Ohne Führerschein Unfall gebaut

  • Ohne Führerschein Unfall gebaut
     Gast
      schrieb am Montag, 21. Februar 2005
    Hallo!

    Ich hab mal eine Frage und zwar ist ein guter Freund von mir mit dem Auto eines Freundes ohne vorhandenen Führerschein und noch angetrunken gefahren und hat das Auto gegen nen Baum gesetzt. Zum Glück ist ihm nichts passiert, aber was wird ihn jetzt weiterhin erwarten??? Den Führerschein kann er doch jetzt erstmal vergessen....
    Danke schonmal für die Antworten!


  • Thema
    Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 21. Februar 2005
    Text
    >Hallo!
    >
    >Ich hab mal eine Frage und zwar ist ein guter Freund von mir mit dem Auto eines Freundes ohne vorhandenen Führerschein und noch angetrunken gefahren und hat das Auto gegen nen Baum gesetzt. Zum Glück ist ihm nichts passiert, aber was wird ihn jetzt weiterhin erwarten??? Den Führerschein kann er doch jetzt erstmal vergessen....
    >Danke schonmal für die Antworten!

    hat das irgentwer gesehen, wurde der unfall gemeldet?

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  • Thema
    Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    Hallo,

    wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, gibt es Geldstrafe und Punkte sowohl für den Fahrer als auch für den Halter des Autos. Außerdem wird normalerweise eine Führerscheinsperre verhängt. Das genaue Strafmaß bestimmt der Richter.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    @Kirsten
    der hat doch noch nicht mal nen führerschein gehabt...
    ja den führerschein zu machen kann er erstmal vergessen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >@Kirsten
    >der hat doch noch nicht mal nen führerschein gehabt...
    >ja den führerschein zu machen kann er erstmal vergessen!
    >

    1 bis 2 Jahre Führerscheinsperre. Eher 2 Jahre, wegen Einfluss von Alkohol.
    Wenn der Halter des Fahrzeugs mit dabei war und das Auto nicht "entwendet" wurde, kann der sich auch warm anziehen...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    naja.. wenn er soviel Alkohol im Körper hatte, dass er schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden konnte, kann es sein, dass er sehr milde davon kommt.

    Ansonsten siehts, sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, übel aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >naja.. wenn er soviel Alkohol im Körper hatte, dass er schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden konnte, kann es sein, dass er sehr milde davon kommt.
    >
    >Ansonsten siehts, sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, übel aus.
    >

    ähm hallo??? alkohol ist alkohol!! würde mich schwer wundern, wenn er wegen "viel zu viel" alkohol mit ner milden strafe davonkommt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >>naja.. wenn er soviel Alkohol im Körper hatte, dass er schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden konnte, kann es sein, dass er sehr milde davon kommt.
    >>
    >>Ansonsten siehts, sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, übel aus.
    >>
    >
    >ähm hallo??? alkohol ist alkohol!! würde mich schwer wundern, wenn er wegen "viel zu viel" alkohol mit ner milden strafe davonkommt...
    >

    naja früher war das echt mal so mit von wegen alkohol mindernde straffähigkeit. von wegen sperre siehe Küblböck, der hat keine gekriegt. Kommt halt auch auf Reue und Vorstrafen an. Meist kommen die zu glimpflich davon, meiner Meinung nach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >>>naja.. wenn er soviel Alkohol im Körper hatte, dass er schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden konnte, kann es sein, dass er sehr milde davon kommt.
    >>>
    >>>Ansonsten siehts, sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, übel aus.
    >>>
    >>
    >>ähm hallo??? alkohol ist alkohol!! würde mich schwer wundern, wenn er wegen "viel zu viel" alkohol mit ner milden strafe davonkommt...
    >>
    >
    >naja früher war das echt mal so mit von wegen alkohol mindernde straffähigkeit. von wegen sperre siehe Küblböck, der hat keine gekriegt. Kommt halt auch auf Reue und Vorstrafen an. Meist kommen die zu glimpflich davon, meiner Meinung nach.
    >

    Die Sache ist nicht einfach, nehmen wir mal an er war volltrunken währe er nicht Schuldfähig und er hätte auch keine Folgen bzgl. seines Führerscheins zu befürchten. Das Problem ist aber war die Wirkung des Alkohols bei antritt der Fahrt schon so weit eingetretten, dass § 20 gilt und er schon Volltrunken war ("actio libera in causa"). Ist dies der Fall ist er wegen vorsätzlichem Vollrausch drann, ob das besser als eine Führerscheinsperre ist will ich nicht beurteilen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    Das Problem ist aber war die Wirkung des Alkohols bei antritt der Fahrt schon so weit eingetretten, dass § 20 gilt und er schon Volltrunken war ("actio libera in causa"). Ist dies der Fall ist er wegen vorsätzlichem Vollrausch drann, ob das besser als eine Führerscheinsperre ist will ich nicht beurteilen.
    >

    Klingt interessant. Dachte immer "zu viel" heißt quasi automatisch, dass man auf vermindert Schuldfähig plädieren kann. Kann mal jemand den o.g. §20 genauer erklären....?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >Das Problem ist aber war die Wirkung des Alkohols bei antritt der Fahrt schon so weit eingetretten, dass § 20 gilt und er schon Volltrunken war ("actio libera in causa"). Ist dies der Fall ist er wegen vorsätzlichem Vollrausch drann, ob das besser als eine Führerscheinsperre ist will ich nicht beurteilen.
    >>
    >
    >Klingt interessant. Dachte immer "zu viel" heißt quasi automatisch, dass man auf vermindert Schuldfähig plädieren kann. Kann mal jemand den o.g. §20 genauer erklären....?
    >
    "Gemäß § 20 StGB handelt ohne Schuld, derjenige der bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung (Vollrausch) oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Aufgrund des dem Strafrecht zugrunde liegenden Schuldprinzips können Täter, die schuldlos handelten, nicht bestraft werden."

    Das "Actio libera in causa" währe in diesem Fall das Problem der vorverlegten Schuld, bei der der Täter schon beim Berauschen den später in schuldunfähigem Zustand herbeigeführten Erfolg (Autounfall) hätte voraussehen können und müssen, dann würder der §20 nicht greifen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >>Das Problem ist aber war die Wirkung des Alkohols bei antritt der Fahrt schon so weit eingetretten, dass § 20 gilt und er schon Volltrunken war ("actio libera in causa"). Ist dies der Fall ist er wegen vorsätzlichem Vollrausch drann, ob das besser als eine Führerscheinsperre ist will ich nicht beurteilen.
    >>>
    >>
    >>Klingt interessant. Dachte immer "zu viel" heißt quasi automatisch, dass man auf vermindert Schuldfähig plädieren kann. Kann mal jemand den o.g. §20 genauer erklären....?
    >>
    >"Gemäß § 20 StGB handelt ohne Schuld, derjenige der bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung (Vollrausch) oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Aufgrund des dem Strafrecht zugrunde liegenden Schuldprinzips können Täter, die schuldlos handelten, nicht bestraft werden."
    >
    >Das "Actio libera in causa" währe in diesem Fall das Problem der vorverlegten Schuld, bei der der Täter schon beim Berauschen den später in schuldunfähigem Zustand herbeigeführten Erfolg (Autounfall) hätte voraussehen können und müssen, dann würder der §20 nicht greifen.
    >

    Hallo,
    selbst wenn dem so ist, die betreffende Person wird wohl in jedem Fall damit rechnen müssen, das sie eine Sperre bekommt.
    Die eine Seite ist die Justiz, selbst wenn die keine Sperre verhängt, bedeutet es noch lange nicht, dass die Führerscheinstelle den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis genehmigen wird. Im Gegenteil, die Führerscheinstelle ist nicht an das Gericht gebunden, wenn keine Sperre auferlegt wird oder falls diese schon abgelaufen ist.
    Grüße Thomas
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 22. Februar 2005
    Text
    >>naja.. wenn er soviel Alkohol im Körper hatte, dass er schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden konnte, kann es sein, dass er sehr milde davon kommt.
    >>
    >>Ansonsten siehts, sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, übel aus.
    >>
    >
    >ähm hallo??? alkohol ist alkohol!! würde mich schwer wundern, wenn er wegen "viel zu viel" alkohol mit ner milden strafe davonkommt...
    >
    Hörst Du noch die Einschläge?

    Ich würde auch dringend davon abraten zu sagen wenn schon Alkohol, dann viel Alkohol weil dann die Strafe geringer ausfällt?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 23. Februar 2005
    Text
    >>>naja.. wenn er soviel Alkohol im Körper hatte, dass er schon als unzurechnungsfähig eingestuft werden konnte, kann es sein, dass er sehr milde davon kommt.
    >>>
    >>>Ansonsten siehts, sofern die Polizei den Unfall aufgenommen hat, übel aus.
    >>>
    >>
    >>ähm hallo??? alkohol ist alkohol!! würde mich schwer wundern, wenn er wegen "viel zu viel" alkohol mit ner milden strafe davonkommt...
    >>
    >Hörst Du noch die Einschläge?
    >
    >Ich würde auch dringend davon abraten zu sagen wenn schon Alkohol, dann viel Alkohol weil dann die Strafe geringer ausfällt?
    >
    >

    Sperren sind nur selten, siehe küblböck.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ohne Führerschein Unfall gebaut
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 23. Februar 2005
    Text
    >Sperren sind nur selten, siehe küblböck.
    >
    Ja, bei Leuten wie Kübelböck sind solche Sperren selten. Die legen einfach ein paar Euro auf den Tisch und die Sache ist gegessen.

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