Rechnung von der Fahrschule
mane
schrieb am Dienstag, 17. Februar 2009
Hallo,
meine Tochter hat bei einer (kleinen) Fahrschule ihre Ausbilung für die Klasse B gemacht. Die Prüfung war im August 2008.
Nun im Feb. 2009 haben wir eine Abschlußrechnung mit dem Hinweis erhalten, dass eine vollständige Bezahlung vor der Prüfung erfolgen muss. Hä???
Hintergrund:
Im Zuge der Ausbildung, die etwa 9 Monate gedauert hat, wurden mehrfach die Fahrlehrer ausgetauscht, der Eigentümer der Fahrschule hat ebenfalls gewechselt. Meine Tochter stand teilweise vor verschlossener Tür, ohne das ein Hinweis vorhanden war, ob und wann der nächste Unterricht erteilt würde. Ebenfalls wurden Fahrstunden vermehrt durchgeführt, da sich die jeweils neuen Fahrlehrer erst ein Bild des Auszubildenden machen mussten. Nach der Prüfung habe ich die Sache ad Akta gelegt, da keine weitere Rechnung auftrat und ich davon ausgegangen bin, dass die zusätzlichen Fahrstunden zum Ausgleich der unproduktiven Stunden nicht in Rechnung gestellt werden.
Nun trudelt aber doch noch eine Rechnung über 6:30 h zzgl. einer Prüfungsfahrstunde ein. Ich möchte diese Rechnung maximal teilweise bezahlen, da es erhebliche Mehrstunden wegen diesen Fahrlehrerwechseln gegeben hat.
Bei einem Gespräch mit dem Eigentümer der Fahrschule (Ich war wirklich ruhig und höflich) stellte Mr. Arrogant persönlich klar, dass er alleine die Effizienz und den Ausbildungsbedarf beurteilen kann und wenn er eine Rechnung schriebe, dann müsse die auch bezahlt werden.
Nun habe ich in Ermangelung eines vernünftigen Gespräches geschrieben, dass ich maximal 50% der Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtsgültigkeit zahlen würde. Andernfalls möge er den Klageweg wählen und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen gegen den ich Widerspruch einlegen werde.
Die Rechnung enthielt keinerlei Angaben über den Leistungszeitraum o.ä. so dass ich eine Chance hätte die berechneten Leitstungen zu prüfen.
Hat jemand Erfahrungen, wie die rechtliche Situation ausschaut und vielleicht den ein- oder anderen Tip?
vG
MaNe
meine Tochter hat bei einer (kleinen) Fahrschule ihre Ausbilung für die Klasse B gemacht. Die Prüfung war im August 2008.
Nun im Feb. 2009 haben wir eine Abschlußrechnung mit dem Hinweis erhalten, dass eine vollständige Bezahlung vor der Prüfung erfolgen muss. Hä???
Hintergrund:
Im Zuge der Ausbildung, die etwa 9 Monate gedauert hat, wurden mehrfach die Fahrlehrer ausgetauscht, der Eigentümer der Fahrschule hat ebenfalls gewechselt. Meine Tochter stand teilweise vor verschlossener Tür, ohne das ein Hinweis vorhanden war, ob und wann der nächste Unterricht erteilt würde. Ebenfalls wurden Fahrstunden vermehrt durchgeführt, da sich die jeweils neuen Fahrlehrer erst ein Bild des Auszubildenden machen mussten. Nach der Prüfung habe ich die Sache ad Akta gelegt, da keine weitere Rechnung auftrat und ich davon ausgegangen bin, dass die zusätzlichen Fahrstunden zum Ausgleich der unproduktiven Stunden nicht in Rechnung gestellt werden.
Nun trudelt aber doch noch eine Rechnung über 6:30 h zzgl. einer Prüfungsfahrstunde ein. Ich möchte diese Rechnung maximal teilweise bezahlen, da es erhebliche Mehrstunden wegen diesen Fahrlehrerwechseln gegeben hat.
Bei einem Gespräch mit dem Eigentümer der Fahrschule (Ich war wirklich ruhig und höflich) stellte Mr. Arrogant persönlich klar, dass er alleine die Effizienz und den Ausbildungsbedarf beurteilen kann und wenn er eine Rechnung schriebe, dann müsse die auch bezahlt werden.
Nun habe ich in Ermangelung eines vernünftigen Gespräches geschrieben, dass ich maximal 50% der Rechnung ohne Anerkennung einer Rechtsgültigkeit zahlen würde. Andernfalls möge er den Klageweg wählen und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen gegen den ich Widerspruch einlegen werde.
Die Rechnung enthielt keinerlei Angaben über den Leistungszeitraum o.ä. so dass ich eine Chance hätte die berechneten Leitstungen zu prüfen.
Hat jemand Erfahrungen, wie die rechtliche Situation ausschaut und vielleicht den ein- oder anderen Tip?
vG
MaNe