Landkreis lässt mich nicht zur Prüfung zu...
fooooo
schrieb am Samstag, 22. November 2014
Hallo zusammen!!
Ich bin auch fleißig dabei meinen Führerschein zu machen, eigentlich sollte Montag meine Theorieprüfung anstehen, jedoch ergibt sich jetzt folgendes Problem, aber der Reihe nach:
Am 9. Oktober habe ich mich bei meiner Fahrschule angemeldet um den Führerschein Klasse B zu erwerben. Aufgrund meiner körperlichen Behinderung wollte ich Automatik machen. Soweit so gut... Fahrschule mir mitgeteilt was ich alles brauche um den Lappen zu machen (Sehtest, Rettungsmaßnahme am Unfallort und ein Gutachten vom Arzt meines Vertrauens, das ich aufgrund meiner Behinderung einen Knauf am Lenkrad benötige). Direkt am Wochenende den Schein für die Erste Hilfe gemacht, zum Arzt wegen dem Wisch für den Knauf, dann zum Optiker. Beim Sehtest völlig verkackt und gebeten, nochmal einen Augenarzt aufzusuchen.
Gesagt, getan: Dort gewesen, habe dann ein "Ärztliches Zeugnis anstatt einer Sehtestbescheinigung" bekommen. Ich habe den Arzt gefragt ob ich Auto fahren dürfte, er bejahte meine Frage. Auf meine Frage ob ich denn noch einen Optiker aufsuchen müsse, sagte er nein, da er Arzt sei und somit "über" dem Optiker stehe. Dieses Zeugnis diene nun als Vorlage beim Landkreis für die Anmeldung zum Führerschein. Das war am 23. Oktober.
Ich weiter fleißig Theoriestunden gebüffelt, jetzt sollte ich diesen Montag zur Theorieprüfung, doch der Landkreis lässt mich nicht dorthin, da die Werte zu schlecht seien und das Ärztliche Zeugnis nicht anerkennen.
Auf dem Zettel stehen folgende Werte:
Die zentrale Tagessehschärfe beträgt
ohne Sehhilfe rechts 0,63 - links 0,05 - beidäugig 0,63
Mit Sehhilfe haben wir erst gar nicht getestet, da die Sehschwäche mit einer Brille nicht zu korrigieren ist, sie kommt durch meine Hirnblutung nach der Geburt.
Ich habe einerseits gelesen, dass die Tagessehschärfe mindestens 0,7 auf beiden Augen sein muss, andererseits habe ich gestern folgendes gefunden:
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Bei Beidäugigkeit:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2.
Bei Einäugigkeit (d. h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6.
Quelle: http://www.hamburg.de/lbv-fuehrerschein/183400/anlage-6/
Mein besseres Auge erfüllt mindestens 0,5 - somit hab ich Punkt 1 geschafft.
Punkt 2 scheitere ich mit 0,05
Punkt 3 habe ich mit 0,63 geschafft (da ich links weniger als 0,2 habe, gelte ich dementsprechend als Einäugig)
Ich werde Montag beim Augenarzt vorsprechen, schon mal vielen Dank für eure Antworten!!
Ich bin auch fleißig dabei meinen Führerschein zu machen, eigentlich sollte Montag meine Theorieprüfung anstehen, jedoch ergibt sich jetzt folgendes Problem, aber der Reihe nach:
Am 9. Oktober habe ich mich bei meiner Fahrschule angemeldet um den Führerschein Klasse B zu erwerben. Aufgrund meiner körperlichen Behinderung wollte ich Automatik machen. Soweit so gut... Fahrschule mir mitgeteilt was ich alles brauche um den Lappen zu machen (Sehtest, Rettungsmaßnahme am Unfallort und ein Gutachten vom Arzt meines Vertrauens, das ich aufgrund meiner Behinderung einen Knauf am Lenkrad benötige). Direkt am Wochenende den Schein für die Erste Hilfe gemacht, zum Arzt wegen dem Wisch für den Knauf, dann zum Optiker. Beim Sehtest völlig verkackt und gebeten, nochmal einen Augenarzt aufzusuchen.
Gesagt, getan: Dort gewesen, habe dann ein "Ärztliches Zeugnis anstatt einer Sehtestbescheinigung" bekommen. Ich habe den Arzt gefragt ob ich Auto fahren dürfte, er bejahte meine Frage. Auf meine Frage ob ich denn noch einen Optiker aufsuchen müsse, sagte er nein, da er Arzt sei und somit "über" dem Optiker stehe. Dieses Zeugnis diene nun als Vorlage beim Landkreis für die Anmeldung zum Führerschein. Das war am 23. Oktober.
Ich weiter fleißig Theoriestunden gebüffelt, jetzt sollte ich diesen Montag zur Theorieprüfung, doch der Landkreis lässt mich nicht dorthin, da die Werte zu schlecht seien und das Ärztliche Zeugnis nicht anerkennen.
Auf dem Zettel stehen folgende Werte:
Die zentrale Tagessehschärfe beträgt
ohne Sehhilfe rechts 0,63 - links 0,05 - beidäugig 0,63
Mit Sehhilfe haben wir erst gar nicht getestet, da die Sehschwäche mit einer Brille nicht zu korrigieren ist, sie kommt durch meine Hirnblutung nach der Geburt.
Ich habe einerseits gelesen, dass die Tagessehschärfe mindestens 0,7 auf beiden Augen sein muss, andererseits habe ich gestern folgendes gefunden:
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Bei Beidäugigkeit:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2.
Bei Einäugigkeit (d. h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6.
Quelle: http://www.hamburg.de/lbv-fuehrerschein/183400/anlage-6/
Mein besseres Auge erfüllt mindestens 0,5 - somit hab ich Punkt 1 geschafft.
Punkt 2 scheitere ich mit 0,05
Punkt 3 habe ich mit 0,63 geschafft (da ich links weniger als 0,2 habe, gelte ich dementsprechend als Einäugig)
Ich werde Montag beim Augenarzt vorsprechen, schon mal vielen Dank für eure Antworten!!