Notarzt

  • Notarzt
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 15. Juli 2004
    Hatte heute mal wieder ein wenig „Action“ während der fahrt.
    Ich kriege nämlich immer einen Nervenzusammenbruch oder aber auch einen hysterischen Anfall, wenn ich nur ein Martinshorn höre. Ich weiß dann nie, was ich machen soll und gerate total in Panik.
    Und heute verfolgte mich das sogar zweimal. Ich rechnete mit einem Herzinfarkt. Wurde dann so schlimm aber doch nicht.
    Und jetzt meine Frage: beim zweiten Mal heute hab ich durch Zufall im Rückspiegel den Notarztwagen mit Blaulicht und Lichthupe hinter mir gesehen (war bei 120 km/h auf der Überholspur). Wenn ich nun irgendwie den Wagen behindere oder gefährde oder so, wie ist dann die Rechtslage? Ich meine, ich kann ja nicht konstant in den Rückspiegel gucken. Muss der nicht dann das Martinshorn anhaben?!?
    Na ja. Wer was weiß, kanns mir ja sagen.

  • Thema
    Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 15. Juli 2004
    Text
    Hi

    naja generell ist die Überholspur wie der Name schon sagt nur zum überholen gedacht und du solltest sie NIE länger als nötig benutzen. Aber das weißt du sicherlich.
    Jedoch deine Aussage, dass du zufällig in den Rückspiegel geschaut hast macht mich etwas stutzig.
    Ich fahre täglich längere Strecken auf der Autobahn und der Rückspiegel ist dort einfach Pflicht. Also gewöhne dir an öfters zu schauen und lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

    Nun zu dem Krankenwagen. Ich denke du wirst ihn "noch" nicht sonderlich behindert haben sonst hätte er garantiert das Martinshorn eingeschalten.

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  • Thema
    Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 15. Juli 2004
    Text
    Hallo!

    Grundsätzlich hat ein Rettungswagen bei einer Sondersignalfahrt Blaulicht und Sondersignal (tatütata) eingeschaltet. Es gibt jedoch Situationen, in denen er nur mit Blaulicht fährt. Zum Beispiel, wenn jemand hinten drin liegt, der so schwer verletzt ist, dass das Getöse der akustischen Warneinrichtung mehr schadet als nutzt (die Dinger sind verdammt laut, vor allem, wenn man direkt unter ihnen ist...).
    Oder wenn er auf einer Vorfahrtstraße fährt, dann wird das Sondersignal nur an Kreuzungen eingeschaltet.
    Platz machen muss man immer, aber einen Herzinfakrt braucht man deshalb nicht zu bekommen. Rettungswagenfahrer sind es gewohnt, dass die Leute eine Weile brauchen, bis sie sie bemerken. :-((

    Grüße von einer Sanitäterin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 1. Februar 2005
    Text
    >Hallo!
    >
    >Grundsätzlich hat ein Rettungswagen bei einer Sondersignalfahrt Blaulicht und Sondersignal (tatütata) eingeschaltet. Es gibt jedoch Situationen, in denen er nur mit Blaulicht fährt. Zum Beispiel, wenn jemand hinten drin liegt, der so schwer verletzt ist, dass das Getöse der akustischen Warneinrichtung mehr schadet als nutzt (die Dinger sind verdammt laut, vor allem, wenn man direkt unter ihnen ist...).
    >Oder wenn er auf einer Vorfahrtstraße fährt, dann wird das Sondersignal nur an Kreuzungen eingeschaltet.
    >Platz machen muss man immer, aber einen Herzinfakrt braucht man deshalb nicht zu bekommen. Rettungswagenfahrer sind es gewohnt, dass die Leute eine Weile brauchen, bis sie sie bemerken. :-((
    >
    >Grüße von einer Sanitäterin


    "Platz machen muss man immer". Das stimmt so nicht! Platz muss man gesetzlich nur dann machen, wenn sich der Rettungswagen durch Blaulicht und Martinshorn bemerkbar macht. (Sonder- und Wegerechte)
    Natürlich ist dies ein wenig schwachsinnig, da es einfach Situationen gibt, wo man das Martinshorn ausschaltet (Autobahn, Patientenzustand....), Deshalb würde ich grundsätzlich auch einem Fahrzeug, das lediglich Blaulicht angeschaltet hat, den Weg frei machen. Rein rechtlich ist dies aber nicht nötig....
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Notarzt
    Autor
      Webster
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2005
    Text
    >Deshalb würde ich grundsätzlich auch einem Fahrzeug, das lediglich Blaulicht angeschaltet hat, den Weg frei machen. Rein rechtlich ist dies aber nicht nötig....
    Ist logisch... ;)

    Hatte auch in meiner ersten Fahrstunde RTW und NEF (Rettungswagen + Notarzt) hinter mir. Bin dann auf einer Vorfahrtsstraße rechts angehalten und hab ihn vorbei gelassen, war einfach ... :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2005
    Text
    >>Hallo!
    >>
    >>Grundsätzlich hat ein Rettungswagen bei einer Sondersignalfahrt Blaulicht und Sondersignal (tatütata) eingeschaltet. Es gibt jedoch Situationen, in denen er nur mit Blaulicht fährt. Zum Beispiel, wenn jemand hinten drin liegt, der so schwer verletzt ist, dass das Getöse der akustischen Warneinrichtung mehr schadet als nutzt (die Dinger sind verdammt laut, vor allem, wenn man direkt unter ihnen ist...).
    >>Oder wenn er auf einer Vorfahrtstraße fährt, dann wird das Sondersignal nur an Kreuzungen eingeschaltet.
    >>Platz machen muss man immer, aber einen Herzinfakrt braucht man deshalb nicht zu bekommen. Rettungswagenfahrer sind es gewohnt, dass die Leute eine Weile brauchen, bis sie sie bemerken. :-((
    >>
    >>Grüße von einer Sanitäterin
    >
    >
    >"Platz machen muss man immer". Das stimmt so nicht! Platz muss man gesetzlich nur dann machen, wenn sich der Rettungswagen durch Blaulicht und Martinshorn bemerkbar macht. (Sonder- und Wegerechte)
    >Natürlich ist dies ein wenig schwachsinnig, da es einfach Situationen gibt, wo man das Martinshorn ausschaltet (Autobahn, Patientenzustand....), Deshalb würde ich grundsätzlich auch einem Fahrzeug, das lediglich Blaulicht angeschaltet hat, den Weg frei machen. Rein rechtlich ist dies aber nicht nötig....
    >>
    >
    sorry, ich muss dir da wiedersprechen...
    ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht ohne Martinshorn befindet sich auch auf einer Einsatzfahrt,
    -> diesem Fahrzeug ist Platz zu machen!


    Viele Gruesse von einem FS

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 4. April 2005
    Text
    >sorry, ich muss dir da wiedersprechen...
    >ein Rettungsfahrzeug mit Blaulicht ohne Martinshorn befindet sich auch auf einer Einsatzfahrt,
    >-> diesem Fahrzeug ist Platz zu machen!

    Sorry!
    Da muss ich dir wiedersprechen! Und ich denke, dass ich als Rettungssanitäter und Rettungsassistent i.A. die meiste Ahnung davon habe... Solange der RTW / das NEF auf einer Einsatzfahrt ist, hat das Fahrzeug Sonderrechte... Der RTW / das NEF darf sich über die Regeln der StVO hinwegsetzen!!! Um Wegerechte zu bekommen, müssen blaues Blinklicht und Martinshorn angeschaltet sein... Sobald beides an ist, haben andere Verkehrsteilnehmer sofort Platz zu schaffen!!! Beides ist nachzulesen in der StVO und zwar Paragraph 35 und 38!!!

    Nun zum Thema... Wenn auf der Autobahn dir ein Einsatzfahrzeug "auf die Pelle" rückt und kein Martinshorn angeschaltet hat, dann kann ich es sehr gut verstehen...
    Erstens hört man bei Geschwindigkeiten von über 120kmh sowieso nur noch minimal was von dem Horn und zweitens sollte eigentlich jeder normale Autofahrer einen riesigen roten Sprinter [RTW] oder z.B. einen schnellen kleinen Flitzer [NEF] mit blauen Blinklichtern frühzeitig im Rückspiegel erkennen und selbigem SOFORT Platz machen!

    Die Rechtslage ist so... Wenn du einem Einsatzfahrzeug, was mit Sonder- und Wegerechten unterwegs ist, keinen Platz machst, könnte man dich theoretisch wegen diversen Sachen drankriegen... Sein es einfach nur Verstoß gegen Paragraph 38 StVO [Wegerechte] oder wegen fahrlässiger Tötung [falls der Patient wegen deiner Behinderung versterben sollte]... Über das Strafmaß müssten sich die Gelehrten streiten. Aber dass dich wirklich jemand deswegen rankriegen könnte, ist mehr als unwahrscheinlich! Zumindest bei Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes... Die Polizei würde schon eher was machen! MfG Klüser.

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  • Thema
    Re: Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 4. April 2005
    Text
    >Hallo!

    Du hast absolut Recht. Wichtig ist vor allem, nicht beim ersten Anzeichen eines Fahrzeuges mit sondersignal übereilig zu reagieren und
    a) voll auf die Bremse zu treten oder
    b) mit Vollgas irgendwohin ausweichen.
    Lieber vorher schauen, nicht übereilt aber zügig und dann überlegen, wie man am besten Platz machen kann.
    Wie Sie richtig sagt, die Fahrer des RTW sind es "gewohnt" dass Menschen häufig nicht sofort reagieren und sooooo schnell wird keiner angezeigt weil er nicht blitzschnell Platz macht.

    Gruß von einem Rettungsassistenten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Notarzt
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2005
    Text
    >Hatte heute mal wieder ein wenig „Action“ während der fahrt.
    >Ich kriege nämlich immer einen Nervenzusammenbruch oder aber auch einen hysterischen Anfall, wenn ich nur ein Martinshorn höre. Ich weiß dann nie, was ich machen soll und gerate total in Panik.
    >Und heute verfolgte mich das sogar zweimal. Ich rechnete mit einem Herzinfarkt. Wurde dann so schlimm aber doch nicht.
    >Und jetzt meine Frage: beim zweiten Mal heute hab ich durch Zufall im Rückspiegel den Notarztwagen mit Blaulicht und Lichthupe hinter mir gesehen (war bei 120 km/h auf der Überholspur). Wenn ich nun irgendwie den Wagen behindere oder gefährde oder so, wie ist dann die Rechtslage? Ich meine, ich kann ja nicht konstant in den Rückspiegel gucken. Muss der nicht dann das Martinshorn anhaben?!?
    >Na ja. Wer was weiß, kanns mir ja sagen.
    >
    >
    Wenn Du so ängstlich bist, solltest Du überlegen, ob Du überhaupt Autofahren darfst.
    Paule

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