Rasenmäher

  • Rasenmäher
     Sancez
      schrieb am Dienstag, 26. April 2005
    Hallo
    Ich wollte mal fragen ob man eine fahrerlaubmis für Rasenmäher (zum Draufsitzen) braucht ?
  • Thema
    Re: Rasenmäher
    Autor
      ABC
      schrieb am Dienstag, 26. April 2005
    Text
    >Hallo
    >Ich wollte mal fragen ob man eine fahrerlaubmis für Rasenmäher (zum Draufsitzen) braucht ?
    >
    Klare Sache, da du ja mit Sicherheit nicht den Stadtpark sondern dein eigenes Grundstück mähen willst brauchst du eh nichts, da hier nicht die StVo gilt!

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  • Thema
    Re: Re: Rasenmäher
    Autor
      F77
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    >Klare Sache, da du ja mit Sicherheit nicht den Stadtpark sondern dein eigenes Grundstück mähen willst brauchst du eh nichts, da hier nicht die StVo gilt!
    >
    Woher willst du denn wissen, dass er/sie sein/ihr eigenes Grundstueck maehen will? Ausserdem, wenn dieses nicht abgeschlossen (also umzaeunt o.ae.) ist, gilt hier trotzdem die STVO.
    Zum Thema: Fahrzeuge bis 6km/h sind, soweit ich weiss, fuehrerscheinfrei. Wenn der Maeher schneller fahren kann, kannst du mit Fuehrerschein Kl. L (ist in B enthalten) Arbeitsmaschinen bis 25km/h fahren, also auch einen solchen Maeher. Falls er noch schneller ist, brauchst du Kl. T.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rasenmäher
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    >>Klare Sache, da du ja mit Sicherheit nicht den Stadtpark sondern dein eigenes Grundstück mähen willst brauchst du eh nichts, da hier nicht die StVo gilt!
    >>
    >Woher willst du denn wissen, dass er/sie sein/ihr eigenes Grundstueck maehen will? Ausserdem, wenn dieses nicht abgeschlossen (also umzaeunt o.ae.) ist, gilt hier trotzdem die STVO.
    >Zum Thema: Fahrzeuge bis 6km/h sind, soweit ich weiss, fuehrerscheinfrei. Wenn der Maeher schneller fahren kann, kannst du mit Fuehrerschein Kl. L (ist in B enthalten) Arbeitsmaschinen bis 25km/h fahren, also auch einen solchen Maeher. Falls er noch schneller ist, brauchst du Kl. T.

    Fahrzeuge bis 6km/h BBH sind nach heutigem Stand des Gesetzes NICHT mehr Fahrerlaubnisfrei! Zu den FE freien gehören nur noch:

    Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 6 km/h:
    selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h.

    Mofa 25:
    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn ihre Bauart dafür Gewähr bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Personen die das 15. Lebensjahr nach dem 01.04.1980 vollendet haben, benötigen eine
    Prüfbescheinigung.

    Krankenfahrstühle:
    nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
    Zum Führen dieser Fahrzeuge wird eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle benötigt Krankenfahrstühle bis 10 km/h Bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit sind prüfbescheinigungsfrei!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rasenmäher
    Autor
      ABC
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    >Woher willst du denn wissen, dass er/sie sein/ihr eigenes Grundstueck maehen will? Ausserdem, wenn dieses nicht abgeschlossen (also umzaeunt o.ae.) ist, gilt hier trotzdem die STVO.
    >Zum Thema: Fahrzeuge bis 6km/h sind, soweit ich weiss, fuehrerscheinfrei. Wenn der Maeher schneller fahren kann, kannst du mit Fuehrerschein Kl. L (ist in B enthalten) Arbeitsmaschinen bis 25km/h fahren, also auch einen solchen Maeher. Falls er noch schneller ist, brauchst du Kl. T.
    >
    Ich weiß ja nicht wie das bei euch so ist, aber wir haben einen Zaun sowohl um unseren normalen, als auch um unseren Vorgarten!

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  • Thema
    Re: Re: Rasenmäher
    Autor
      Sancez
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    Und wenn man damit zu einem anderen Grudstück fährt und dabei einige Zeit die Straße benutzen muss ?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rasenmäher
    Autor
      Hobbybauer
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2005
    Text
    Hallo zusammen,

    mit Klasse L darf man Schlepper bis 32 km/h bbH fahren, danach braucht man erst T.

    Wg. der Straßenbenutzung:
    Ruf doch einfach mal (anonym) bei der Polizei an und frag nach (anonym deswegen, weil du sonst "schlafende Hunde" wecken könntest).

    Gruß aus Oberschwaben
    Hobbybauer

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