Praxis Fahrstd.

  • Praxis Fahrstd.
     Patricia
      schrieb am Mittwoch, 27. Juli 2005
    Hallo wollte mal fragen wieviel Praxis std. ich machen muss (wieviel doppelstd.)bzw. brauche!Muss ich mehr machen oder nur diese wenn ich nicht mehr brauche?

    danke euch
  • Thema
    Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      Eugenia
      schrieb am Mittwoch, 27. Juli 2005
    Text
    Eigentlich ein normaler FL sagt dir das selber, wenn du schon bereit für die Prüfung bist. Wenn du aber selber merkst, dass z.B. Parken bei dir nicht klappt's, sagst du einfach deinem FL, dass du es gerne noch geübt hättest.
    Aber ich denke mal, nicht weniger als 10 Doppelstunden braucht man schon.

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  • Thema
    Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      Biene Maja
      schrieb am Mittwoch, 27. Juli 2005
    Text
    Hallo,
    wieviele Std du brauchst liegt an dir das kann man nicht sagen.Der eine braucht mehr der andere weniger.Aber du mußt aufjedenfall die 12 Pflichtstd machen also Sonderfahrten.

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  • Thema
    Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 28. Juli 2005
    Text
    Hallo Patricia,

    gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten á 45 Minuten. Wie viele normale Fahrstunden du außerdem brauchst bestimmt der Fahrlehrer, denn er darf dich erst zur Prüfung vorstellen, wenn er den Abschluss der Ausbildung bescheinigt.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      helge*
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    >Hallo Patricia,
    >
    >gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten á 45 Minuten. Wie viele normale Fahrstunden du außerdem brauchst bestimmt der Fahrlehrer, denn er darf dich erst zur Prüfung vorstellen, wenn er den Abschluss der Ausbildung bescheinigt.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    Nich ganz, du kannst dich auch auf eigenen Wunsch zur Prüfung anmelden lassen. Jedoch stehen die Chancen denkbar ungünstig, wenn der Prüfer das liest...
    Die 12 Sonderfahrten sind Pflicht, die (normalen) Stadtfahrten sind von der Stückzahl nicht vorgeschrieben. Der eine braucht mehr der andere weniger. In der Stadt brauchten bei uns die meißten ca. 13-18 normale Stunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2005
    Text
    >>Hallo Patricia,
    >>
    >>gesetzlich vorgeschrieben sind nur die 12 Sonderfahrten á 45 Minuten. Wie viele normale Fahrstunden du außerdem brauchst bestimmt der Fahrlehrer, denn er darf dich erst zur Prüfung vorstellen, wenn er den Abschluss der Ausbildung bescheinigt.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >Nich ganz, du kannst dich auch auf eigenen Wunsch zur Prüfung anmelden lassen. Jedoch stehen die Chancen denkbar ungünstig, wenn der Prüfer das liest...
    >Die 12 Sonderfahrten sind Pflicht, die (normalen) Stadtfahrten sind von der Stückzahl nicht vorgeschrieben. Der eine braucht mehr der andere weniger. In der Stadt brauchten bei uns die meißten ca. 13-18 normale Stunden.

    Ja, da streiten sich die Geister. In der Fahrschülerausbildungsordnung steht ganz klar drin, dass der Fahrlehrer nur Leute zur Prüfung zulassen darf, die die Anforderungen erfüllen und "Bereit" sind. Das mit dem "eigenen Wunsch" ist daher eher zweifelhaft, wird aber teilweise toleriert von Behörde und TÜV/DEKRA. Gibt auch Schüler, die einfach merken müssen, dass es Geld kostet und es anders nicht kapieren. Muss man mal ganz klar sagen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2005
    Text
    Kleiner Einspruch.

    Schau mal vorsichtig in die Fahrschülerausbildungsordnung.

    §1 Abs.1:
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

    §6 Abs. 1
    Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.

    Da ich als FL dafür unterschreiben muß, kann der Schüler zwar mit mir diskutieren, er will zur Prüfung.

    Ich werde das aber nicht tun, wenn ich der Meinung bin, er hat null Chance dazu.

    Ich möchte schließlich nicht am nächsten Tag ihm entgegenfahren wollen und dabei in den Graben flüchten.

    Also, selber anmelden is nicht.

    Und jeder FL der das tut, sollte sich mal Gedanken über seinen Beruf machen.

    Bisher konnte ich noch jeden meiner Fahrschüler überzeugen (nicht überreden), dass er es soweit kann oder eben nicht.

    Gruß
    Wolfgang

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      Mastermsc
      schrieb am Samstag, 6. August 2005
    Text
    Mein Fahrlehrer sagt, dass der Durchschnitt bei 30 Fahrstunden liegt !

    cya

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Praxis Fahrstd.
    Autor
      Floh w
      schrieb am Samstag, 6. August 2005
    Text
    hey patricia,
    am besten is es wenn du erstmal n paar übungsstunden hattest und dann die 12 sonderfahrten. danach wirst du bestimmt nochmal übungsstunden bekommen.
    wenn du denkst, dass du bereit bist für die prüfung, kannst du deinen FL ja mal drauf ansprechen. hab ich auch so gemacht. hab mit meiner FLin n termin ausgemacht und bin dann 2 wochen nach spanien. weil ich mich aber danach nich mehr bereit gefühlt hab, hab ich ihr noch rechtzeitig abgesagt und dann halt 2 oder 3 wochen später prüfung gemacht.

    wünsch dir viel spass bei deiner ausbildung

    grüßle ~*floh*~

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