Ich hab ne Frage, darf ich eine Simson S51 mit 60ccm und einem nachgebauten orginalvergaser mit einem Klasse B Führerschein fahren? Gibts da Probleme mit der Versicherung oder ist das kein Problem?
Thema
Re: S51 60ccm Klasse M
Autor
Tini1082
schrieb am Freitag, 8. September 2006
Text
Die alten Simson unterliegen dem Bestandsschutz, das heißt du darfst die mit dem B Schein fahren, obwohl die mehr als 50ccm haben!
Das kann so aber nicht sein! Ich bin in der DDR aufgewachsen und mein Bruder hatte auch ne Simi die schneller war als die heutigen Mopeds!!! Nach der Wende hat mein Dad sie angemeldet und ist nen paar Jahre damit gefahren, dann stand sie rum und dann hat sie mein Bruder bekommen und der hat sie 1996 zugelassen! Er wurde auch ein paar mal angehalten, aber er hat nie Ärger bezüglich der Schnelligkeit seiner Simi bekommen!!!
>... aber er hat nie Ärger bezüglich der Schnelligkeit seiner Simi bekommen!!! > >Catharina >
Es geht hier auch nicht um die Geschwindigkeit. Die darf bei den alten DDR-Moppeds 60km/h statt 50 bzw. 45km/h betragen. Hier ging es um den Hubraum (60ccm). Ich bin jetzt zwar kein Simson-Experte, aber gab es die überhaupt mal mit 60ccm?
Mein Simson ist über 20 Jahre alt, fährt wie 'ne eins. Aufjedenfall ist es kein Problem, eine Simson S 51 mit 50ccm³ auf eine S 51 4 Kanal Zylinder mit 60ccm³ aufzurüsten. Problematisch wird es erst ab 70ccm³, da der nicht so ganz reinpasst und ein bisschen Arbeit erforderlich ist. :)
Was ist jetzt Richtig? Darf ich mit normalen Füherschein der Klasse B/BE die Simson mit 60ccm³ (Umbau) fahren? Maximale höchstgewschindigkeit bergab max. 75 km/h.
Natürlich nicht. Ich kann in mein Auto ja auch kein anderen Motor einbauen, solange es kein Austauschmotor ist (d.h. er entspricht genau den Angaben in der BE)
>Die alten Simson unterliegen dem Bestandsschutz, das heißt du darfst die mit dem B Schein fahren, obwohl die mehr als 50ccm haben!
Diese Antwort ist leider falsch! Die Ausnahmeregelungen gelten nur für die Höchtsgeschwindigkeit (60 statt 45 km/h) und nicht für den Hubraum. Der darf in jedem Fall maximal 50 ccm betragen.
Simsons mit mehr als 50 ccm darf man nicht fahren (ausser man hat diesen ganz alten FS Klasse 3, vor 1981 oder so, dann darf man bis 125 ccm fahren). Richtig ist aber das die 50 ccm Simson 60 km/h laufen dürfen.
Baust Du den Motor um, auch wenn es ohne Probleme passt, erlöschen Betriebserlaubnis, und Versicherung. Ausserdem ist das fahren ohne Führerschein.
Sorry, wenn ich Dir da wiederspreche (habe selber Schwalbe gefahren und geschraubt). Es gibt auch sehr gute einschlägige Literatur zu dem Thema "Schwalbe" und ein Motorumbau ist nicht ohne Erlischen der BE möglich.
Auf 60 ccm schon gar nicht, das es weder die Schwalbe noch dne indirekten Vorgänger mit 60 ccm gab.
Simson hat zwar auch Moppeds mit mehr als 50 ccm gebaut, wenn ich mich aber nicht ganz irre, kamen die alle erst nach der Wende, um auch im Westen den damals so angesagten 80ern (heute 125er) zu entsprechen.
Simson fahren ja mit Klasse 3 / B auch wenn sie mit mehr als 50 km/h eingetragen sind. Motorumbau nein. Auf mehr Kubik schon gar nicht. Und mit diesem Dingsgesetz sind halt die 60 km/h geregelt.
Auch wenn es hier nicht zwingend her gehört: Viele Schwalben besitzen noch die sog. "original Papiere" auf die viel Besitzer schwören, da dort ausser Reifengröße und ccm nichts eingetragen ist. Sie sind auch der Meinung, das sie deshalb Übersetzungen etc ändern dürften. IMO ist das rechtlich aber ne ziemliche Grauzone. Eher dunkelgrau bis antrazit. Eine gutlaufende Schwalbe, die ordentlich eingestellt ist (am besten das Vierganggetriebe), zieht ziemlich ordentlich und bietet selbst ab Werk und ohne Änderungen respaktable Werte. 70 km/h gehen die eigentlich alle, selbst mit schwerem Fahrer. Und diese möchtegern gepimpten Plastikroller lässt man damit auch stehen. Wozu sowas schönes tunen?