Rechnung von der Fahrschule

  • Rechnung von der Fahrschule
     mane
      schrieb am Dienstag, 17. Februar 2009
    Hallo,
    meine Tochter hat bei einer (kleinen) Fahrschule ihre Ausbilung für die Klasse B gemacht. Die Prüfung war im August 2008.
    Nun im Feb. 2009 haben wir eine Abschlußrechnung mit dem Hinweis erhalten, dass eine vollständige Bezahlung vor der Prüfung erfolgen muss. Hä???
    Hintergrund:
    Im Zuge der Ausbildung, die etwa 9 Monate gedauert hat, wurden mehrfach die Fahrlehrer ausgetauscht, der Eigentümer der Fahrschule hat ebenfalls gewechselt. Meine Tochter stand teilweise vor verschlossener Tür, ohne das ein Hinweis vorhanden war, ob und wann der nächste Unterricht erteilt würde. Ebenfalls wurden Fahrstunden vermehrt durchgeführt, da sich die jeweils neuen Fahrlehrer erst ein Bild des Auszubildenden machen mussten. Nach der Prüfung habe ich die Sache ad Akta gelegt, da keine weitere Rechnung auftrat und ich davon ausgegangen bin, dass die zusätzlichen Fahrstunden zum Ausgleich der unproduktiven Stunden nicht in Rechnung gestellt werden.
    Nun trudelt aber doch noch eine Rechnung über 6:30 h zzgl. einer Prüfungsfahrstunde ein. Ich möchte diese Rechnung maximal teilweise bezahlen, da es erhebliche Mehrstunden wegen diesen Fahrlehrerwechseln gegeben hat.
    Bei einem Gespräch mit dem Eigentümer der Fahrschule (Ich war wirklich ruhig und höflich) stellte Mr. Arrogant persönlich klar, dass er alleine die Effizienz und den Ausbildungsbedarf beurteilen kann und wenn er eine Rechnung schriebe, dann müsse die auch bezahlt werden.
    Nun habe ich in Ermangelung eines vernünftigen Gespräches geschrieben, dass ich maximal 50% der Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtsgültigkeit zahlen würde. Andernfalls möge er den Klageweg wählen und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen gegen den ich Widerspruch einlegen werde.

    Die Rechnung enthielt keinerlei Angaben über den Leistungszeitraum o.ä. so dass ich eine Chance hätte die berechneten Leitstungen zu prüfen.

    Hat jemand Erfahrungen, wie die rechtliche Situation ausschaut und vielleicht den ein- oder anderen Tip?

    vG
    MaNe
  • Thema
    Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Grinsekatze
      schrieb am Dienstag, 17. Februar 2009
    Text
    >Hallo,
    >meine Tochter hat bei einer (kleinen) Fahrschule ihre Ausbilung für die Klasse B gemacht. Die Prüfung war im August 2008.
    >Nun im Feb. 2009 haben wir eine Abschlußrechnung mit dem Hinweis erhalten, dass eine vollständige Bezahlung vor der Prüfung erfolgen muss. Hä???
    >Hintergrund:
    >Im Zuge der Ausbildung, die etwa 9 Monate gedauert hat, wurden mehrfach die Fahrlehrer ausgetauscht, der Eigentümer der Fahrschule hat ebenfalls gewechselt. Meine Tochter stand teilweise vor verschlossener Tür, ohne das ein Hinweis vorhanden war, ob und wann der nächste Unterricht erteilt würde. Ebenfalls wurden Fahrstunden vermehrt durchgeführt, da sich die jeweils neuen Fahrlehrer erst ein Bild des Auszubildenden machen mussten. Nach der Prüfung habe ich die Sache ad Akta gelegt, da keine weitere Rechnung auftrat und ich davon ausgegangen bin, dass die zusätzlichen Fahrstunden zum Ausgleich der unproduktiven Stunden nicht in Rechnung gestellt werden.
    >Nun trudelt aber doch noch eine Rechnung über 6:30 h zzgl. einer Prüfungsfahrstunde ein. Ich möchte diese Rechnung maximal teilweise bezahlen, da es erhebliche Mehrstunden wegen diesen Fahrlehrerwechseln gegeben hat.
    >Bei einem Gespräch mit dem Eigentümer der Fahrschule (Ich war wirklich ruhig und höflich) stellte Mr. Arrogant persönlich klar, dass er alleine die Effizienz und den Ausbildungsbedarf beurteilen kann und wenn er eine Rechnung schriebe, dann müsse die auch bezahlt werden.
    >Nun habe ich in Ermangelung eines vernünftigen Gespräches geschrieben, dass ich maximal 50% der Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtsgültigkeit zahlen würde. Andernfalls möge er den Klageweg wählen und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen gegen den ich Widerspruch einlegen werde.
    >
    >Die Rechnung enthielt keinerlei Angaben über den Leistungszeitraum o.ä. so dass ich eine Chance hätte die berechneten Leitstungen zu prüfen.
    >
    >Hat jemand Erfahrungen, wie die rechtliche Situation ausschaut und vielleicht den ein- oder anderen Tip?
    >
    >vG
    >MaNe

    Hi Mane,
    habt ihr einen erneuten Ausbildungsvertrag unterschrieben mit der neuen Fahrschule? Wenn nein, gibt es nämlich keine rechtliche Grundlage Fst. zu verrechnen ...Geschweige einzuklagen.
    Meine Frage an dich, warum hast Du deine Tochter denn überhaupt weiterfahren lassen wenn ständig die FL wechseln... das ist doch Gift für eine Ausbildung, ein kompletter FS Wechsel wäre da doch sinnvoller gewesen oder ging das nicht?

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      mane
      schrieb am Dienstag, 17. Februar 2009
    Text
    >Hi Mane,
    >habt ihr einen erneuten Ausbildungsvertrag unterschrieben mit der neuen Fahrschule? Wenn nein, gibt es nämlich keine rechtliche Grundlage Fst. zu verrechnen ...Geschweige einzuklagen.
    >Meine Frage an dich, warum hast Du deine Tochter denn überhaupt weiterfahren lassen wenn ständig die FL wechseln... das ist doch Gift für eine Ausbildung, ein kompletter FS Wechsel wäre da doch sinnvoller gewesen oder ging das nicht?
    >
    >LG

    Nein, ein erneuter Ausbildungsvertrag wurde nícht unterschrieben. Da die neue Fahrschule aber als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Fahrschule gilt, wäre das auch nicht erforderlich.
    Eigentlich wäre ein Fahrschulwechsel im Nachhinein gesehen besser gewesen. Aber ... die Hoffnung stirbt zuletzt.

    vG
    MaNe

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  • Thema
    Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      carhol*
      schrieb am Dienstag, 17. Februar 2009
    Text
    das mit dem vertrag ist unsinn. ein vertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. deine tochter hat für die fahrstunden im tagesnachweis und im ausbildungsnachweis unterschrieben, die leistung wurde also erbracht. egal ob du sie für sinnvoll oder überflüssig hälst, da hat der fl nunmal mehr ahnung von.
    rechnung über leistungen dürfen 2 jahre nach erbringung gestellt werden, also auch keine verjährung.
    wenn du vor gericht gehst lädst du dir nur unnötige kosten auf und darfst die rechnung noch mit zinsen zahlen.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    Man MUSS NICHT mehr Fahrstunden machen, als vorgeschrieben sind. Die Fahrschülerin hätte auch sagen können "nein möchte ich nicht" so aber kommt ein 2 seitiges Rechtsgeschäft zu stande (Angebot und Nachfrage) der FL möchte gerne mehr Fahrstunden machen und die FSin hat zugestimmt. So einfach ist das.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    >Man MUSS NICHT mehr Fahrstunden machen, als vorgeschrieben sind. Die Fahrschülerin hätte auch sagen können "nein möchte ich nicht" so aber kommt ein 2 seitiges Rechtsgeschäft zu stande (Angebot und Nachfrage) der FL möchte gerne mehr Fahrstunden machen und die FSin hat zugestimmt. So einfach ist das.

    Mal ne Frage dazu an den Jursiten (?, nehme es mal an wegen der Ausdrucksweise :), zumindest hobbymäßig).
    Geschäftsfähig ist man ja erst mit 18. Darunter gibts Taschengeldparagraphen und Zustimmung oder Genehmigung der Eltern.
    Da ist jetzt ein 17 jahriger Fahrschüler, also nur beschränkt geschäftsfähig. Daher unterschreiben die Eltern den Ausbildungsvertrag. Dieser wird ja normal keine feste Fahrstundenanzahl beinhalten, nach derern Ablauf die Eltern weiteren Stunden zustimmen müssen. Gehen wir mal von deiner Aussage aus, dass der FL mehr Stunden machen will und die Fahrschülerin zustimmt. und somit deiner Aussage nach ein Vertrag zustande gekommen ist. Alelrdings ist die Tochter ja erst 17 und könnte theoretisch den Vertrag nicht machen. (Jetzt lassen wir mal außen vor, dass sie die 30 € +/- auch von ihrem Taschengeld zahlen könnte und die Eltern genehmigen diese nicht). Dann wäre die Stunde laut deiner Aussage ja für den FL umsonst gewesen und für die FS kostenlos, oder? (Schadensersatz lassen wir jetzt auch außen vor).
    Kurz: Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Vertrag hier so einfach ist durch die Annahme der Schülerin.
    Denn der Vertrag wurde ja zwischen den Eltern und der Fahrschule geschlossen.
    Gut, man könnte eventuell über Anscheinsvollmacht und dergleichen was konstruieren, aber das können wir auch mal unbeachtet lassen.

    Was unproblematisch sein wird, dass hier generell ein Vertrag vorliegt. Von daher ist die Frage auch eher abstrakt zu sehen und nicht auf den direkten Fall hier bezogen.

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    >Man MUSS NICHT mehr Fahrstunden machen, als vorgeschrieben sind.
    .........................

    Na, ob das so gaaaaanz richtig ist??
    Ich kenne es so, dass der FL dazu verpflichtet ist die Sonderfahrten nicht nur durchzuführen, sondern auch davon überzeugt sein sollte, dass der Fs den Lerninhalt dieser Stunden auch aufgenommen hat und später umsetzen kann.

    Sollte sich zB herausstellen, dass der Fs ein totaler BAB-Schisser ist, der mit den vorgeschriebenen 4 Stunden kein Prüfungsniveau erreicht, fände ich es nur gerecht, wenn der FL eine PP vorenthält.
    Und zwar so lange, bis das Können den geforderten Ansprüchen entspricht.

    Schließlich darf der FL doch den Fs erst dann zur PP melden, wenn er sich von dessen Prüfungsreife überzeugt hat.
    Oder habe ich da was missverstanden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      carhol*
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    >>Man MUSS NICHT mehr Fahrstunden machen, als vorgeschrieben sind.
    >.........................
    >
    @danny001
    und wieviele stunden sind vorgeschrieben ?

    @marv
    der 18 jährige fs hätte die möglichkeit den vertrag ohne zustimmung der eltern zu kündigen. durch den weiteren besuch des unterrichtes bzw. fahrstunden hat er ihn stillschweigend übernommen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text

    >@marv
    >der 18 jährige fs hätte die möglichkeit den vertrag ohne zustimmung der eltern zu kündigen. durch den weiteren besuch des unterrichtes bzw. fahrstunden hat er ihn stillschweigend übernommen.
    >

    Ja klar, aber meine Frage war auf einen 17 Jährigen bezogen. Und nicht ganz auf diesen Fall, sondern auf die Aussage von Danny001, dass dieser hier alleine den Vertrag durchs Stunden nehmen verlängert mit der Abwandlung, dass die Eltern nicht zustimmen oder im Nachhinein genehmigen. Und wenn man paar bestimmte gesetzliche Regelungen mal außen vorlässt. Wollte nur wissen, worauf er/sie das stützt.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      blackbird
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    >>Man MUSS NICHT mehr Fahrstunden machen, als vorgeschrieben sind.
    >.........................
    >
    >Na, ob das so gaaaaanz richtig ist??
    >Ich kenne es so, dass der FL dazu verpflichtet ist die Sonderfahrten nicht nur durchzuführen, sondern auch davon überzeugt sein sollte, dass der Fs den Lerninhalt dieser Stunden auch aufgenommen hat und später umsetzen kann.
    >
    >Sollte sich zB herausstellen, dass der Fs ein totaler BAB-Schisser ist, der mit den vorgeschriebenen 4 Stunden kein Prüfungsniveau erreicht, fände ich es nur gerecht, wenn der FL eine PP vorenthält.
    >Und zwar so lange, bis das Können den geforderten Ansprüchen entspricht.
    >
    >Schließlich darf der FL doch den Fs erst dann zur PP melden, wenn er sich von dessen Prüfungsreife überzeugt hat.
    >Oder habe ich da was missverstanden?


    Erstens das, und zweitens, was willst du da auch groß machen? Zu meinem Bruder hieß es damals seitens des Fahrlehrers (er hat in einer anderen FS gemacht als ich, kann also weiter nichts dazu sagen als er mir erzählt hat): "Du nimmst noch mindestens 3 Doppelstunden, vorher melde ich dich nicht zur Prüfung an." Ob manche dazu jetzt wieder Abzocke sagen oder was weiß ich tut nichts zur sache. Aber nur so als Frage: Welcher 17-jährige würde da ernsthaft sagen "nee, mach ich nicht!" Ich gehe ja davon aus, dass die meisten ihren Schein gern schnell hätten und der weg führt eben zwangsläufig über die PP. Und bevor da einer rennt und 3 mal die Fahrschule wechselt, wird er sich im Normalfall fügen und sagen "na gut, wenn`s denn sein muss...?" Wie viel freier Wille da wirklich dahintersteckt, ob der FL im recht ist oder das alles Abzocke/Erpressung etc. ist, kann man denke ich aus der ferne schwer beurteilen (schließlich weiß keiner von uns, wie die jeweilige Person sich in den fahrstunden angestellt hat) und ist wohl im einzelnen sehr verschieden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    Wieviele Pflichtstunden es gibt weiß ich nicht. Es gibt z. B. mindestens 3 Nachtfahrstunden, 3 ÜL Stunden, 3 BAB Stunden, diese MÜSSEN erfüllst sein, bevor es zur Prüfung geht.

    @Marv:
    Naja... Hobbyjurist bin ich nicht, auch kein echter ;-) ich bin in einer Ordnungsbehörde tätig und habe mehr mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun.

    Mal ein Beispiel zum Nachdenken: Eine 17 Jährige geht in einen Kiosk und käuft sich eine Zeitschrift. Die Eltern finden das heraus (wie auch immer) und beschweren sich beim Kioskverkäufer. Zurückgeben können sie die Zeitschrift nicht, weil sie die 17 Jährige vielleicht schon in den Müll geworfen hat. Das Geld wird sie oder die Eltern niemals wiedersehen. Warum? Die Ware, oder die erbrachte Leistung (Fahrstunde) ist weg, bzw. erbracht. Eine 17 Jährige hat dem zugestimmt. Und wer annimmt, dass man erst mit 18 Geschäftsfähig ist, liegt falsch. Man ist mit 18 voll geschäftsfähig, davor ist man beschränkt Geschäftsfäig.

    Was mich jetzt noch interessiert, ist der Ausbildungsvertrag für Minderjährige. Man braucht die Zustimmung der Eltern durch eine Unterschrift. Doch was unterschreiben die Eltern genau? Wie sieht der Text auf dem Papier aus? Ein Muster würde ich gerne mal sehen, hab gegoogelt, aber nichts konkretes gefunden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Marv
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    >Wieviele Pflichtstunden es gibt weiß ich nicht. Es gibt z. B. mindestens 3 Nachtfahrstunden, 3 ÜL Stunden, 3 BAB Stunden, diese MÜSSEN erfüllst sein, bevor es zur Prüfung geht.
    >
    >@Marv:
    >Naja... Hobbyjurist bin ich nicht, auch kein echter ;-) ich bin in einer Ordnungsbehörde tätig und habe mehr mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun.
    >
    >Mal ein Beispiel zum Nachdenken: Eine 17 Jährige geht in einen Kiosk und käuft sich eine Zeitschrift. Die Eltern finden das heraus (wie auch immer) und beschweren sich beim Kioskverkäufer. Zurückgeben können sie die Zeitschrift nicht, weil sie die 17 Jährige vielleicht schon in den Müll geworfen hat. Das Geld wird sie oder die Eltern niemals wiedersehen. Warum? Die Ware, oder die erbrachte Leistung (Fahrstunde) ist weg, bzw. erbracht. Eine 17 Jährige hat dem zugestimmt. Und wer annimmt, dass man erst mit 18 Geschäftsfähig ist, liegt falsch. Man ist mit 18 voll geschäftsfähig, davor ist man beschränkt Geschäftsfäig.
    >
    >Was mich jetzt noch interessiert, ist der Ausbildungsvertrag für Minderjährige. Man braucht die Zustimmung der Eltern durch eine Unterschrift. Doch was unterschreiben die Eltern genau? Wie sieht der Text auf dem Papier aus? Ein Muster würde ich gerne mal sehen, hab gegoogelt, aber nichts konkretes gefunden.

    Hi Danny.
    Genau daher frag ich. Dein Beispiel ist leider nicht richtig. Die Tochter kann mit 17 eine Zeitung im Kiosk kaufen. Ist i.d.R. ein wirksamer Vertrag und die Eltern können sich nicht beschweren. Vielleicht ist es was anderes, wenn sich die Tochter eine Zeitung kauft, die erst ab 18 ist oder ähnliches.
    Eine 17-jährige ist wie du schon sagst, beschränkt geschäftsfähig. Daher kann sie in einen Kiosk gehen und sich eine Zeitschrift kaufen. Da brauchen die Eltern nihts genehmigen oder vorher auch nicht zustimmen. Sie kann diesen Vertrag alleine machen, da das BGB sagt, dass beschränktgeschäftsfähige Jugendliche von ihrem Taschengeld kaufen können, was sie wollen (ok, da gibts Grenzen). Das heißt, ne zeitung ist da aber locker von gedeckt. Problematisch werden teurere Anschaffungen wie vielleicht ein fernseher oder ähnliches.
    Der Führerschein ist davon allerdings anscheinend nicht gedeckt, weil die Eltern ja bei Minderjährigen den Vertrag unterschreiben. Was da genau unterschrieben wird, würde mich auch interessieren.
    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      Mursik
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    Da in dem Vertrag keine bestimmte Stundenzahl angegeben ist, wird er auch nicht durch zusätzliche Fahrstunden "verlängert".
    Der Vertrag bezieht sich auf die gesamte Ausbildung. Wie viele Stunden dazu nötig sind, ist bei jedem Schüler anders.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      rine
      schrieb am Mittwoch, 18. Februar 2009
    Text
    Hallo mane,

    dumm gelaufen eure ausbildung.
    ich denke, du kannst an der situation nicht viel ändern.
    in nachhinein ist man immer schlauer.

    im ausbildungsnachweis kannst du genau einsehen, welche stunden deine tochter wann genommen hat.
    lass dir eine kopie geben, wenn sie deine tochter nicht gar schon bekommen hat, nach geleisteter unterschrift.
    der fahrlehrer muss auch tagesnachweise führen, worin genau dokumentiert steht, was er wann um welche zeit gemacht hat.

    alles muss also irgendwo schwarz auf weiss zu finden sein.

    hier aber noch eine frage an die eltern oder hobbyjuristen......
    warum fragt man als elternteil nicht eher nach, wenn einem etwas nicht gefällt oder merkwürdig erscheint?
    warum tretet ihr nicht eher an den fl heran und erkundigt euch nach den fahrkünsten der sprösslinge oder fahrt einfach mal mit, um leibhaftig zu erleben, wie der ausbildungsstand wirklich ist.

    im nachhinein meckern hilft da nicht viel. und wenn die hobbyjuristen meinen, der 17jährigen dürften keine fahrtermine ausmachen, ja dann sollen es doch die eltern tun! schliesslich kommt der 17 jährige nach hause und verlangt geld für die nächste fahrstunde von den eltern, da sollten sie doch stutzig werden, wenn es ihnen zu oft oder lange erscheint.
    sie haben den vertrag unterzeichnet, da sollte sich der fl doch darauf verlassen können, dass zu hause darüber geredet wird.

    und eine frage an die fl.
    wieso um alles in der welt kassieren manche erst im nachhinein ab?
    klaro, jeder kann machen, wie es ihm beliebt.
    aber ist es nicht sinnvoller und reeller, mit erbrachter leistung auch den lohn einzufordern?
    so umgeht man doch der zahlungsschwäche mancher bürger.
    im monat ca.500 eur zu berappen erscheint einfacher, als 1500 oder mehr am stück.
    und wenn nicht gezahlt wird, gibts keine stunde, bzw. können unstimmigkeiten ohne größere finanzielle verluste ersteinmal geklärt werden.

    naja, wie gesagt, kann ja jeder für sich selbst handhaben, wie er mag. sollten nur mal ein paar denkanstösse sein.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung von der Fahrschule
    Autor
      carllson
      schrieb am Donnerstag, 19. Februar 2009
    Text
    Hallo an alle Interessierten,

    Es gibt insgesamt 12 Pflichtfahrten ( 5 x Überland, 4 x Autobahn und 3 x Nachtfahrt).
    Aber man braucht ja auch noch Übungsstunden in der Stadt, und Übungsstunden für die Grundfahraufgaben.
    Deshalb kommt man nie mit insgesamt 13 Fahrstunden aus.
    Außerdem haben sich alle Institutionen auf die Fahnen geschrieben, für die Verkehrssicherheit in Deutschland alles zu tun.
    Und im Fahrlehrergesetz steht außerdem, dass der Fahrlehrer überzeugt sein muss, dass sein Proband im Stande ist, die Prüfung zu bestehen.
    Ich denke, dass jeder FL in jeder Region Deutschlands andere Maßstäbe anlegt...
    Und nun zu den Rechtsfragen ...
    In der Einverständniserklärung der Eltern lassen wir uns unterschreiben, dass die Eltern mit der Ausbildung bei uns einverstanden sind, und für die Kosten der Ausbildung aufkommen, inklusive der erforderlichen Prüfungskosten.
    Aber wir sagen auch den Eltern, dass sie jederzeit mit uns über die Ausbildung ihrer Kinder sprechen können, und natürlich auch mitfahren.
    Denn die Eltern sind ja die Zahler, und damit die Vertragspartner. Aber dieses
    Angebot wird nur sehr mager wahrgenommen.Leider.

    MFG
    carlsson





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