Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?

  • Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
     Marcus Müller
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Hallo! Ich besitze einen VW Bus T4 der als LKW zugelassen ist,in den Papieren steht LKW geschl Kasten,das zulässige gesamtgewicht ist 2590kg.Mit diesem Fahrzeug ziehe ich hauptsächlich einen PKW Transportanhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2500kg.Bin ich mit diesem Gespann von dem Sonntagsfahrverbot betroffen und wie hoch wäre eine strafe bei Missachtung? Ich habe da selbst von Polizeibeamten wiedersprüchliche Aussagen bekommen.Danke für die Mühe!
  • Thema
    Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      Gast321
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    Einfach riskieren, würd ich sagen. Es kommt natürlich wieder darauf an, ob Du das jeden Sonntag machst oder 1,2-mal im Jahr.

    Ich glaub kaum, dass Polizei oder insbesondere BAG Sonntags auf der Autobahn nen T4 anhalten. Da gibts , glaub ich, wichtigere Problemkandidaten für die. Wie es mitm Ausland ist, kann ich Dir allerdings auch nicht sagen.

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  • Thema
    Re: Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      Marcus Müller
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    >Einfach riskieren, würd ich sagen. Es kommt natürlich wieder darauf an, ob Du das jeden Sonntag machst oder 1,2-mal im Jahr.
    >
    >Ich glaub kaum, dass Polizei oder insbesondere BAG Sonntags auf der Autobahn nen T4 anhalten. Da gibts , glaub ich, wichtigere Problemkandidaten für die. Wie es mitm Ausland ist, kann ich Dir allerdings auch nicht sagen.
    >

    Das Risiko ist mir fast zu hoch,da es angeblich mit Punkten belegt wird und wenn mir dann die weiterfahrt eventuell auch noch untersagt wird,wirds lustig und teuer...es ist ja nicht oft,aber so 2-3 mal im Jahr.Sonst muss ich den Hänger halt mit meinem Audi Quattro ziehen aber interessieren würde es mich schon genau.

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  • Thema
    Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    Ich habe da selbst von Polizeibeamten wiedersprüchliche Aussagen bekommen.Danke für die Mühe!
    -------------------------

    Versuche es mal bei
    www.verkehrsportal.de
    Da findest du nicht nur eine Menge Polizisten (auch von der BAB-Polizei) sondern auch Verkehrsplaner , Menschen vom Straßenverkehrsamt und Anwälte.
    Sicher wird es eine rege Diskussion geben.

    Was für dich dabei bestimmt besonders interessant ist: Die belegen dir ihre Aussagen durch LINKS zu Gesetzestexten.

    Ist ein Nachbarforum von Fahrschule.de und somit genauso kostenlos und unverbindlich wie hier.

    Viel Erfolg wünsche ich dir

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 10. Dezember 2007
    Text
    > Ich habe da selbst von Polizeibeamten wiedersprüchliche Aussagen bekommen.Danke für die Mühe!
    >-------------------------
    >
    >Versuche es mal bei
    >www.verkehrsportal.de
    >Da findest du nicht nur eine Menge Polizisten (auch von der BAB-Polizei) sondern auch Verkehrsplaner , Menschen vom Straßenverkehrsamt und Anwälte.
    >Sicher wird es eine rege Diskussion geben.
    >
    >Was für dich dabei bestimmt besonders interessant ist: Die belegen dir ihre Aussagen durch LINKS zu Gesetzestexten.
    >
    >Ist ein Nachbarforum von Fahrschule.de und somit genauso kostenlos und unverbindlich wie hier.
    >
    >Viel Erfolg wünsche ich dir

    Hallo!
    Mit dem T4 kannst Du allein am Sonntag fahren.
    Fahrverbot besteht erst ab 7,5to.
    Du darfst aber keinen Anhänger mitführen, sonst bekommst Du Äger.
    LKW über 7,5 to und LKW mit Anhänger dürfen nicht fahren.
    Wobei das Gewicht des LKW mit Anhänger keine Rolle spielt.
    Hans
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      jumbo-sg
      schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
    Text
    >Hallo! Ich besitze einen VW Bus T4 der als LKW zugelassen ist,in den Papieren steht LKW geschl Kasten,das zulässige gesamtgewicht ist 2590kg.Mit diesem Fahrzeug ziehe ich hauptsächlich einen PKW Transportanhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2500kg.Bin ich mit diesem Gespann von dem Sonntagsfahrverbot betroffen und wie hoch wäre eine strafe bei Missachtung? Ich habe da selbst von Polizeibeamten wiedersprüchliche Aussagen bekommen.Danke für die Mühe!

    Ich habe gerade mit der Rechtsabteilung des ADAC gesprochen und die sagten das wenn es sich um einen privaten Transport von Sportgeräten handelt ist das kein Problem

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  • Thema
    Re: Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      Krischan
      schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
    Text
    >Ich habe gerade mit der Rechtsabteilung des ADAC gesprochen und die sagten das wenn es sich um einen privaten Transport von Sportgeräten handelt ist das kein Problem
    §30 Abs. 2 Sat 2 StVO gibt an, wer vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen ist. Und privater Transport von Sportgeräten wird nicht gennant.
    Übrigens Probleme bekommt nur, wer seinen Transporter(aus Steuergründen, gern gemacht bei T3 und frühen T4) als LKW zuläßt. Wer ihn als PKW zuläßt und das dürfte die überwältigende Mehrheit sein, ist vom ganzen Fahrverbot nicht betroffen.

    Die Straßenverkehrsbehörde kann im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen erteilen. Die Verkehrsministerkonferenz empfiehlt auch eine Ausnahme für
    "Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
    Ob das für Deinen Bereich gilt, kann Dir aber nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde sagen. Das ist nicht bundeseinheitlich, jede Behörde hat da Ermessensspielraum.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sonntagsfahrverbot für VW T4 mit LKW Zulassung?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
    Text
    >Ich habe gerade mit der Rechtsabteilung des ADAC gesprochen und die sagten das wenn es sich um einen privaten Transport von Sportgeräten handelt ist das kein Problem

    Das würde ich mir mal schriftlich geben lassen. Mich würde interessieren woher der ADAC die Rechtsgrundlage hat, so eine Aussage zu treffen.

    Das ist ein Auszug aus dem entsprechenden § 30 StVO:

    (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

    kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

    1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),


    die Beförderung von

    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

    leichtverderblichem Obst und Gemüse,

    Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

    Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    Da steht nichts von Sportgeräten.

    Und das würde Dich im Falle eines Falles erwarten:

    Sonntagsfahrverbot
    119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 75 €
    1 Pkt. B
    120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 380 €
    1 Pkt.


    Gruß Muffy

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