Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die ...

  • Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die Grundgebühr bei der alten Fahrschule erneut zahlen?
     Majestico
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Servus zusammen.

    Ich möchte gern wissen, ob es rechtens ist, dass meine derzeitige Fahrschule irgendwelche Kosten verlangt, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte.

    In den AGB meiner Fahrschule steht, dass ich die Grundgebühr erneut zahlen muss, wenn ich den Ausbildungsvertrag nach erfolgreicher Theorieprüfung vorzeitig kündige. Im Internet habe ich jedoch gelesen, dass das unwirksam ist. Nun bin ich mir absolut nicht sicher.

    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar. Und bitte gebt mir einen Link zu einer entsprechenden Gesetzesgrundlage.

    Zu erwähnen ist noch, ich habe die Theorie bestanden und habe Fahrstunden genommen. Die Grundgebühr bei der Anmeldung habe ich gezahlt. Damit wurden die Kosten für den Theorie-Unterricht gedeckt. Die Prüfgebühren habe ich auch bezahlt.

    Nun geht es darum, ob meine Fahrschule eine Art "Entschädigung" verlangen kann, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte.

    Danke im Voraus
  • Thema
    Re: Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die Grundgebühr bei der alten Fahrschule erneut zahlen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Text

    Wir haben zwar ganz schlaue Köpfe hier ...
    aber in deinem Fall geht es doch wohl über "normale Fahrschulangelegenheiten" hinaus.
    Da ist richtig Ahnung im Vertragsrecht gefragt.

    Ich lege dir ans Herz, deinen Beitrag hier zu kopieren und ins Partnerforum
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=idx
    zu setzen.
    Da schwirren deutlich mehr Rechtsanwälte herum, die dir gerne, schnell und kostenfrei weiter helfen werden.
    Vielleicht haben auch die Mitarbeiter des StVA Interesse daran, welch komische Sachen in Fahrschulen zur Unterschrift vorgelegt werden. ;o)
    Mir ist so eine Klausel noch nicht untergekommen .....

    Viel Erfolg!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die Grundgebühr bei der alten Fahrschule erneut zahlen?
    Autor
      Majestico
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Text
    Danke für die Antwort und den Link. Ich werde da mal versuchen, eine Antwort zu bekommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die Grundgebühr bei der alten Fahrschule erneut zahlen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Text
    >Ich möchte gern wissen, ob es rechtens ist, dass meine derzeitige Fahrschule irgendwelche Kosten verlangt, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte.

    Vermutlich nicht. Wenn du hierzu eine gesicherte Auskunft haben willst, musst du einen fähigen Anwalt aufsuchen. Ich kann dir nur sagen, was ich persönlich tun würde.


    >In den AGB meiner Fahrschule steht, dass ich die Grundgebühr erneut zahlen muss, wenn ich den Ausbildungsvertrag nach erfolgreicher Theorieprüfung vorzeitig kündige.

    Es gehört nicht zur Sache, aber vielleicht magst du ja trotzdem antworten: Was bringt einen auf die Idee, so etwas zu unterschreiben?


    >Im Internet habe ich jedoch gelesen, dass das unwirksam ist. Nun bin ich mir absolut nicht sicher.
    >
    >Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar. Und bitte gebt mir einen Link zu einer entsprechenden Gesetzesgrundlage.

    §§ 308 f BGB, außerdem § 19 FahrlG. Eine Bestimmung in der explizit steht, dass es verboten ist, beim Fahrschulwechsel solche Gebühren zu nehmen, wirst du nicht finden. In den genannten zwei §§ im BGB finde ich aber mehrere Gründe, warum diese Klausel unwirksam sein könnte.


    Ein paar Ideen:

    Du bist derzeit - vielleicht ohne es zu wissen - in einer recht komfortablen Lage. Wie ich es sehe, bist du gegenüber der Fahrschule derzeit nicht in Vorleistung, d.h. du hast (mit Ausnahme des Anteils für "allgemeine Aufwendungen" im Grundbetrag) für nichts bezahlt, was du noch nicht in Anspruch genommen hast. Du hast die Theorie bestanden und wohl noch keine Sonderfahrten gehabt? In diesem Fall ist es ganz einfach so: Du brauchst von der Fahrschule nichts mehr und kannst ganz einfach wegbleiben.

    Ich würde daher gegenüber der alten Fahrschule ab sofort gar nichts mehr tun. Sollen die doch sehen, wie sie zu "ihrem" Geld kommen. Das absolute Maximum wäre für mich ein Hinweis ohne Begründung, dass ich diese Klausel für unwirksam halte und nicht zahlen werde. Vermutlich wird die Fahrschule dann irgendwelche Mahnungen und andere böse Briefe schreiben, die ich ignorieren würde. Reagieren würde ich erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid - falls sich die Fahrschule so weit vorwagt.

    Zweite Idee: Du brauchst den Vertrag gar nicht zu kündigen. Grundsätzlich ist das immer ganz nett, weil die Fahrschule dann weiß, woran sie ist. Aber wenn die Fahrschule zu dir nicht nett ist ...

    Nebenbei kannst du auch die bei dir für die Fahrschulaufsicht zuständige Behörde auf diese Vertragsgestaltung aufmerksam machen. Vielleicht erklären die dann der Fahrschule noch einmal, wie das mit den Unterrichtsentgelten so läuft. Das bringt dir zwar wenig, erspart aber womöglichen anderen Fahrschülern den gleichen Ärger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Muss ich bei einem Wechsel der Fahrschule die Grundgebühr bei der alten Fahrschule erneut zahlen?
    Autor
      Majestico
      schrieb am Dienstag, 26. Juni 2012
    Text
    Danke für die Antworten und Informationen.

    Ich war eben bei der FS und habe meinen Ausbildungsvertrag gekündigt. Scheinbar kommen keine Kosten auf mich zu.
    Der FL macht meine Papiere fertig und dann is gut.
    Da kann einem Start in der neuen FS ja nichts mehr im Wege stehen ;)

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo