Roller angefahren

  • Roller angefahren
     Marti
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Hallo,

    heute nach Feierabend ist mir folgendes passiert.

    Ich stand in der Einfahrt unserer Firma. Direkt hinter mir hat sich dann ein Roller hingestellt. Als ich eingestiegen bin war dieser nicht sichtbar für mich. Sogar als ich im Auto saß und durch das kleine Rückfenster schaute (ist ein Fiat Scudo....so ein halber Transporter ohne Rückspiegel und nur einem Sichtfenster 40 x 40 cm).

    Ich stieg also ein, drehte mich kurz um (habe kein Hindernis erkennen können), dann in die beiden Seitenspiegel(muss mich fast einzig auf die verlassen, da das Sichtfeld nach Hinten so eingeschränkt ist). Eine Sekunde später...ruuums.

    Am Roller ist zwar nicht viel passiert, ist nur das Schutzblech über dem Vorderreifen abgerissen.

    Mich interessiert aber mehr wie gross meine Schuld in diesem Fall war. Der Besitzer aus dem Geschäft vor uns kam raus und sagte dass ich dafür nichts könnte wenn der seinen Roller so dicht hinter mein Auto stellt.

    Die Einfahrt ist vor seinem Geschäft, führt aber in unsere Hofeinfahrt.


    Grüsse
  • Thema
    Re: Roller angefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Auch wenn es dir nicht gefallen wird, aber in meinen Augen trifft dich die ganze Schuld.
    Schließlich war da ein unbewegtes Hindernis, das du umgefahren hast.
    Du kannst doch nicht einfach plätten was im Wege steht.

    Der Besitzer von dem du sprichst, war das der des Geschäftes, oder der des Rollers?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Marti
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Der Besitzer des Geschäftes.

    Der Besitzer des Rollers ist ein 15 oder 16 jähriger Junge.

    Mir geht es heilt darum dass er den Roller direkt hinter mein Auto parkt und dann auch noch so dass er nicht sichtbar ist. Vor allem weil es auch noch in einer Einfahrt war in der er eigentlich nix zu suchen hat. Denn der ganze Bordstein war frei(und das ist ein extra breiter) und ein andere Roller (weitere Kunde in dem Laden) da auch schon geparkt hat.

    Wäre mir sowas jetzt auf einem Parkplatz passiert würde ich nichts sagen. Aber in einer Einfahrt sehe ich die Sache etwas anders. Da kann man sich doch nicht einfach hinter dort bereits parkende Fahrzeuge stellen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    schitt egal wo der parkte, du bist alleine schuld. wärst du z.b.auch wenn ein spielendes kind UNTER deinem auto gelegen hätte.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Da kann man sich doch nicht einfach hinter dort bereits parkende Fahrzeuge stellen.
    ----------------------------------

    Verstehen kann ich deinen Unmut.
    Aber es ist deine Pflicht, dir eine Übersicht zu verschaffen, besonders in deiner Fahrtrichtung nichts im Wege steht. Wenn es vom Autoinnenraum nicht möglich ist, dann eben per Einweiser.
    Aber es macht den Anschein als stand der Roller schon, bevor du überhaupt eingestiegen bist.
    Nein, ich komme jetzt nicht mit dem Beispiel von dem Kind das dort, auf dem Boden hockend, gespielt haben könnte....

    Wie steht der Rollerfahrer zu dem Vorfall und zu der Schuld, die er angeblich haben soll?

    Mal ganz ehrlich:
    Wäre mein minderjähriger Sohn mit der Meldung nach Hause gekommen, dass jemand beim Ausparken den Roller beschädigt hätte und sich dann aus der Verantwortung stehlen wollte, dann würde ich mit ihm zusammen zur nächsten Polizeistation fahren und den Vorfall zur Anzeige bringen.

    Sollte ich mich geirrt haben, würden mir das die Beamten schon sagen......
    Da ich aber davon ausgehe, dass ich es nicht tue, bleibe ich wenigstens nicht auf dem Schaden sitzen.

    Ich hoffe nur, dass der Geschädigte von dir die Personalien bekommen hat, Sonst sehe ich ein Problem auf dich zukommen, das weit weg von ein paar Euro für ein Stück Plastik ist.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Nachtrag:
    Hast du die Personalien des Jugendlichen? Dann melde dich besser fix dort, bevor die Eltern mit ihm den Weg zur Wache machen.
    Ich würde mir auch den Schritt einer Selbstanzeige überlegen. Fahrerflucht ist eine Straftat, die es in sich hat. Eine Selbstanzeige ist bis zu 24 Std. nach dem Ereignis strafmildernd möglich.
    Ich habe zu wenig Ahnung von der rechtlichen Seite und die Zeit drängt.
    Mein dringender Rat an dich:
    Wende dich mit der Geschichte an

    www.verkehrsportal.de

    Da springen auch jetzt noch genügend Fachmenschen (Rechtsanwälte und Polizisten) rum, die dir gerne bei deiner Entscheidungsfindung behilflich sind.
    Ist kostenlos und unverbindlich wie hier. Nur registrieren musst du dich.

    Viel Erfolg.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Marti
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Daten hat er keine von mir bekommen. Der Besitzer des Ladens hat den Roller zur Seite geschoben und dem Jungen gesagt er klärt das Ganze mit meiner Chefin. Die kommt am Samstag wieder. Das Auto ist auch auf sie zugelassen. Der Junge hat das nickend bestätigt und dann noch ein paar Minuten mit dem Besitzer des Ladens über seine neuen Sportspiegel gequatscht. Ich bin dann weggefahren und er circa 15 Minuten später.

    Und wie gesagt, der Besitzer des Ladens meinte dass es ganz klar die Schuld des Jungen war und er gibt es auch so weiter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text

    >Und wie gesagt, der Besitzer des Ladens meinte dass es ganz klar die Schuld des Jungen war und er gibt es auch so weiter.
    -----------------------------
    Wie kann jemand an einem Unfall Schuld sein, wenn er gar nicht am Unfallort war?
    Wenn sich zwischenzeitlich nichts bewegte, für das er Sorgfalt hätte walten lassen müssen?

    Du hast dein Auto in Bewegung gesetzt, du hast die Kollision verursacht.
    Egal was so ein Geschäftsinhaber sagt.
    Mache was du meinst.
    Nur sei nicht verwundert wenn die Polizei auf der Matte steht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Marti
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Wir haben uns einvernehmlich vom Unfallort entfernt. Was sollen mir der Junge oder seine Eltern da wollen. Das ist doch keine Fahrerflucht.

    Und Polizei rufen.....bei solchen Fällen kommt kein Polizist vorbei. Habe es schon oft genug miterlebt. Kein Personenschaden, geringfügiger Materialschaden und auf Privatgelände.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Marti
      schrieb am Freitag, 21. September 2007
    Text
    Naja wie auch immer, ich fahre heute nochmal bei dme Laden vorbei und erkundige mich mal ob sich der Junge bzw. dessen Eltern sich dort gemeldet haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 21. September 2007
    Text
    Ich muss das nicht verstehen, oder?
    Du misst dem Ladenbesitzer eine Wichtigkeit zu, die er einfach nicht hat.
    Du bist alt genug um für dein Tun selbst Verantwortung zu tragen.

    Ich habe den Eindruck, als hätte der Ladenbesitzer eine Art Vaterersatzstelle bei dir eingenommen. Wenn es hart auf hart kommt wird er sich umdrehen mit den Worten: "Ich habe ja nur gedacht......"
    Wenn du meinst, er würde richtig denken, dann deklariere es als deine Einstellung.

    Wenn du meinst Holger (Carhol), der von Beruf Fahrlehrer ist, wäre vielleicht der kompetentere Denker für diesen Fall, dann orientiere dich besser daran.

    Wenn du meinen Überlegungen, die sich auf ausgibigen Studien der Straßenverkehrsforen stützt, folgen kannst (und die sich mit Carhols Meinung, wenigstens was die Schuld angeht -zu was anderem hat er sich bislang ja nicht geäußert) deckt, dann handele wie ich es dir geraten habe.

    Aber bedenke, dass du allein für dich die Entscheidung treffen musst. Ein Fehler kann -wie ich meine- böse Folgen haben.

    Ich wünsche dir alle Gute.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller angefahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 22. September 2007
    Text
    Nur zur Orientierung
    StVO § 9 (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden UND BEIM RÜCKWÄRTSFAHREN muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

    Wie weit bist du gekommen?
    Alles zur beiderseitigen Zufriedenheit geklärt?

    Auf den Beitrag antworten


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