Stimmt das?

  • Stimmt das?
     F77
      schrieb am Montag, 1. August 2005
    Meine Mutter erzaehlte mir heute folgende Geschichte. Der Sohn einer ihrer Kolleginnen hat sein Auto ordnungsgemaess auf der Strasse abgestellt. Als er nach 10 Tagen wieder zu seinem Auto kam, war es weg. Er rief bei der Polizei an und man sagte ihm, dass es abgeschleppt wurde, weil es im (eingeschraenkten) Haltverbot stand. Die Kosten dafuer wurden ihm natuerlich in Rechnung gestellt. Seine Mutter hat daraufhin eine befreundete Rechtsanwaeltin befragt. Diese sagte, dass das Vorgehen korrekt gewesen sei, da man als Halter verpflichtet ist alle 48 Stunden zu ueberpruefen, ob das Auto noch korrekt abgestellt ist. Ist das wirklich so? Wenn ja, wo steht das? Wieso wird sowas nicht in der Fahrschule gelehrt (zumindest nicht in der Fahrschule meiner Freundin und in ihrem Fahrschulbuch hab ich dazu auch nichts gefunden)?
  • Thema
    Re: Stimmt das?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    Hallo,

    es ist doch logisch, dass man ein Auto nicht 10 Tage lang im eingeschränkten Halteverbot parken darf. Solche Verkehrshindernisse werden von der Polizei entfernt und das ist auch völlig in Ordnung so.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >es ist doch logisch, dass man ein Auto nicht 10 Tage lang im eingeschränkten Halteverbot parken darf. Solche Verkehrshindernisse werden von der Polizei entfernt und das ist auch völlig in Ordnung so.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Das ist ja auch OK, hat aber mit diesem Fall nicht viel zu tun.
    Er hat sein Auto naemlich nicht im (eingeschraenkten) Haltverbot abgestellt, sondern regulaer auf der Strasse (parken ist dort erlaubt). Es war nur zwischenzeitlich in diesen 10 Tagen an dieser Stelle (wegen einer Baustelle) ein temporaeres (eingeschraenktes) Haltverbot eingerichtet worden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      Chrissy84
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    >
    >Das ist ja auch OK, hat aber mit diesem Fall nicht viel zu tun.
    >Er hat sein Auto naemlich nicht im (eingeschraenkten) Haltverbot abgestellt, sondern regulaer auf der Strasse (parken ist dort erlaubt). Es war nur zwischenzeitlich in diesen 10 Tagen an dieser Stelle (wegen einer Baustelle) ein temporaeres (eingeschraenktes) Haltverbot eingerichtet worden.

    Und genau diese Zeit reicht aus, um ein Auto abschleppen zu lassen. Den (eingeschränktes) Halteverbot ist Halteverbot, egal wie lange das Schild dort steht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    >>
    >>Das ist ja auch OK, hat aber mit diesem Fall nicht viel zu tun.
    >>Er hat sein Auto naemlich nicht im (eingeschraenkten) Haltverbot abgestellt, sondern regulaer auf der Strasse (parken ist dort erlaubt). Es war nur zwischenzeitlich in diesen 10 Tagen an dieser Stelle (wegen einer Baustelle) ein temporaeres (eingeschraenktes) Haltverbot eingerichtet worden.
    >
    >Und genau diese Zeit reicht aus, um ein Auto abschleppen zu lassen. Den (eingeschränktes) Halteverbot ist Halteverbot, egal wie lange das Schild dort steht.

    Das Schild ist erst aufgestellt worden, als das Auto schon dort stand. Und es ist wieder entfernt worden bevor er sein Auto wieder wegfahren wollte.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      Poempel
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    ja, aber wie gesagt, muss man dann trotzdem regelmäßig überprüfen, ob das Auto "noch" ordnungsgemäß geparkt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    >ja, aber wie gesagt, muss man dann trotzdem regelmäßig überprüfen, ob das Auto "noch" ordnungsgemäß geparkt ist.
    >
    Und wo steht das? Und wieso bekommt man sowas nicht in der Fahrschule erzaehlt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    Hi,

    darüber gibt es diverse Urteile.

    Zum Zweiten: wenn wir euch in der Fahrschule wirklich alles erzählen sollen, was es denn so gibt usw. dann reichen die 14Unterrichte, die jetzt schon knapp bemessen sind, niemals aus.

    Das selbe bei der praktischen Ausbildung:
    auch hier wird ja jetzt schon gemosert, wie viele Fahrstunden es seien.

    Man könnte da noch viel mehr machen in der Ausbildung, aber wer zahlt das alles? Und wer meckert dann noch mehr?

    Gruß
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2005
    Text
    >Hi,
    >
    >darüber gibt es diverse Urteile.
    >
    >Zum Zweiten: wenn wir euch in der Fahrschule wirklich alles erzählen sollen, was es denn so gibt usw. dann reichen die 14Unterrichte, die jetzt schon knapp bemessen sind, niemals aus.
    >
    >Das selbe bei der praktischen Ausbildung:
    >auch hier wird ja jetzt schon gemosert, wie viele Fahrstunden es seien.
    >
    >Man könnte da noch viel mehr machen in der Ausbildung, aber wer zahlt das alles? Und wer meckert dann noch mehr?
    >
    >Gruß
    >Wolfe


    Wolfe spricht mir wie immer aus der Seele!

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Stimmt das?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2005
    Text
    Hi Chris,

    könnte es sein, dass es doch in D einige Fahrlehrer gibt, denen der Job a) immer noch Spaß macht, b) die sich auch Gedanken über die Schulerei machen und dadurch c) es ihren Schülern auch vermitteln können und darurch recht wenig Probleme mit Meckerern in Ihrer Fahrschuke haben? :-)

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Stimmt das?
    Autor
      Damien
      schrieb am Dienstag, 2. August 2005
    Text
    ich würde sagen, dass war einfach Pech. Die Beamten die das kontrollieren die wissen ja auch nicht, dass das Auto schon vor der Errichtung des eingeschränkten Halteverbotes hier stand, also schleppen sie es ab. Und Halteverbot ist Halteverbot, mich würde das auch tierisch ärgern und ich würde sicher auf die Beamten schimpfen wie sonstwas, aber im Endeffekt haben sie nichts falsches gemacht, Pech eben.

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  • Thema
    Re: Stimmt das?
    Autor
      Jolie
      schrieb am Mittwoch, 3. August 2005
    Text
    wie schon gesagt pech gehabt. eigentlich hätte aber die polizei kontrollieren SOLLEN ob da autos geparkt sind. mein bruder hatte mein auto solang ich noch in der ausbildung war. dann hat die polizei bei uns angerufen und hat gesagt dass das auto da weg muss weil n tag später da ne baustelle sein wird. info: mein bruder wohnt 70 km von mir entfernt. wir haben ihn dann angerufen dass das auto da weg muss weils sonst abgeschleppt wird. hat er dann auch gemacht.
    also am besten einfach mal nachguggen obs auto noch richtig steht. mach ich sogar manchmal wenn ich in der schule hock weil man nie wissen kann ob die anlieger nich auf die schnapsidee kommen die autos der schüler abschleppen zu lassen, weil wirklich seeehr viele schüler bei denen vor der haustür parken weil unser schülerparkplatz echt mini is.

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