Ladung nicht gesichert mit Unfall

  • Ladung nicht gesichert mit Unfall
     Kaptlt
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Hallo,

    ich bin gestern auf der Autobahn hinter einem Transporter mit Hänger hergefahren, ich fuhr 120, als plötzlich vom Hänger eine 50x50cm große und 1cm dicke Gipskartonplatte herunterflog, und bei mir vorne Einschlug.
    Nun ist der Scheinwerfer eingedrückt aber heil, Stoßstange hat einen Riß, Spoilerlippe(also das Ding was unter der Stoßstange ist ist kaputt.
    Habe den Transporter mit Hupen und Lichthupe darauf hingewiesen, aber hat net reagiert.
    Bin bin dann zur Polizei, habe mir nur noch die Farbe und den Typ des Transporters und das Kennzeichen vom Hänger gemerkt.
    Schaden ist bei mir knapp 1000 Euro.
    Was erwartet den Transporterfahrer jetzt für eine Strafe? Ist das nicht sogar Fahrerflucht? Unzureichende Ladungssicherung oder so ist es doch auf jeden Fall oder?

    Wäre schön wenn mir dazu jemand was sagen könnte
    Viele Grüße
    Aicke Christian Hupfer
  • Thema
    Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Floh11
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    Hallo,

    na klar, war das Fahrerflucht. Fragt sich bloss, ob er es mitbekommen haben muesste oder nicht.
    Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.

    Ich wuerde an deiner Stelle die Sache der Polizei melden, und da das Kennzeichen bekannt ist, gibt es keine Probleme. Das heisst doch:

    Ich kenne eine die hatte in der Stadt einen Unfall - mit Personenschaden. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen, und kam zu dem Schluss, dass ihr Unfallgegner zu 100% schuldig war. Aber der hat seiner Versicherung erzaehlt, er koenne sich an nichts erinnern. (er will es wohl auch nicht...).

    Die Folge:
    die Versicherung zahlt nicht! Nun muss erst ein Gerichtsurteil her, ehe sie irgendwas von dem Geld sieht. Ich meine der Sachschaden an ihrem PKW sind ein paar 1000 Euro. Inwieweit sie Schmerzensgeldansprueche hat - keine Ahnung.
    Aber es ist natuerlich Mist.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >na klar, war das Fahrerflucht. Fragt sich bloss, ob er es mitbekommen haben muesste oder nicht.
    >Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.
    >
    >Ich wuerde an deiner Stelle die Sache der Polizei melden, und da das Kennzeichen bekannt ist, gibt es keine Probleme. Das heisst doch:
    >
    >Ich kenne eine die hatte in der Stadt einen Unfall - mit Personenschaden. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen, und kam zu dem Schluss, dass ihr Unfallgegner zu 100% schuldig war. Aber der hat seiner Versicherung erzaehlt, er koenne sich an nichts erinnern. (er will es wohl auch nicht...).
    >
    >Die Folge:
    >die Versicherung zahlt nicht! Nun muss erst ein Gerichtsurteil her, ehe sie irgendwas von dem Geld sieht. Ich meine der Sachschaden an ihrem PKW sind ein paar 1000 Euro. Inwieweit sie Schmerzensgeldansprueche hat - keine Ahnung.
    >Aber es ist natuerlich Mist.
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane
    >
    >
    pppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppp
    pp

    hallihallo,

    die schadensregulierung dürfte kein problem machen, der verursacher ist ja bekannt.
    die bestrafung wird auf jeden fall wegen mangender ladungssicherung in verbindung mit gefährdung/schädigung sein.
    in wie weit man dann noch weitere strafen erlässt ist schwierig zu sagen. unfallflucht ist es nur, wenn er von dem unfall kenntnis hatte, das wird der verursacher natürlich abstreiten. ihm das gegenteil zu beweisen, wird in dem fall nicht ganz einfach sein.
    eine geschwindigkeitsübertretung wäre über die tachoscheibe nachzuweisen, sofern er eine tachoscheibe überhaupt haben muss.

    für dich ist aber wichtig, dass du es richtig gemacht hast und die sache sofort der grünen rennleitung gemeldet hast.
    wie schon gesagt: der verursacher ist bekannt, es kann jetzt nur etwas dauern bis er ermittelt ist und seine versicherung zahlt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>na klar, war das Fahrerflucht. Fragt sich bloss, ob er es mitbekommen haben muesste oder nicht.
    >>Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.
    >>
    >>Ich wuerde an deiner Stelle die Sache der Polizei melden, und da das Kennzeichen bekannt ist, gibt es keine Probleme. Das heisst doch:
    >>
    >>Ich kenne eine die hatte in der Stadt einen Unfall - mit Personenschaden. Die Polizei hatte den Unfall aufgenommen, und kam zu dem Schluss, dass ihr Unfallgegner zu 100% schuldig war. Aber der hat seiner Versicherung erzaehlt, er koenne sich an nichts erinnern. (er will es wohl auch nicht...).
    >>
    >>Die Folge:
    >>die Versicherung zahlt nicht! Nun muss erst ein Gerichtsurteil her, ehe sie irgendwas von dem Geld sieht. Ich meine der Sachschaden an ihrem PKW sind ein paar 1000 Euro. Inwieweit sie Schmerzensgeldansprueche hat - keine Ahnung.
    >>Aber es ist natuerlich Mist.
    >>
    >>
    >>Viele Gruesse,
    >>Christiane
    >>
    >>
    >pppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppppp
    >pp
    >
    >hallihallo,
    >
    >die schadensregulierung dürfte kein problem machen, der verursacher ist ja bekannt.
    >die bestrafung wird auf jeden fall wegen mangender ladungssicherung in verbindung mit gefährdung/schädigung sein.
    >in wie weit man dann noch weitere strafen erlässt ist schwierig zu sagen. unfallflucht ist es nur, wenn er von dem unfall kenntnis hatte, das wird der verursacher natürlich abstreiten. ihm das gegenteil zu beweisen, wird in dem fall nicht ganz einfach sein.
    >eine geschwindigkeitsübertretung wäre über die tachoscheibe nachzuweisen, sofern er eine tachoscheibe überhaupt haben muss.
    >
    >für dich ist aber wichtig, dass du es richtig gemacht hast und die sache sofort der grünen rennleitung gemeldet hast.
    >wie schon gesagt: der verursacher ist bekannt, es kann jetzt nur etwas dauern bis er ermittelt ist und seine versicherung zahlt.
    >
    >holger
    >

    Wenn Du noch einen Zeugen hättest, wäre es von Vorteil.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Floh w
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    >Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.

    ich bin mir zu 100% sicher dass man mit anhänger tatsächlich nur 80 km/h fahren darf. auf jeden fall wenn er beladen ist. dran halten tut sich so gut wie niemand. bin kürzlich auf der autobahn gefahren und hab ca. 100m vor mir n pkw mit anhänger gesehen. bin 130 km/h gefahren und hab den nich gekriegt. beladen war der auch noch.
    genauso is es auch mit denen die nen wohnwagen hinten dranhängen haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Floh11
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    >>Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.
    >
    >ich bin mir zu 100% sicher dass man mit anhänger tatsächlich nur 80 km/h fahren darf. auf jeden fall wenn er beladen ist. dran halten tut sich so gut wie niemand. bin kürzlich auf der autobahn gefahren und hab ca. 100m vor mir n pkw mit anhänger gesehen. bin 130 km/h gefahren und hab den nich gekriegt. beladen war der auch noch.
    >genauso is es auch mit denen die nen wohnwagen hinten dranhängen haben.

    Hallo,

    Floh gruesst Floh :-). Danke. Da hast du natuerlich recht, ich seh auf der Autobahn auch viele, die sich da nicht die Bohne drum scheren. Aber Wohnanhaenger koennten zu Gespannen zaehlen, die mit einer besonderen Zulassung 100 fahren duerfen. So weit ich das jetzt noch in Erinnerung habe.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Floh w
      schrieb am Donnerstag, 17. November 2005
    Text
    >>>Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.
    >>
    >>ich bin mir zu 100% sicher dass man mit anhänger tatsächlich nur 80 km/h fahren darf. auf jeden fall wenn er beladen ist. dran halten tut sich so gut wie niemand. bin kürzlich auf der autobahn gefahren und hab ca. 100m vor mir n pkw mit anhänger gesehen. bin 130 km/h gefahren und hab den nich gekriegt. beladen war der auch noch.
    >>genauso is es auch mit denen die nen wohnwagen hinten dranhängen haben.
    >
    >Hallo,
    >
    >Floh gruesst Floh :-). Danke. Da hast du natuerlich recht, ich seh auf der Autobahn auch viele, die sich da nicht die Bohne drum scheren. Aber Wohnanhaenger koennten zu Gespannen zaehlen, die mit einer besonderen Zulassung 100 fahren duerfen. So weit ich das jetzt noch in Erinnerung habe.
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    das weiß ich jetzt leider nich. aber die fahren auch meistens schneller als erlaubt. ich hab mal versucht einen mit 150 km/h zu überholen. ich hab den partout nich erwischt. meine mutter hat dann nur gemeint ich soll den lassen. bei der geschwindigkeit kann ja schnell mal der anhänger rumschlingern und so.

    die ham wohl alle nich ganz im theorieunterricht aufgepasst...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 18. November 2005
    Text
    >>>>Und wenn du mit 120 hinter ihm hergefahren bist, ist er zu schnell gefahren. Soweit ich weiss, haette er nur 80 fahren duerfen. Lass mich da aber gern eines besseren belehren. Ich fahre keinen Anhaenger, und da vergisst man sowas.
    >>>
    >>>ich bin mir zu 100% sicher dass man mit anhänger tatsächlich nur 80 km/h fahren darf. auf jeden fall wenn er beladen ist. dran halten tut sich so gut wie niemand. bin kürzlich auf der autobahn gefahren und hab ca. 100m vor mir n pkw mit anhänger gesehen. bin 130 km/h gefahren und hab den nich gekriegt. beladen war der auch noch.
    >>>genauso is es auch mit denen die nen wohnwagen hinten dranhängen haben.
    >>
    >>Hallo,
    >>
    >>Floh gruesst Floh :-). Danke. Da hast du natuerlich recht, ich seh auf der Autobahn auch viele, die sich da nicht die Bohne drum scheren. Aber Wohnanhaenger koennten zu Gespannen zaehlen, die mit einer besonderen Zulassung 100 fahren duerfen. So weit ich das jetzt noch in Erinnerung habe.
    >>
    >>
    >>Viele Gruesse,
    >>Christiane
    >
    >das weiß ich jetzt leider nich. aber die fahren auch meistens schneller als erlaubt. ich hab mal versucht einen mit 150 km/h zu überholen. ich hab den partout nich erwischt. meine mutter hat dann nur gemeint ich soll den lassen. bei der geschwindigkeit kann ja schnell mal der anhänger rumschlingern und so.
    >
    >die ham wohl alle nich ganz im theorieunterricht aufgepasst...

    Egal wie schnell er gefahren ist, die Ladung muss immer gesichert sein.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ladung nicht gesichert mit Unfall
    Autor
      Kaptlt
      schrieb am Freitag, 18. November 2005
    Text
    Sooo Danke Euch allen!

    Bin mal gespannt, mir gehts ja nicht darum das er sont wie doll bestraft wird, obwohl das ja nun wirklich ne heikle Sache war... in erster Linie will ich ebend net auf den Kosten sitzen bleiben, aber wie jemand schon richtig sagte kann wohl ne Weile dauern, hab mir jetzt nen Anwalt genommen sicher ist sicher, ist ein Bekannter von mir also kostet der auch nix für mich.
    Ist ja schließlich nicht allzu unbeträchtlich der Schaden.

    Vielen Dank Euch Allen
    und Grüße
    Aicke

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