Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die Grundgebühr bei der alten Fahrschule erneut zahlen?
Servus zusammen.
Ich möchte gern wissen, ob es rechtens ist, dass meine derzeitige Fahrschule irgendwelche Kosten verlangt, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte.
In den AGB meiner Fahrschule steht, dass ich die Grundgebühr erneut zahlen muss, wenn ich den Ausbildungsvertrag nach erfolgreicher Theorieprüfung vorzeitig kündige. Im Internet habe ich jedoch gelesen, dass das unwirksam ist. Nun bin ich mir absolut nicht sicher.
Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar. Und bitte gebt mir einen Link zu einer entsprechenden Gesetzesgrundlage.
Zu erwähnen ist noch, ich habe die Theorie bestanden und habe Fahrstunden genommen. Die Grundgebühr bei der Anmeldung habe ich gezahlt. Damit wurden die Kosten für den Theorie-Unterricht gedeckt. Die Prüfgebühren habe ich auch bezahlt.
Nun geht es darum, ob meine Fahrschule eine Art "Entschädigung" verlangen kann, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte.
Danke im Voraus