Kann mir hier irgendwer sagen, wie weit die Blinker von Motorädern mindestens von einander und vom Rücklicht entfernst dein müssen?
Danke!!!
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Re: Mindestabstand von Blinkern
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Gast
schrieb am Sonntag, 27. März 2005
Text
...ich denke mal, die Blinker kann man direkt rechts und links neben das Rück-/Bremslicht "packen" - bei manchen Modellen (zB. BMW) ist es in Serie ja bereits so und bei Rollern ist ja auch sehr verbreitet...
>Hi! > >Kann mir hier irgendwer sagen, wie weit die Blinker von Motorädern mindestens von einander und vom Rücklicht entfernst dein müssen? > >Danke!!!
STVZO § 54 Abs.4 Satz 2:
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der
Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der
Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades
verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten
Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten
Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des
Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der
Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350
mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die
für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des
>>Wunderbar! Danke schön! Bekommt man hier also doch noch richtige Antworten! >> > >Bitte, gern geschehen. Wenn wir Fahrlehrer auch keine richtigen Antworten mehr geben könnten, dann müsste das Forum geschlossen werden. > Uns glaubt aber keiner! Paule
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
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Gast
schrieb am Montag, 28. März 2005
Text
Da hab ich auch mal eine Frage: Bei meinem Motorrad befindet sich über dem Rückscheinwerfer ein Rückstrahler. Als mein Dad mein Motorrad mal ein bisschen umgebaut hat, hat er den weg gemacht. Ist so ein Rückstrahler gesetzlich vorgeschrieben?
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Mindestabstand von Blinkern
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Gast
schrieb am Montag, 28. März 2005
Text
>Da hab ich auch mal eine Frage: Bei meinem Motorrad befindet sich über dem Rückscheinwerfer ein Rückstrahler. Als mein Dad mein Motorrad mal ein bisschen umgebaut hat, hat er den weg gemacht. Ist so ein Rückstrahler gesetzlich vorgeschrieben? > Kurze Antwort: Ja!
>>Kurze Antwort: Ja! >> >Okay, danke. Ist da auch vorgeschrieben, wo der sein muss? Kann ich den z.B. an die Rückseite der Sissybar dran machen? > Das sollte möglich sein. Mein Rückstrahler befindet sich direkt unterm Kennzeichen. Beim letzten TÜV war das dann ein "Leichter Mangel", Plakette wurde aber erteilt.
Und wo wir gerade dabei sind, hab ich gleich noch eine Frage. Mein Motorrad hat so einen kleinen "Kasten", auf dem die Kontrollleuchten für Blinker, Leerlauf und Fernlicht sind. Nun ist da eine kleine Uhr eingebaut und die Kontrollleuchte für den Blinker wurde durch zwei Leuchtdioden ersetzt, die sich etwas oberhalb der anderen Kontrollleuchten befinden. Gibt es da Probleme beim TÜV?