (Vorher hatte ich noch den rosa Schein.)

    Allerdings habe ich bei der Umstellung auf den EU-Führerschein nicht die Klasse CE79 mit beantragt (Wußte nicht, dass das extra beantragt werden muß :-(( .)

    Kann ich die CE79 jetzt noch nachträglich beantragen. Schließlich steht mir die doch zu (-> Besitzstandswahrung).


    Wer kann mir weiterhelfen.

    Viele liebe Grüsse
    Tigger
  • Thema
    Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >Hallo Zusammen,
    >
    >ich habe im Dez. 1997 Klasse 3 (Auto) gemacht.
    >Im Okt. 2001 habe ich dann meinen Motorradführerschein gemacht und somit den EU-Karten-Führerschein erhalten. (Vorher hatte ich noch den rosa Schein.)
    >
    >Allerdings habe ich bei der Umstellung auf den EU-Führerschein nicht die Klasse CE79 mit beantragt (Wußte nicht, dass das extra beantragt werden muß :-(( .)
    >
    >Kann ich die CE79 jetzt noch nachträglich beantragen. Schließlich steht mir die doch zu (-> Besitzstandswahrung).
    >
    >
    >Wer kann mir weiterhelfen.
    >
    >Viele liebe Grüsse
    >Tigger
    >
    Hallo Tigger, das hättest Du gleich machen sollen. Nun ist es dafür zu spät. Aber schau doch nochmal auf denen Führeerschein. Evt. ist die Eintragung schon automatisch geschehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    Nein, leider wurde die Klasse nicht automatisch eingetragen.

    Und damals habe ich ja auch nicht gewußt, dass ich das separat beantragen muß.


    Gibt es dafür wirklich keine Rettung mehr?

    Brauche diese "Erweiterung" nämlich für meinen neuen Job!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    Wer nicht wagt...

    Vielleicht haben die Ämter das auf div. PCs noch gespeichert...
    Viel Glück

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >Nein, leider wurde die Klasse nicht automatisch eingetragen.
    >
    >Und damals habe ich ja auch nicht gewußt, dass ich das separat beantragen muß.
    >
    >
    >Gibt es dafür wirklich keine Rettung mehr?
    >
    >Brauche diese "Erweiterung" nämlich für meinen neuen Job!!
    >
    Du kannst nur hoffen, dass sich die Führerscheinstelle kulant zeigt. Anspruch hast Du nicht. Würde mir auch keine allzugroße Hoffnung machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >>Nein, leider wurde die Klasse nicht automatisch eingetragen.
    >>
    >>Und damals habe ich ja auch nicht gewußt, dass ich das separat beantragen muß.
    >>
    >>
    >>Gibt es dafür wirklich keine Rettung mehr?
    >>
    >>Brauche diese "Erweiterung" nämlich für meinen neuen Job!!
    >>
    >Du kannst nur hoffen, dass sich die Führerscheinstelle kulant zeigt. Anspruch hast Du nicht. Würde mir auch keine allzugroße Hoffnung machen.

    Hallo Gast,
    du hast aufgrund der Besitzstandwahrung Anspruch auf den CE 79. Stelle bei deiner Führerstelle den entsrechenden Antrag. Natürlich mußt du dann 24.- EUR für die Ausstellung eines neuen Führerscheins löhnen. Ab deinem 50. Lebensjahr mußt du ihn dann verlängern lassen (den Führerschein). Dies erfordert ärztliche Untersuchungen (Hausarzt und Augenarzt), sonst fällt er zurück auf den Umfang von C1E.
    Gute Fahrt
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >>>Nein, leider wurde die Klasse nicht automatisch eingetragen.
    >>>
    >>>Und damals habe ich ja auch nicht gewußt, dass ich das separat beantragen muß.
    >>>
    >>>
    >>>Gibt es dafür wirklich keine Rettung mehr?
    >>>
    >>>Brauche diese "Erweiterung" nämlich für meinen neuen Job!!
    >>>
    >>Du kannst nur hoffen, dass sich die Führerscheinstelle kulant zeigt. Anspruch hast Du nicht. Würde mir auch keine allzugroße Hoffnung machen.
    >
    >Hallo Gast,
    >du hast aufgrund der Besitzstandwahrung Anspruch auf den CE 79. Stelle bei deiner Führerstelle den entsrechenden Antrag. Natürlich mußt du dann 24.- EUR für die Ausstellung eines neuen Führerscheins löhnen. Ab deinem 50. Lebensjahr mußt du ihn dann verlängern lassen (den Führerschein). Dies erfordert ärztliche Untersuchungen (Hausarzt und Augenarzt), sonst fällt er zurück auf den Umfang von C1E.
    >Gute Fahrt
    >Gustav
    >Hallo Gustav, da verstehe ich aber FeV §6 Abs. 7 anders. Danach hätte der Antrag auf CE79 gleich bei Umstellung gestellt werden müssen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >>>>Nein, leider wurde die Klasse nicht automatisch eingetragen.
    >>>>
    >>>>Und damals habe ich ja auch nicht gewußt, dass ich das separat beantragen muß.
    >>>>
    >>>>
    >>>>Gibt es dafür wirklich keine Rettung mehr?
    >>>>
    >>>>Brauche diese "Erweiterung" nämlich für meinen neuen Job!!
    >>>>
    >>>Du kannst nur hoffen, dass sich die Führerscheinstelle kulant zeigt. Anspruch hast Du nicht. Würde mir auch keine allzugroße Hoffnung machen.
    >>
    >>Hallo Gast,
    >>du hast aufgrund der Besitzstandwahrung Anspruch auf den CE 79. Stelle bei deiner Führerstelle den entsrechenden Antrag. Natürlich mußt du dann 24.- EUR für die Ausstellung eines neuen Führerscheins löhnen. Ab deinem 50. Lebensjahr mußt du ihn dann verlängern lassen (den Führerschein). Dies erfordert ärztliche Untersuchungen (Hausarzt und Augenarzt), sonst fällt er zurück auf den Umfang von C1E.
    >>Gute Fahrt
    >>Gustav
    >>Hallo Gustav, da verstehe ich aber FeV §6 Abs. 7 anders. Danach hätte der Antrag auf CE79 gleich bei Umstellung gestellt werden müssen.

    Hallo, aufmerksamer Gast,
    wahrscheinlich berufst du dich auf die Aussage: "Nach der Umstellung dürfen Kfz nur noch in dem neuen Umfang geführt werden". Hiermit ist gemeint, dass der Umfang der Klasse 3-Fahrerlaubnis jetzt keine Gültigkeit mehr hat. Er muß jetzt nach den neuen FE-Klassen leben. (B, BE, C1, C1E, M, L und auf Antrag CE 79 und wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen auch noch T). Die erfolgte Umstellung kann also korrigiert werden.
    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 24. Januar 2005
    Text

    Hallo Gustav,

    ich hoffe mal, dass du recht behältst und die nachträgliche Eintragung der CE79 angenommen wird.
    Jetzt muß ich wohl nur noch mein zuständiges Amt davon überzeugen, dass ich die CE79 auch noch nachträglich bekommen kann/darf.

    Und hierbei kommt es wohl ganz auf den Sachbearbeiter drauf an.
    Ich war nämlich schon mal dort und dann haben sie gasagt, dass ich das nicht mehr nachträglich machen könnte.

    Hoffentlich ist diesmal jemand anders zuständig. :-))


    Vielen lieben Dank.
    Tigger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 24. Januar 2005
    Text

    P.S.: Gibt es vielleicht irgend eine Vorschrift in der drin steht, dass ich das Ganze auch noch nachträglich beantragen kann.
    Bzw. das mein Anspruch darauf nicht verfällt?


    Gruß
    Tigger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 25. Januar 2005
    Text
    Hi,

    kann mir jemand sagen ob es vielleicht irgend eine Vorschrift gibt in der drin steht, dass ich die CE79 auch noch nachträglich beantragen kann.
    Bzw. das mein Anspruch darauf nicht verfällt?


    Gruß
    Tigger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 25. Januar 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >kann mir jemand sagen ob es vielleicht irgend eine Vorschrift gibt in der drin steht, dass ich die CE79 auch noch nachträglich beantragen kann.
    >Bzw. das mein Anspruch darauf nicht verfällt?
    >
    >
    >Gruß
    >Tigger
    >
    >
    Da kann Dir nur der Gustav helfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 25. Januar 2005
    Text
    >
    >P.S.: Gibt es vielleicht irgend eine Vorschrift in der drin steht, dass ich das Ganze auch noch nachträglich beantragen kann.
    >Bzw. das mein Anspruch darauf nicht verfällt?
    >
    >
    >Gruß
    >Tigger

    Hi Tigger,
    nein, diese Vorschrift gibt es nicht, aber du hast laut Anlage 3 zur FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ein Recht auf Klasse CE 79. Das ist übrigens auch in dem von dir gestellten Antrag zu lesen.

    Wenn du jetzt bei der Umstellung einen Fehler gemacht hast, dann kann und darf das keine "Beschneidung" deiner Fahrerlaubnis zur Folge haben.

    Die Bearbeitung deines Antrags einschl. der Herstellung deines Kartenführerscheins hast du bezahlt. Eine neue Umstellung mußt du eben noch einmal bezahlen.

    Du hast ein ANRECHT auf CE 79, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
    Bleib dran!!!

    Gruß
    Gustav




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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 25. Januar 2005
    Text
    Tigger, bitte berichte doch mal, was daraus geworden ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 29. Januar 2005
    Text
    Ja ich währe auch dankbar für eine Aussage, denn ich habe das gleiche Problem

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 30. Januar 2005
    Text
    Na klar,

    sobald ich etwas neues berichten kann, und weiß was aus meinem neuen Antrag wird, sag ich Bescheid.


    Vielen Dank erstmal.

    Liebe Grüsse
    Tigger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2005
    Text
    >Na klar,
    >
    >sobald ich etwas neues berichten kann, und weiß was aus meinem neuen Antrag wird, sag ich Bescheid.
    >
    >
    >Vielen Dank erstmal.
    >
    >Liebe Grüsse
    >Tigger
    >
    schieb

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 13. Februar 2005
    Text
    >>Na klar,
    >>
    >>sobald ich etwas neues berichten kann, und weiß was aus meinem neuen Antrag wird, sag ich Bescheid.
    >>
    >>
    >>Vielen Dank erstmal.
    >>
    >>Liebe Grüsse
    >>Tigger
    >>
    >schieb
    >
    Na Tigger, hast Dich wohl nicht drum gekümmert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 4. April 2005
    Text
    >>>Na klar,
    >>>
    >>>sobald ich etwas neues berichten kann, und weiß was aus meinem neuen Antrag wird, sag ich Bescheid.
    >>>
    >>>
    >>>Vielen Dank erstmal.
    >>>
    >>>Liebe Grüsse
    >>>Tigger
    >>>
    >>schieb
    >>
    >Na Tigger, hast Dich wohl nicht drum gekümmert.
    >
    tigger ich warte noch auf deine antwort.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 4. April 2005
    Text
    Was bitte ist Klasse CE79? Hab ich noch nie gehört!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse CE79 nachträglich beantragen???
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 5. April 2005
    Text
    >Was bitte ist Klasse CE79? Hab ich noch nie gehört!
    schieb

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