Kombination B-A schon mit 17?

  • Kombination B-A schon mit 17?
     Der_Jojo
      schrieb am Mittwoch, 14. Juni 2006
    Ich habe vor kurzem von der Möglichkeit gehört, den Pkw-Schein direkt mit dem Motorradführerschein zu verbinden. Besteht diese Möglichkeit auch bei dem Pkw-schein für begleitetes Fahren mit 17?
    Danke schonmal, Jojo
  • Thema
    Re: Kombination B-A schon mit 17?
    Autor
      jshdkajh
      schrieb am Mittwoch, 14. Juni 2006
    Text
    Hallo Jojo,

    soweit ich weiß, gilt dieses begleitete Fahren ab 17 Jahren NUR für die Klasse B! Klasse A (Motorrad) ist ein anderer Schuh.
    Aber frag doch mal Wolfe, der ist Fahrlehrer und kennt sich bestens aus und steht zudem auch immer mit Rat und Tat zur Verfügung.

    Neele

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kombination B-A schon mit 17?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 14. Juni 2006
    Text
    >Aber frag doch mal Wolfe, der ist Fahrlehrer und kennt sich bestens aus und steht zudem auch immer mit Rat und Tat zur Verfügung
    ........................................
    Hi Neele, auch ich habe mir durch das Forum ein gutes Bild von Wolfe gemacht, aber ich möchte die Lichter der anderen forenschreibenden FLs nicht unter den Scheffel stellen.
    Ohne euch wäre das Forum nicht das, was es ist. Herzlichen Dank dafür ins Sauerland, nach Bayern, nach Hamburg und die vielen anderen Orte, an denen ihr euch versteckt haltet -weil Werbung ist ja nicht gestattet .......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kombination B-A schon mit 17?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 14. Juni 2006
    Text
    Hi,

    das BF17 gilt nur für das Auto, nicht fürs Moto.

    Grüßle
    Wolfe

    Und Peg:
    kann dir nur recht geben, wie (fast) immer.
    Nicht nur ich sondern auch einige andere FL versuchen stets, kompetent zu helfen.

    Und das, zumindest von meiner Seite aus, auch recht gerne.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kombination B-A schon mit 17?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 14. Juni 2006
    Text
    dann wollen wir uns mal in die tiefen des fl-wissens stürzen.
    zu deiner frage ein halbherziges jein.
    den führerschein für a bekommst du erst mit 18, das ist mal klar. die ausbildung, besonders den theo.unterricht für klasse a kannst du aber bei dem b17 gleich mitmachen. die bescheinigung die du für den tüv brauchst, darf nicht älter als 2 jahre sein, reicht von der zeit also. meldest dich in der fahrschule für klasse b17 und a an. der erste antrag wird nur auf klasse b17 ausgestellt. nach bestandenem b17 einen neuen antrag auf klasse a stellen, leider ist dann noch eine theo. prüfung fällig. da du aber bei der fahrschule für klasse b17 und a angemeldet bist, fällt der grundbetrag weg. die theo.stunden hast du auch schon und brauchst dann "kurz" vor dem 18 geburtstag "nur noch" die fahrstunden und prüfung klasse a machen. am 18 geburtstag bekommst du dann den führerschein klasse a + b ausgehändigt.sofern dein fl und euer sva mitspielt, bei uns machen sie das.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kombination B-A schon mit 17?
    Autor
      Der_Jojo
      schrieb am Mittwoch, 14. Juni 2006
    Text
    Ok danke, jetz is es mir klar.
    Gruß Jojo

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