Prüfungsreife
Peg
schrieb am Montag, 4. Juni 2007
Ich bin im Moment ein wenig verwirrt:
Hatte ich doch gestern mit dem (für mich) "besten FL der Welt" eine Diskussion über die Prüfungsreife.
Na, und da tönte ich, wie in diesem und anderen Foren entnommen, damit, dass der FL doch erst zur Prüfung melden darf, wenn er dem Fs eine gute Chance auf Bestehen einräumt. Das heißt: Wirkliche (objektive) Prüfungsreife vorliegt.
Der FL hingegen meint, dass eine "ausreichende Menge an Fahrstunden" vorhanden sein müsste.
"Ausreichend" ist für mich in diesem Fall ein Wort aus dem Wischiwaschibereich.
Der unfähige FL würde es auch schaffen dem Fs eine (unter normalen Umständen) mehr als ausreichende Stundenzahl zukommen zu lassen, aber ihn trotzdem nicht prüfungsreif zu bekommen.
Ebenso ist der eine Fs weit talentierter als der nächste....
Verflixt, was denn nun?
Er kam mit dem Argument der Wiedererwerber und begründete, dass diese ja keine Schulungsfahrten absolvieren bräuchten und tatsächlich (leider) Fahrschulen finden würden, die sie ohne vorherige Überprüfung dem Prüfer vorstellen würden.
Wo bitte steht der genaue Wortlaut (Link zum Quelltext wäre spitze), dem ich eine verbindliche Aussage entnehmen kann.
Hatte ich doch gestern mit dem (für mich) "besten FL der Welt" eine Diskussion über die Prüfungsreife.
Na, und da tönte ich, wie in diesem und anderen Foren entnommen, damit, dass der FL doch erst zur Prüfung melden darf, wenn er dem Fs eine gute Chance auf Bestehen einräumt. Das heißt: Wirkliche (objektive) Prüfungsreife vorliegt.
Der FL hingegen meint, dass eine "ausreichende Menge an Fahrstunden" vorhanden sein müsste.
"Ausreichend" ist für mich in diesem Fall ein Wort aus dem Wischiwaschibereich.
Der unfähige FL würde es auch schaffen dem Fs eine (unter normalen Umständen) mehr als ausreichende Stundenzahl zukommen zu lassen, aber ihn trotzdem nicht prüfungsreif zu bekommen.
Ebenso ist der eine Fs weit talentierter als der nächste....
Verflixt, was denn nun?
Er kam mit dem Argument der Wiedererwerber und begründete, dass diese ja keine Schulungsfahrten absolvieren bräuchten und tatsächlich (leider) Fahrschulen finden würden, die sie ohne vorherige Überprüfung dem Prüfer vorstellen würden.
Wo bitte steht der genaue Wortlaut (Link zum Quelltext wäre spitze), dem ich eine verbindliche Aussage entnehmen kann.