Maximale Parkdauer?

  • Maximale Parkdauer?
     Padrino
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Hallo,
    ich hätte mal eine Frage zur maximalen Parkdauer, wenn ich mich recht erinnere darf man maximal zwei wochen Parken, ohne umparken zu müssen, richtig?
    Bei Veranstaltungen, wie Stadtfesten etc. werden aber mitunter Parkplätze geräumt und auch halteverbotsschilder für bestimmte Termine aufgestellt. Ich habe aber nicht den eindruck, dass diese zwei wochen vorher aufgestellt werden.

    Wenn ich also nichts von einem Stadtfest in zwei wochen weiß, werde ich dann abgeschleppt obwohl ich korrekt geparkt habe und wer zahlt dann?
  • Thema
    Re: Maximale Parkdauer?
    Autor
      Floh11
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Text
    Hallo,


    Maximale Parkdauer? Wenn es nicht durch ein Zusatzschild vorgegeben ist, dann kannst du solange dort stehen wie du lustig bist. Lediglich Kraftfahrzeuganhaenger ohne Zugfahrzeug duerfen auf oeffentlichen Strassen (ausser auf gekennzeichneten Parkplaetzen) nicht laenger als 2 Wochen geparkt werden.

    Aber:
    Du hast die Pflicht mindestens alle 48 Stunden nach deinem Fahrzeug zu schauen, ob alles in Ordnung ist, und ob es da noch stehen bleiben darf. Deshalb werden Haltverbote oft erst 2 Tage vorher aufgestellt (wenn sie nur von kurzer Dauer sind, z.B. wegen eines Festes).
    Wenn du dieser Verpflichtung aufgrund laengerer Abwesenheit (Urlaub; ein Krankenhausaufenthalt duerfte dies auch rechtfertigen) nicht nachkommen kannst, kannst du dir das Geld fuers Abschleppen von der Stadt zurueckholen, du musst aber beweisen koennen, dass du tatsaechlich fuer laengere zeit abwesend warst.


    Frage an die Experten:
    Wo steht diese Regelung? Im Fahrschulbuch steht es nicht.



    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Maximale Parkdauer?
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 30. Oktober 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >
    >Maximale Parkdauer? Wenn es nicht durch ein Zusatzschild vorgegeben ist, dann kannst du solange dort stehen wie du lustig bist. Lediglich Kraftfahrzeuganhaenger ohne Zugfahrzeug duerfen auf oeffentlichen Strassen (ausser auf gekennzeichneten Parkplaetzen) nicht laenger als 2 Wochen geparkt werden.
    >
    >Aber:
    >Du hast die Pflicht mindestens alle 48 Stunden nach deinem Fahrzeug zu schauen, ob alles in Ordnung ist, und ob es da noch stehen bleiben darf. Deshalb werden Haltverbote oft erst 2 Tage vorher aufgestellt (wenn sie nur von kurzer Dauer sind, z.B. wegen eines Festes).
    >Wenn du dieser Verpflichtung aufgrund laengerer Abwesenheit (Urlaub; ein Krankenhausaufenthalt duerfte dies auch rechtfertigen) nicht nachkommen kannst, kannst du dir das Geld fuers Abschleppen von der Stadt zurueckholen, du musst aber beweisen koennen, dass du tatsaechlich fuer laengere zeit abwesend warst.
    >
    >
    >Frage an die Experten:
    >Wo steht diese Regelung? Im Fahrschulbuch steht es nicht.
    >
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane


    *****************************************************************

    basiert auf gerichtsurteilen, hab vor einigen wochen noch eins in der zeitung gelesen. muss aber noch genau nachsehen was da genau stand.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Maximale Parkdauer?
    Autor
      Padrino
      schrieb am Montag, 31. Oktober 2005
    Text
    aha, das mit den 48h war mir nicht klar, hab mich das einfach mal so gefragt, wie da die rechtslage ist. Zum glück ist es bisher nicht dazu gekommen.

    Auf den Beitrag antworten


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