Personenbeförderung - Wichtige Änderung von § 21 StVO
Inkraftgetreten am 16.05.06: In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.........
Hiermit ist mancher kontroversen, langatmigen Diskussion endgültig ein Ende gesetzt.
Mit der Bitte um Änderung des § 21 StVO, hier im Web grüßt
Gustav