So ein Quatsch!

  • So ein Quatsch!
     Gast
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2005
    Hallo Leutz,

    sagt mal, spinnen die deutschen Behörden jetzt völlig oder was is los in Deutschland?!

    Hab letztens den absoluten Brüller im Fernsehen gehört...und zwar ging es um's Thema abkürzen!
    In dem Beispiel haben mehrere PKw-Fahrer es an einer Kreuzung vorgezogen, die Abkürzung über die rechtsliegende Tankstelle zu nehmen, als vorn an der Ampel bei Rot zu warten!
    Also im Klartext haben sie die Ampel für Rechtsabbieger geschickt umgangen, indem sie über die Tankstelle abgekürzt haben!
    Eine dort befindliche Zivilstreife hat die Abkürzungen gefilmt und danach die Autofahrer jeweils angehalten!
    Urteil: Die Beamten legten einen ROTLICHTVERSTOß zugrunde!!!
    Warn doch glaub ich 100€ Bußgeld und 3 Punkte + 1Monat Fahrverbot?!

    Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Da kann man doch sicher gleich in Revision gehen bzw. Beschwerde einlegen oder?
    Die denken sich auch immer einen Kack aus, wo ist das ein Rotlichtverstoß bitte??!!

    Grüße
    Mastersky
  • Thema
    Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2005
    Text
    Davon hab ich auch schonmal was gehört. Hängt vielleicht damit zusammen, dass es am Ende jeder machen würde und die Tankstelle damit "verstopft" wäre.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 21. Januar 2005
    Text
    Hi!
    Also ich habe genau das selbe gesehen und konnte es nicht wirklich glauben! Aber naja das sind halt Beamte!!!
    Typisch!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >Hi!
    >Also ich habe genau das selbe gesehen und konnte es nicht wirklich glauben! Aber naja das sind halt Beamte!!!
    >Typisch!
    >


    Nachdenken!!!
    1. Warum ist an dieser Stelle eine Ampel?
    2. Was ordnet eine rote Ampel an?
    3. Wozu dient eine Tankstelle?

    Oder ganz allgemein gefragt: brauchen wir überhaupt irgendwelche Regeln (und somit auch deren Überwachung) im Straßenverkehr? Warum kann nicht einfach jeder tun und lassen was er will?
    Ruhig ein wenig Zeit lassen beim Nachdenken...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    Kenne das spezielle Problem nicht, aber ich denke es ist wie wenn man, statt an der ROTEN Ampel fürs Geradeausfahren zu warten, rechts abbiegt, wo keine Ampel steht, dann in der neuen Straße wieder rechts abbiegt und somit statt einmal 180° zweimal 90° gefahren ist.
    Ist sicherlich nich ganz ok, aber wenn mans eilig hat und die Kreuzung frei ist, mach ich das doch eher als über die rote Ampel zu fahren!

    Versteht irgendwer was ich mein?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    Hi, ja versteh ich schon...nur ist hier niemand über eine rote Ampel gefahren! :) Die rote Ampel wurde einfach nur umgangen, deswegen find' ich den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ziemlich happig! Wenn man das mal vergleicht...unglaublich, da kann man ja auch betrunken fahren und die Strafe ist nicht viel höher!

    Muss echt klasse sein, wenn du dann in der FS sitzt wegen der fälligen Nachschulung und der FL fragt dich: "Was hasten überhaupt gemacht?" Und du sagst dann: "Ja, ich weiß es war mein Fehler, ich hab was ganz dummes getan....ich wußte nicht mehr weiter!....Jaaaa, ich hab' eine rote Ampel ganz geschickt und klug umgangen!" :)

    Achja, anbei das ganze lief beim "Goodyear Automagazin" auf Sat1 (18:00h)....und immer Sonntags! Is eigentlich immer ganz kompetent und gut gemacht die Sendung, find' ich.....was ich da schon alles gehört habe! :)

    P.S.: Übrigens, nimmt man eine Abkürzung durch einen mit "Anlieger frei" gekennzeichneten Bereich (und man ist kein Anlieger), gibts ein Verwarnungsgeld von 10€!

    Grüße
    Mastersky

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    Meiner Meinung nach geht das voll in Ordnung!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >Meiner Meinung nach geht das voll in Ordnung!!!
    >

    Man hat die rote ampel bewusst umgegangen und das ist laut gesetz nicht erlaubt. Man hat nen rotlichtverstoss begangen. wer da rüber fährt der muss auch mit der Strafe rechnen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >>Meiner Meinung nach geht das voll in Ordnung!!!
    >>
    >
    >Man hat die rote ampel bewusst umgegangen und das ist laut gesetz nicht erlaubt. Man hat nen rotlichtverstoss begangen. wer da rüber fährt der muss auch mit der Strafe rechnen.
    >
    Ich hätte ihm den Führerschein abgenommen.
    Wofür haben wir eine StVO?
    Gruß Hans
    FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >>Meiner Meinung nach geht das voll in Ordnung!!!
    >>
    >
    >Man hat die rote ampel bewusst umgegangen und das ist laut gesetz nicht erlaubt. Man hat nen rotlichtverstoss begangen. wer da rüber fährt der muss auch mit der Strafe rechnen.
    >

    Ich meinte, die Gesetzesregelung geht voll in Ordnung, nicht der Verstoss... ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >Hallo Leutz,
    >
    >sagt mal, spinnen die deutschen Behörden jetzt völlig oder was is los in Deutschland?!
    >
    >Hab letztens den absoluten Brüller im Fernsehen gehört...und zwar ging es um's Thema abkürzen!
    >In dem Beispiel haben mehrere PKw-Fahrer es an einer Kreuzung vorgezogen, die Abkürzung über die rechtsliegende Tankstelle zu nehmen, als vorn an der Ampel bei Rot zu warten!
    >Also im Klartext haben sie die Ampel für Rechtsabbieger geschickt umgangen, indem sie über die Tankstelle abgekürzt haben!
    >Eine dort befindliche Zivilstreife hat die Abkürzungen gefilmt und danach die Autofahrer jeweils angehalten!
    >Urteil: Die Beamten legten einen ROTLICHTVERSTOß zugrunde!!!
    >Warn doch glaub ich 100€ Bußgeld und 3 Punkte + 1Monat Fahrverbot?!
    >
    >Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Da kann man doch sicher gleich in Revision gehen bzw. Beschwerde einlegen oder?
    >Die denken sich auch immer einen Kack aus, wo ist das ein Rotlichtverstoß bitte??!!
    >
    >Grüße
    >Mastersky

    Ja sowas habe ich auch schonmal gemacht, auf der Autobahn beim Stau, aber das war ne Ausnahme. Es ist nicht korrekt, wenn man über die Autobahn abkürzt, die würden sonst über kurz oder lang verstopft sein.
    Aber da es noch kein Gesetz dagegen gibt, wird einfach gesagt: Rotlichtverstoß.
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    es ist auch kein rotlichtverstoß.
    und das wird auch keiner behauptet haben der sich damit auskennt.
    verboten ist es, richtig, kann dir jetzt nicht genau sagen welche regel das ist, aber es wird nur mit ein paar euro verwarnungsgeld geahndet, niemals als rotlichtverstoß.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 22. Januar 2005
    Text
    >es ist auch kein rotlichtverstoß.
    >und das wird auch keiner behauptet haben der sich damit auskennt.
    >verboten ist es, richtig, kann dir jetzt nicht genau sagen welche regel das ist, aber es wird nur mit ein paar euro verwarnungsgeld geahndet, niemals als rotlichtverstoß.
    >

    doch es ist ein rotlichtverstoss. Wenn du über den bürgersteig an der ampel vorbeifahren würdest wäre es ja schliesslich auch einer! ich bin da gesetzlich mit vertraut.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >doch es ist ein rotlichtverstoss. Wenn du über den bürgersteig an der ampel vorbeifahren würdest wäre es ja schliesslich auch einer! ich bin da gesetzlich mit vertraut.
    >
    du fährst aber nicht über den Bürgersteig.
    Und du bist damit nicht gesetzlich vertraut, weil sonst würdest du sowas nicht schreiben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    Ein gezieltes Umfahren einer Rotlicht zeigenden LZA liegt nur dann vor, wenn bei andauerndem Rotlicht wieder in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich eingefahren wird. Ein gezieltes Umfahren und damit ein Verstoß nach Abs. 2 liegt nicht vor, wenn der Fz-Führer zwar vor der Ampel auf eine rechts verlaufende Busspur ausweicht und dort an der Signalanlage vorbei fährt, sich aber erst außerhalb des durch das Rotlicht geschützten Bereichs in den fließenden Verkehr wieder einordnet (OLG Düsseldorf v. 10. 9. 1997 in NZV 1998, 41).

    Kein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn zum Umfahren der LZA ein privates Eckgrundstück benutzt wird (vgl. OLG Oldenburg in VRS 68, 286) oder ein Tankstellengrundstück (auch Verst. gegen § 1 (2) liegt nicht vor: BGH in VRS 69, 386).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      b.kog
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    Eine Tankstelle ist auch in Privatgrundstück, das müsst ihr dabei bedenken. Möchtet ihr denn als Tankstelleneigentümer, dass ständig Autos über euren Hof fahren, der Bequemlichkeit wegen?! Autofahrer halten sich ja auch nicht unbedingt an die Schrittgeschwindigkeit, die auf Tankstellen eingehalten werden soll...

    Ich oute mich jetzt einfach mal -was garantiert wieder auf böse Stimmen treffen wird- und sage: Ich finde es völlig richtig, dass die Polizei sich so verhält.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: So ein Quatsch!
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >Ein gezieltes Umfahren einer Rotlicht zeigenden LZA liegt nur dann vor, wenn bei andauerndem Rotlicht wieder in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich eingefahren wird. Ein gezieltes Umfahren und damit ein Verstoß nach Abs. 2 liegt nicht vor, wenn der Fz-Führer zwar vor der Ampel auf eine rechts verlaufende Busspur ausweicht und dort an der Signalanlage vorbei fährt, sich aber erst außerhalb des durch das Rotlicht geschützten Bereichs in den fließenden Verkehr wieder einordnet (OLG Düsseldorf v. 10. 9. 1997 in NZV 1998, 41).
    >
    >Kein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn zum Umfahren der LZA ein privates Eckgrundstück benutzt wird (vgl. OLG Oldenburg in VRS 68, 286) oder ein Tankstellengrundstück (auch Verst. gegen § 1 (2) liegt nicht vor: BGH in VRS 69, 386).
    >

    vgl. OLG Bremen in VRS 73, 782 und EUGH in VRS 17, 21 und VG Karlsruhe 82, 99. und es war doch rot!

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