Mindestabstand von Blinkern

  • Mindestabstand von Blinkern
     Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Hi!

    Kann mir hier irgendwer sagen, wie weit die Blinker von Motorädern mindestens von einander und vom Rücklicht entfernst dein müssen?

    Danke!!!
  • Thema
    Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    ...ich denke mal, die Blinker kann man direkt rechts und links neben das Rück-/Bremslicht "packen" - bei manchen Modellen (zB. BMW) ist es in Serie ja bereits so und bei Rollern ist ja auch sehr verbreitet...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Hi!
    >
    >Kann mir hier irgendwer sagen, wie weit die Blinker von Motorädern mindestens von einander und vom Rücklicht entfernst dein müssen?
    >
    >Danke!!!


    STVZO § 54 Abs.4 Satz 2:

    2. an Krafträdern

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der

    Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der

    Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades

    verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten

    Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten

    Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des

    Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der

    Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350

    mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die

    für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des

    Beiwagens angebracht sein,

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  • Thema
    Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    Wunderbar! Danke schön! Bekommt man hier also doch noch richtige Antworten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      francesca*
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Wunderbar! Danke schön! Bekommt man hier also doch noch richtige Antworten!
    >

    Bitte, gern geschehen. Wenn wir Fahrlehrer auch keine richtigen Antworten mehr geben könnten, dann müsste das Forum geschlossen werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    >>Wunderbar! Danke schön! Bekommt man hier also doch noch richtige Antworten!
    >>
    >
    >Bitte, gern geschehen. Wenn wir Fahrlehrer auch keine richtigen Antworten mehr geben könnten, dann müsste das Forum geschlossen werden.
    >
    Uns glaubt aber keiner!
    Paule

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    ...Sülz...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    Da hab ich auch mal eine Frage: Bei meinem Motorrad befindet sich über dem Rückscheinwerfer ein Rückstrahler. Als mein Dad mein Motorrad mal ein bisschen umgebaut hat, hat er den weg gemacht. Ist so ein Rückstrahler gesetzlich vorgeschrieben?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    >Da hab ich auch mal eine Frage: Bei meinem Motorrad befindet sich über dem Rückscheinwerfer ein Rückstrahler. Als mein Dad mein Motorrad mal ein bisschen umgebaut hat, hat er den weg gemacht. Ist so ein Rückstrahler gesetzlich vorgeschrieben?
    >
    Kurze Antwort: Ja!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    >Kurze Antwort: Ja!
    >
    Okay, danke. Ist da auch vorgeschrieben, wo der sein muss? Kann ich den z.B. an die Rückseite der Sissybar dran machen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    >>Kurze Antwort: Ja!
    >>
    >Okay, danke. Ist da auch vorgeschrieben, wo der sein muss? Kann ich den z.B. an die Rückseite der Sissybar dran machen?
    >
    Das sollte möglich sein. Mein Rückstrahler befindet sich direkt unterm Kennzeichen. Beim letzten TÜV war das dann ein "Leichter Mangel", Plakette wurde aber erteilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    Und wo wir gerade dabei sind, hab ich gleich noch eine Frage. Mein Motorrad hat so einen kleinen "Kasten", auf dem die Kontrollleuchten für Blinker, Leerlauf und Fernlicht sind. Nun ist da eine kleine Uhr eingebaut und die Kontrollleuchte für den Blinker wurde durch zwei Leuchtdioden ersetzt, die sich etwas oberhalb der anderen Kontrollleuchten befinden. Gibt es da Probleme beim TÜV?

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