Notarzt
Hatte heute mal wieder ein wenig „Action“ während der fahrt.
Ich kriege nämlich immer einen Nervenzusammenbruch oder aber auch einen hysterischen Anfall, wenn ich nur ein Martinshorn höre. Ich weiß dann nie, was ich machen soll und gerate total in Panik.
Und heute verfolgte mich das sogar zweimal. Ich rechnete mit einem Herzinfarkt. Wurde dann so schlimm aber doch nicht.
Und jetzt meine Frage: beim zweiten Mal heute hab ich durch Zufall im Rückspiegel den Notarztwagen mit Blaulicht und Lichthupe hinter mir gesehen (war bei 120 km/h auf der Überholspur). Wenn ich nun irgendwie den Wagen behindere oder gefährde oder so, wie ist dann die Rechtslage? Ich meine, ich kann ja nicht konstant in den Rückspiegel gucken. Muss der nicht dann das Martinshorn anhaben?!?
Na ja. Wer was weiß, kanns mir ja sagen.