Roller sichergestellt

  • Roller sichergestellt
     chipseule
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Einem Bekannten von mir ist hete sein 50er Roller Polizeilich sichergestellt worden Er lief laut Polizei 80Kmh ( die haben ihn auf die Rollen gestllt ) Muß mein Bekannter nun zur Naschschulung?
  • Thema
    Re: Roller sichergestellt
    Autor
      blink24
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    Hallo!
    Also wenn dein Bekannter nur einen Führerschein für seinen 50er-Roller hat, also Klasse M, wird das ASF-Seminar sein kleinstes Problem. Mit ein bißchen Pech wird das Fahren dieses Rollers als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, was mit Führerscheinsperre von bis zu 2 Jahren und ähnlichem bestraft werden kann.
    Ich drück deinem Bekannten aber die Daumen, daß er an ein paar kulante Polizisten erwischt hat...
    Viele Grüße!

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  • Thema
    Re: Re: Roller sichergestellt
    Autor
      chipseule
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    >Hallo!
    >Also wenn dein Bekannter nur einen Führerschein für seinen 50er-Roller hat, also Klasse M, wird das ASF-Seminar sein kleinstes Problem. Mit ein bißchen Pech wird das Fahren dieses Rollers als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, was mit Führerscheinsperre von bis zu 2 Jahren und ähnlichem bestraft werden kann.
    >Ich drück deinem Bekannten aber die Daumen, daß er an ein paar kulante Polizisten erwischt hat...
    >Viele Grüße!
    >Mein Bekannter hat bereits Klasse B! Er wollte nur wissen was für konsequenzen auf ihn zu kommen. Am Samstag kann er ihn erst mal wieder abholen mit der auflage ihn auf 45 kmh zu Drosseln1 Nur was kommt danach ????

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  • Thema
    Re: Re: Re: Roller sichergestellt
    Autor
      blink24
      schrieb am Mittwoch, 1. Juni 2005
    Text
    Klasse B berechtigt ihn aber auch nur zum Fahren mit einem Zweirad der Klasse M (bis 45km/h), deswegen ist es nach wie vor Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Ich hatte mal nen Kumpel, den sie auch angehalten haben, weil sein Roller viel zu schnell fuhr.
    Rein rechtlich hätten sie ihn so belangen können, wie ich das oben schon geschrieben habe, aber mit ein bißchen Glück (so war´s bei ihm) wird der Fall wegen Geringfügigkeit fallengelassen.
    Dein Bekannter soll den Roller am Wochenende abholen und dann sofort die Drossel wieder einbauen. Er wird den Roller dann sowieso nochmal vorzeigen müssen.
    Wie gesagt, die weiteren Schritte liegen dann ein wenig in den Händen der Polizisten.
    Aber er soll sich mal nicht zu viel Stress machen; wenn´s das erste Mal war, daß sowas passiert ist, gibt´s meistens erstmal nen Warnschuß!
    Abwarten und ruhig bleiben!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Roller sichergestellt
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text
    >>Mein Bekannter hat bereits Klasse B!

    Für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gibt es auf jeden Fall Bußgeld und Flensburg-Punkte. Wenn er noch in der Probezeit sind außerdem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre dabei. Ob es zusätzlich ein Fahrverbot gibt entscheidet der Richter.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller sichergestellt
    Autor
      blink24
      schrieb am Donnerstag, 2. Juni 2005
    Text
    Das ist nicht auf jeden Fall so. Wie gesagt, bei Ersttätern machen sie schonmal Ausnahmen!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Roller sichergestellt
    Autor
      chipseule
      schrieb am Sonntag, 5. Juni 2005
    Text
    >Das ist nicht auf jeden Fall so. Wie gesagt, bei Ersttätern machen sie schonmal Ausnahmen!
    >Wollen wir es hoffen

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