Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO

  • Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
     Gustav
      schrieb am Donnerstag, 25. Mai 2006
    Inkraftgetreten am 16.05.06: In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.........

    Hiermit ist mancher kontroversen, langatmigen Diskussion endgültig ein Ende gesetzt.

    Mit der Bitte um Änderung des § 21 StVO, hier im Web grüßt

    Gustav
  • Thema
    Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Text
    Das ist mal eine sinnvolle Neuerung! Danke Gustav!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      ex-fahrschülerin
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Text
    >Das ist mal eine sinnvolle Neuerung! Danke Gustav!
    >
    >Chris (FL)

    MEHR Leute würd ich eh nicht mitnehmen ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 29. Mai 2006
    Text
    War längst überfällig. Da werden sich verschiedene Großfamilien ganz fix umstellen, oder ein anderes Auto kaufen müssen. Erschreckend, wieviele Kinder oftmals aus dem Auto hüpfen, wenn die Fahrgemeinschaft der Kopftuchträger morgens die Kinderschar in den Kindergarten bringt. Das klingt jetzt vielleicht rassistisch.... ist aber einfach nur das, was ich täglich sehe, wenn ich aus dem Fenster schaue.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2006
    Text
    >War längst überfällig. Da werden sich verschiedene Großfamilien ganz fix umstellen, oder ein anderes Auto kaufen müssen. Erschreckend, wieviele Kinder oftmals aus dem Auto hüpfen, wenn die Fahrgemeinschaft der Kopftuchträger morgens die Kinderschar in den Kindergarten bringt. Das klingt jetzt vielleicht rassistisch.... ist aber einfach nur das, was ich täglich sehe, wenn ich aus dem Fenster schaue.
    >

    Das ist doch noch gar nichts, Peg! Kuck mal hier!

    http://www.weltreise-forum.info/Ueberladen-1.jpg

    Chris (FL)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2006
    Text
    liebste peg,
    was ist daran rassistisch wenn du sagst was du denkst bzw. was du beobachtet hast? warum musst du dich dafür entschuldigen?
    aber es ist ja in d-land so, dass man nicht alles sagen darf ohne gleich in die rechte ecke gestellt zu werden.
    es müssen sich nicht nur frauen emanzipieren ;-) sondern das ganze volk hier.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2006
    Text
    >liebste peg,
    >was ist daran rassistisch wenn du sagst was du denkst bzw. was du beobachtet hast? warum musst du dich dafür entschuldigen?

    +++++++++++++

    Es ist aus dem einfachen Grunde rassistisch, weil Peg eine ganz spezielle Gruppe Menschen ausländischer Herkunft hervor hebt! Ich hab meine Fahrschule direkt neben einem Kindergarten in dem fast ausschliesslich deutsche Kinder betreut werden. Und was man sich hier jeden Tag angucken muß, steht Pegs Beobachtungen in absolut nichts nach!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2006
    Text
    >>liebste peg,
    >>was ist daran rassistisch wenn du sagst was du denkst bzw. was du beobachtet hast? warum musst du dich dafür entschuldigen?
    >
    >+++++++++++++
    >
    >Es ist aus dem einfachen Grunde rassistisch, weil Peg eine ganz spezielle Gruppe Menschen ausländischer Herkunft hervor hebt! Ich hab meine Fahrschule direkt neben einem Kindergarten in dem fast ausschliesslich deutsche Kinder betreut werden. Und was man sich hier jeden Tag angucken muß, steht Pegs Beobachtungen in absolut nichts nach!
    >
    >greetz

    ----------------------------------------------------

    dann ist es auch rassistisch wenn man blondinen-witze erzählt? wenn man rothaarige als hexen bezeichnet? ist es rassistisch wenn du von engländern als "kraut" oder von franzosen als "boche" bezeichnet wirst? ist es rassistisch wenn ein zeuge jehovas stundenlang mit seinem "wachturm" an der strasse steht und du darüber eine bemerkung machst?
    wenn jede bemerkung die über eine minderheit gemacht wird, gleich als rassistisch abgetan wird ( wie es hier speziell mit bemerkungen über türken und juden gemacht wird)denke ich, dass hier in diesem unserem land einigest nicht stimmt.
    gerade durch dieses "verschweigen" werden minderheiten ausgegrenzt und das zusammenleben erschwert.
    aber für dieses thema ist diese forum nicht der richtige platz.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      markusac
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2006
    Text
    >dann ist es auch rassistisch wenn man blondinen-witze erzählt? wenn man rothaarige als hexen bezeichnet? ist es rassistisch wenn du von engländern als "kraut" oder von franzosen als "boche" bezeichnet wirst? ist es rassistisch wenn ein zeuge jehovas stundenlang mit seinem "wachturm" an der strasse steht und du darüber eine bemerkung machst?
    >wenn jede bemerkung die über eine minderheit gemacht wird, gleich als rassistisch abgetan wird ( wie es hier speziell mit bemerkungen über türken und juden gemacht wird)denke ich, dass hier in diesem unserem land einigest nicht stimmt.
    >gerade durch dieses "verschweigen" werden minderheiten ausgegrenzt und das zusammenleben erschwert.
    >aber für dieses thema ist diese forum nicht der richtige platz.
    >
    >holger
    >

    *ZUSTIMM*

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2006
    Text

    >dann ist es auch rassistisch wenn man blondinen-witze erzählt?
    ++ Ja, ist es, auch wenn frau ihn erzählt...

    wenn man rothaarige als hexen bezeichnet?

    +++Machen nur Kinder...

    ist es rassistisch wenn du von engländern als "kraut" oder von franzosen als "boche" bezeichnet wirst?

    +++ Ja, und stört mich gewaltig.

    ist es rassistisch wenn ein zeuge jehovas stundenlang mit seinem "wachturm" an der strasse steht und du darüber eine bemerkung machst?

    +++ Mach ich nicht, wäre es dann aber.

    >wenn jede bemerkung die über eine minderheit gemacht wird, gleich als rassistisch abgetan wird ( wie es hier speziell mit bemerkungen über türken und juden gemacht wird)...die in vielen Fälle Deutsche sind!...denke ich, dass hier in diesem unserem land einigest nicht stimmt.
    >gerade durch dieses "verschweigen" werden minderheiten ausgegrenzt und das zusammenleben erschwert.

    ++++++ Verschweigen soll man nichts. Aber mit verbalem Fingerzeigen und sagen: "DIE sind schlimm...", schürt man Rassismus!

    >aber für dieses thema ist diese forum nicht der richtige platz.

    +++Drum sag ich auch jetzt nix mehr dazu...
    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Großfamilie
      schrieb am Freitag, 1. Juni 2007
    Text
    Ich halte diese Änderung des §21 nicht unbedingt für besonders gelungen, denn es zwingt z.B. Großfamilien - die üblicherweise besonders knapp wirtschaften müssen - zu einer Ausweichlösung, welche in jedem Falle teurer sein wird.
    Angesichts der Tatsache, daß man als Großfamilie ja im seltensten Falle "Überbesetzt" und komplett im Auto fährt, ist diese neue Regelung des §21 ein weiterer Beweis für unnötige Überreglementierung eines 'unfalltechnisch' und statistisch völlig irrelevanten Bereichs, welcher durch die Neuregelung höchstwahrscheinlich zu keinerlei Veränderung in der Unfallstatistik führen wird, aber Deutschlandweit bei einigen 1000 Großfamilien zu weiter gesteigerten Mobilitätsschwierigkeiten führen wird !
    Auch Ökologisch gesehen, werden 2 Auto's (um die gesamte Familie auf legale Art- und Weise zu befördern) sicherlich einige Liter mehr Sprit in die Klimaerwärmung pumpen, als nur ein einzelnes Fahrzeug.

    P.S. Für die wenigen Fälle, die wir persönlich übrigens mit allen unterwegs sind, ... ich übrigens auf die neue Regelung, denn mir erscheine Globale Ziele als deutlich wichtiger als lokale Wichtigtuerei von gelangweilten Beamten...

    Also lieber Kommentator, bitte erstmal Hirn einschalten, bevor unqualifiziert losgebrabbelt wird ...

    XXL-Kurt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Gustav
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text

    >Also lieber Kommentator, bitte erstmal Hirn einschalten, bevor unqualifiziert losgebrabbelt wird ...
    >
    >XXL-Kurt


    Selbst nach dreimaligem Durchlesen deines "Schriebs" habe ich immer noch nicht so recht verstanden, was du uns überhaupt sagen willst. Ich gehe aber davon aus, dass deine Familie mehr als neunköpfig ist, denn bis zu 9 Pers. (einschl. Fahrer) kannst du ja nach wie vor in vielen Pkw`s mitnehmen.

    Jetzt prangerst du an, dass mit der neuen Regelung die Besetzung von Kraftwagen bequemer und vor allem sicherer ist und dass für jeden Mitfahrer ein Sitz mit Sicherheitsgurt zur Verfügung stehen muß.(bestimmte Altfahrzeuge ausgenommen)

    Ist es denn für dich eine Katastrophe, dass du in einen Pkw mit 5 Sitzplätzen nicht mehr 7 oder 8 Personen reinpacken kann. Hast du schon einmal an einen Schadensfall gedacht? Oder hast du die neue Bestimmung und deren Vorteile - auch für deine Familie - vielleicht gar nicht richtig verstanden?

    Übrigens, ich bin sicher nicht der von dir erwähnte Kommentator, habe aber trotzdem mein Hirn eingeschaltet.

    mfG
    Gustav





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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Sunny5535
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >
    >>Also lieber Kommentator, bitte erstmal Hirn einschalten, bevor unqualifiziert losgebrabbelt wird ...
    >>
    >>XXL-Kurt
    >
    >
    >Selbst nach dreimaligem Durchlesen deines "Schriebs" habe ich immer noch nicht so recht verstanden, was du uns überhaupt sagen willst. Ich gehe aber davon aus, dass deine Familie mehr als neunköpfig ist, denn bis zu 9 Pers. (einschl. Fahrer) kannst du ja nach wie vor in vielen Pkw`s mitnehmen.
    >
    >Jetzt prangerst du an, dass mit der neuen Regelung die Besetzung von Kraftwagen bequemer und vor allem sicherer ist und dass für jeden Mitfahrer ein Sitz mit Sicherheitsgurt zur Verfügung stehen muß.(bestimmte Altfahrzeuge ausgenommen)
    >
    >Ist es denn für dich eine Katastrophe, dass du in einen Pkw mit 5 Sitzplätzen nicht mehr 7 oder 8 Personen reinpacken kann. Hast du schon einmal an einen Schadensfall gedacht? Oder hast du die neue Bestimmung und deren Vorteile - auch für deine Familie - vielleicht gar nicht richtig verstanden?
    >
    >Übrigens, ich bin sicher nicht der von dir erwähnte Kommentator, habe aber trotzdem mein Hirn eingeschaltet.
    >
    >mfG
    >Gustav
    >
    >
    >
    >
    >
    >also ich dachte ehrlich gesagt schon vorher immer das man nur soviele mitnehmen kann wie man sitze mit gurten an board hat denn vor der fahrt muss man doch sicherstellen das alle angeschnallt sind kann aber sein das ich das hier nicht ganz geblickt habe jedeoch gerade familien sollten darauf bedachjt sein das alle kinder im auto angeschnallt und auf einem entsprecheneden kindersitz gut aufgehoben sind

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Gustav
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >>
    >>>Also lieber Kommentator, bitte erstmal Hirn einschalten, bevor unqualifiziert losgebrabbelt wird ...
    >>>
    >>>XXL-Kurt
    >>
    >>
    >>Selbst nach dreimaligem Durchlesen deines "Schriebs" habe ich immer noch nicht so recht verstanden, was du uns überhaupt sagen willst. Ich gehe aber davon aus, dass deine Familie mehr als neunköpfig ist, denn bis zu 9 Pers. (einschl. Fahrer) kannst du ja nach wie vor in vielen Pkw`s mitnehmen.
    >>
    >>Jetzt prangerst du an, dass mit der neuen Regelung die Besetzung von Kraftwagen bequemer und vor allem sicherer ist und dass für jeden Mitfahrer ein Sitz mit Sicherheitsgurt zur Verfügung stehen muß.(bestimmte Altfahrzeuge ausgenommen)
    >>
    >>Ist es denn für dich eine Katastrophe, dass du in einen Pkw mit 5 Sitzplätzen nicht mehr 7 oder 8 Personen reinpacken kann. Hast du schon einmal an einen Schadensfall gedacht? Oder hast du die neue Bestimmung und deren Vorteile - auch für deine Familie - vielleicht gar nicht richtig verstanden?
    >>
    >>Übrigens, ich bin sicher nicht der von dir erwähnte Kommentator, habe aber trotzdem mein Hirn eingeschaltet.
    >>
    >>mfG
    >>Gustav





    " jedeoch gerade familien sollten darauf bedachjt sein das alle kinder im auto angeschnallt und auf einem entsprecheneden kindersitz gut aufgehoben sind"




    Bravo XXL-Kurt,
    das ist eine sehr vernünftige Einstellung. Wenn du immer schon so verfahren bist, dann hat sich für dich überhaupt nichts geändert, denn die neue Verordnung verlangt eigentlich nur das, was du sowieso schon praktiziert hast.

    Aber die Rechtslage war vor 16.05.06 eben so, dass in einem Kraftwagen soviele Fahrgäste mitgenommem werden durften - nein nicht soviel Sitze vorhanden - sondern dass die zul. Gesamtmasse und die zul. Achslasten eingehalten wurden und der Fahrer in Sicht und Bedienung nicht behindert war.

    Ich hätte keine Mühe, einen VW Golf mit 7 (sieben) Personen so zu beladen, dass diese Kriterien eingehalten sind. Dies war verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden, jedoch im Versicherungsfall äußerst problematisch.

    Siehst du, um diesen Missstand zu beseitigen, wurde § 21 StVO geändert.

    Ich denke, wir sind jetzt wieder auf einem Level und haben beide unser Gehirn weiterhin eingeschaltet.

    Ich wünsche dir mit deiner Grossfamilie weiterhin viel Spass und ein schwäbisches "komm schtets wieder guad hoim" ,ganz legal mit 9 Personen, wenn du den entsprechenden Pkw hast. Derer gibt es nämlich viele.

    mfG
    Gustav



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Sunny5535
      schrieb am Sonntag, 3. Juni 2007
    Text
    >>>
    >>>>Also lieber Kommentator, bitte erstmal Hirn einschalten, bevor unqualifiziert losgebrabbelt wird ...
    >>>>
    >>>>XXL-Kurt
    >>>
    >>>
    >>>Selbst nach dreimaligem Durchlesen deines "Schriebs" habe ich immer noch nicht so recht verstanden, was du uns überhaupt sagen willst. Ich gehe aber davon aus, dass deine Familie mehr als neunköpfig ist, denn bis zu 9 Pers. (einschl. Fahrer) kannst du ja nach wie vor in vielen Pkw`s mitnehmen.
    >>>
    >>>Jetzt prangerst du an, dass mit der neuen Regelung die Besetzung von Kraftwagen bequemer und vor allem sicherer ist und dass für jeden Mitfahrer ein Sitz mit Sicherheitsgurt zur Verfügung stehen muß.(bestimmte Altfahrzeuge ausgenommen)
    >>>
    >>>Ist es denn für dich eine Katastrophe, dass du in einen Pkw mit 5 Sitzplätzen nicht mehr 7 oder 8 Personen reinpacken kann. Hast du schon einmal an einen Schadensfall gedacht? Oder hast du die neue Bestimmung und deren Vorteile - auch für deine Familie - vielleicht gar nicht richtig verstanden?
    >>>
    >>>Übrigens, ich bin sicher nicht der von dir erwähnte Kommentator, habe aber trotzdem mein Hirn eingeschaltet.
    >>>
    >>>mfG
    >>>Gustav
    >
    >
    >
    >
    >
    >" jedeoch gerade familien sollten darauf bedachjt sein das alle kinder im auto angeschnallt und auf einem entsprecheneden kindersitz gut aufgehoben sind"
    >
    >
    >
    >
    >Bravo XXL-Kurt,
    >das ist eine sehr vernünftige Einstellung. Wenn du immer schon so verfahren bist, dann hat sich für dich überhaupt nichts geändert, denn die neue Verordnung verlangt eigentlich nur das, was du sowieso schon praktiziert hast.
    >
    >Aber die Rechtslage war vor 16.05.06 eben so, dass in einem Kraftwagen soviele Fahrgäste mitgenommem werden durften - nein nicht soviel Sitze vorhanden - sondern dass die zul. Gesamtmasse und die zul. Achslasten eingehalten wurden und der Fahrer in Sicht und Bedienung nicht behindert war.
    >
    >Ich hätte keine Mühe, einen VW Golf mit 7 (sieben) Personen so zu beladen, dass diese Kriterien eingehalten sind. Dies war verkehrsrechtlich nicht zu beanstanden, jedoch im Versicherungsfall äußerst problematisch.
    >
    >Siehst du, um diesen Missstand zu beseitigen, wurde § 21 StVO geändert.
    >
    >Ich denke, wir sind jetzt wieder auf einem Level und haben beide unser Gehirn weiterhin eingeschaltet.
    >
    >Ich wünsche dir mit deiner Grossfamilie weiterhin viel Spass und ein schwäbisches "komm schtets wieder guad hoim" ,ganz legal mit 9 Personen, wenn du den entsprechenden Pkw hast. Derer gibt es nämlich viele.
    >
    >mfG
    >Gustav
    >
    >
    >
    >

    " jedeoch gerade familien sollten darauf bedachjt sein das alle kinder im auto angeschnallt und auf einem entsprecheneden kindersitz gut aufgehoben sind"
    Ich bin aber nicht kurt xxl

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Großfamilie
      schrieb am Mittwoch, 6. Juni 2007
    Text
    Also,
    ich sehe schon,
    Ihr braucht Details ...

    Wir sind 8 Köpfe.
    Ich verfüge über einen rel. zuverlässigen und sicheren Mittelklassebenz, welcher 7 Sitzplätze (und einen eingebauten 8.Gurt) hat.
    Bis Mitte Mai 2006 fuhr ich damit nach StVO und versicherungsrechlich legal durch den bodennahen Äther.

    Nur weil irgendein gelangweilter und profilierungssüchtiger Beamter den Vorschlag aufgebracht hat, aus seinem SUBJEKTIVEN Rechtsempfinden heraus, diese seit langem bekannte Lücke im §21 nun endlich zu schließen, muss ich nun "illegel weiter durch die Weltgeschichte brausen", wenn ALLE dabei sind. (zur Erinnerung: Man konnte nach §21 ja mehr Personen als Sitzplätze da sind, immer schon legal befördern aber eben max. 9 Personen unter Sicherstellung der Beladungsgrenzen und Sichtfreiheit)
    Sicherlich werde ich mir keinen dieser fahrtechnisch utopisch anmutenden und nachgewiesen unfalltechnisch unsicheren 'Bus-Kisten' (=> 9-Sitzer) anschaffen, nur aus dem Grunde, um dem willkürlichen Beamtenwillen gerecht zu werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Gustav
      schrieb am Donnerstag, 7. Juni 2007
    Text
    "Wir sind 8 Köpfe.
    >Ich verfüge über einen rel. zuverlässigen und sicheren Mittelklassebenz, welcher 7 Sitzplätze (und einen eingebauten 8.Gurt) hat.
    >Bis Mitte Mai 2006 fuhr ich damit nach StVO und versicherungsrechlich legal durch den bodennahen Äther."

    Verkehrsrechtlich = Ja - Versicherungsrechtlich = Nein!



    "Nur weil irgendein gelangweilter......."

    Ich denke, du weißt besser, wie Gesetze und Verordnungen entstehen, als du es hier zum Besten gibst.



    "(zur Erinnerung: Man konnte nach §21 ja mehr Personen als Sitzplätze da sind, immer schon legal befördern aber eben max. 9 Personen"

    Falsch! Die Personenzahl war überhaupt nicht begrenzt.



    Ich verstehe deine Aufregung überhaupt nicht. Hätte man diese "Frevel" in Bezug auf Kraftwagenbesetzung auf Kosten der Sicherheit weiterhin hinnehmen sollen, nur vielleicht einige wenige (ich siedle sie zahlenmässig im Promillebereich an) umdenken müssen?

    Gruß
    Gustav (kein Beamter)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Gustav
      schrieb am Donnerstag, 7. Juni 2007
    Text
    " nur vielleicht einige wenige (ich siedle sie zahlenmässig im Promillebereich an) umdenken müssen?"


    Sorry, Verbesserung:
    nur vielleicht, w e i l einige.......

    >Gruß
    >Gustav (kein Beamter)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
    Autor
      Großfamilie
      schrieb am Montag, 11. Juni 2007
    Text
    Nein ! Auch Versicherungsrechtlich Gustl !
    Die Gegnerische (Schuldnerische) Versicherung ist VERPFLICHTET für entstandene Sach- und Personenschäden aufzukommen (immer)!
    In wie weit sie dann zivilrechtlich Regress bei einem -nicht dem Gesetz konformen - Fehlverhalten nimmt, ist Ihr überlassen, trifft aber im Falle Überbesetzung nach §21 nicht zu, da bis Mai 2006 ja StVo legal !

    Man darf und durfte mit der gewöhnlichen Fahrerlaubnis nur bis zu 9 Personen (incl. Fahrer) befördern, bei noch mehr Personen benötigt der Fahrer den Personenbeförderunsschein (früher KOM).
    Ausnahmegenehmigungen werden in den Stadt- und Kreisverwaltungsämtern für Fahrer von Familien mit mehr als 9 Personen ausgestellt, aber eben nur um diese zu befördern, gilt nicht für Freunde, Verwandte, Bekannten, Haushaltshilfen ...

    Um Dir die Möglichkeit zu geben, das es sich hier bei Großfamilien eben nicht um eine "Promille-Randgruppe" - wie offensichtlich sogar bei Auto-Fetischisten so klischeehaft geglaubt wird - handelt, sondern um authentische Größenordnungen mit nachhaltigem Einfluß
    und um Dir ein Gefühl von der Zahlenmäßigkeit zu geben, empfehle ich folgenden Link auf Wikipedia:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Ffamilie

    (den Artikel hab ja größtenteils ich selbst verfasst, also Info aus erster Quelle sozusagen ...)

    Gruß vom Kurt


    "Wir sind 8 Köpfe.
    >>Ich verfüge über einen rel. zuverlässigen und sicheren Mittelklassebenz, welcher 7 Sitzplätze (und einen eingebauten 8.Gurt) hat.
    >>Bis Mitte Mai 2006 fuhr ich damit nach StVO und versicherungsrechlich legal durch den bodennahen Äther."
    >
    >Verkehrsrechtlich = Ja - Versicherungsrechtlich = Nein!
    >
    >
    >
    >"Nur weil irgendein gelangweilter......."
    >
    >Ich denke, du weißt besser, wie Gesetze und Verordnungen entstehen, als du es hier zum Besten gibst.
    >
    >
    >
    >"(zur Erinnerung: Man konnte nach §21 ja mehr Personen als Sitzplätze da sind, immer schon legal befördern aber eben max. 9 Personen"
    >
    >Falsch! Die Personenzahl war überhaupt nicht begrenzt.
    >
    >
    >
    >Ich verstehe deine Aufregung überhaupt nicht. Hätte man diese "Frevel" in Bezug auf Kraftwagenbesetzung auf Kosten der Sicherheit weiterhin hinnehmen sollen, nur vielleicht einige wenige (ich siedle sie zahlenmässig im Promillebereich an) umdenken müssen?
    >
    >Gruß
    >Gustav (kein Beamter)

    Auf den Beitrag antworten


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