Paar Infos an Holger

  • Paar Infos an Holger
     Sie19
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
    Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

    Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
    Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte

    Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
    Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte

    Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
    ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

    Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte

    Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte

    Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte

    Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

    Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

    Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

    Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75,- EUR; 3 Punkte

    Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt

    Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR

    Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

    Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
    bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
    bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

    Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
    bei einem Kind 30,- EUR
    bei mehreren Kindern 35,- EUR

    (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR

    Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

    Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR

    Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR

    Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR

    Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte

    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte

    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
    in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
    auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
    auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte

    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte

    Zeichen oder H
  • Thema
    Re: Paar Infos an Holger
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    >Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte
    >Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
    >
    >Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
    >Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
    >
    >Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
    >Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
    >
    >Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
    >ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
    >
    >Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
    >
    >Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
    >
    >Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte
    >
    >Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
    >
    >Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
    >
    >Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR
    >
    >Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75,- EUR; 3 Punkte
    >
    >Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
    >
    >Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR
    >
    >Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR
    >
    >Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
    >bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
    >bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt
    >
    >Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
    >bei einem Kind 30,- EUR
    >bei mehreren Kindern 35,- EUR
    >
    >(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR
    >
    >Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
    >
    >Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
    >
    >Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
    >
    >Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
    >
    >Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
    >
    >Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
    >
    >Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
    >in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte
    >auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte
    >auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    >
    >Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte
    >
    >Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorw

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  • Thema
    Re: Re: Paar Infos an Holger
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text

    >Es waere effektiver gewesen, wenn du einfach den Link http://www.bussgeldkataloge.de/ angegeben haettest :-)
    >

    Und wenn man nicht immer solche langen Postings mitzitiert, ist es auch viel einfacher! ;-)

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Paar Infos an Holger
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    hi sie19,

    wenn das so weitergeht kannst du bis zum fl lehrgang die beck`sche vorwärts und rückwärts und auswendig.
    damit ist die frage aber nicht beantwortet, also such ruhig weiter.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Paar Infos an Holger
    Autor
      derkleinePapst
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    @holger nur so ne frage woher kommste?wo biste fahrlehrer?
    Würd mich echt schlapp lachen,wenn du der holger bist,denn ich kenne als Fahrschullehrer!:-D
    lg...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Paar Infos an Holger
    Autor
      Julia18
      schrieb am Donnerstag, 16. Februar 2006
    Text
    hm... das war, glaub ich, der märkische kreis... stimmt´s holger ????

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