Unerlaubte Kündigung

  • Unerlaubte Kündigung
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Hallo, ich habe folgendes Problem.. ich versuche es auch ganz kurz zu machen..

    Im Juni 2004 habe ich gemeinsam mit meiner mutter meinen fahrausbildungsvertrag unterschrieben, da ich ja noch nicht volljährig war. nun werde ich aber am 15.12. endlich 18, und will auch dann die fahrschule wechseln. meine fahrschule jeoch genehmigt es mir nicht, da ich im vertragsabschluss noch nicht volljährig war und erbittet eine unterschrift meiner mutter für die kündigung.. aber wenn ich 18 bin kann ich doch alleine kündigen oder? dann bin ich ja geschäftsfähig???? können sie mir vielleicht sagen, was ich da machen soll? ich bin total verztweifelt. ich habe auch streit mit meiner mutter, daher kann ich keine unterschrift bekommen. die FL hat auch gesagt, wenn ich sogar 40 jahre wäre, bräuchte ich die berechtigung meine rmutter. ist das wahr?? MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN... bitte antworten sie auf meine o. a. e-mail... ihre sunny
  • Thema
    Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Du bist fuer dich selbst verantwortlich, also hast du auch Unterschriftsvollmacht. Wenn das dein Fahrlehrer nicht versteht hau ihm eins auf den Schaedel!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Hi, du hast das recht selbst den Vertrag zu kündigen. Ich würde nochmal in den allgemeinen Geschäftbedinungen der Fahrschule nachsehen ob irgendwelche Firsten einzuhalten sind, aber ansonsten kannst du kündigen. Ist wohl auch besser, so wie sich das anhört mit der Fahrschule!


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Du kannst den Vertrag selber kündigen. Ich würde nochmal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule nachsehen ob irendwechle Fristen einzuhalten sind. Ansonsten kündige!! ist wohl auch besser so, wie sich das anhört!!


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    Hallo Sunny,
    da du erst 17 Jahre alt bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig (Minderjährige 7-17); § 106BGB, d.h. du kannst nur bestimmte Rechtsgeschäfte alleine wirksam tätigen. Für die anderen Geschäfte benötigst du die Genehmigung einer vertretungsberechtigten Person.
    Du bist weder geschäftunfähig, noch voll geschäftsfähig.
    Aus § 107 BGB erfolgt zweierlei:
    1. Der Minderjährige, der eine rechtliche wirksame Willenserklärung abgeben will, bedarf grundsätzlich der Einwilligung der Eltern.
    2. Ausnahmsweise benötigt er diese Einwilligung nicht, wenn er eine Willenserklärung abgibt, durch die er einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangt.

    Ein rechtlicher Vorteil liegt darin, dass man seine Rechtsposition verbessert, zum Beispiel, indem man ein Recht erwirbt, das man vorher nicht besaß. Ein bloßer wirtschaftlicher Vorteil, zb. der Abschluß eines finanziell günstigen Geschäftes, reicht also nicht.

    Wichtig: Verpflichtungsgeschäfte sind überwiegend dadurch gekennzeichnet, dass für beide Seiten Rechte und Pflichten entstehen. Da die Entstehung von Pflichten rechtlich nachteilig ist, kann ein Minderjähriger grundsätzlich keine wirksame Willenserklärung abgeben, die auf einen Vertragsabschluß gerichtet ist.

    Ergo: Jetzt brauchst du noch die Unterschrift Deiner Mutter!

    Wenn du jetzt 18 Jahre alt wirst, bist du voll geschäftfähig.
    Somit kannst du den Vertrag auflösen und zu einer anderen Fahrschule wechseln, dort ein Rechtsgeschäft wirksam tätigen (Vertragsabschluss).
    OHNE DIE UNTERSCHRIFT UND ZUSTIMMUNG DEINER MUTTER (gesetzlicher Vertreter bis Volljährigkeit)!

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen und die Antwort ist nicht zu lang geworden.
    Viele Grüße
    Andrea

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2004
    Text
    Möglicherweise war das aber ein Vertrag zugunsten Dritter. Insofern sollte es der Mitwirkung der Mutter zur Kündigung bedürfen.



    >Hallo Sunny,
    >da du erst 17 Jahre alt bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig (Minderjährige 7-17); § 106BGB, d.h. du kannst nur bestimmte Rechtsgeschäfte alleine wirksam tätigen. Für die anderen Geschäfte benötigst du die Genehmigung einer vertretungsberechtigten Person.
    >Du bist weder geschäftunfähig, noch voll geschäftsfähig.
    >Aus § 107 BGB erfolgt zweierlei:
    >1. Der Minderjährige, der eine rechtliche wirksame Willenserklärung abgeben will, bedarf grundsätzlich der Einwilligung der Eltern.
    >2. Ausnahmsweise benötigt er diese Einwilligung nicht, wenn er eine Willenserklärung abgibt, durch die er einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangt.
    >
    >Ein rechtlicher Vorteil liegt darin, dass man seine Rechtsposition verbessert, zum Beispiel, indem man ein Recht erwirbt, das man vorher nicht besaß. Ein bloßer wirtschaftlicher Vorteil, zb. der Abschluß eines finanziell günstigen Geschäftes, reicht also nicht.
    >
    >Wichtig: Verpflichtungsgeschäfte sind überwiegend dadurch gekennzeichnet, dass für beide Seiten Rechte und Pflichten entstehen. Da die Entstehung von Pflichten rechtlich nachteilig ist, kann ein Minderjähriger grundsätzlich keine wirksame Willenserklärung abgeben, die auf einen Vertragsabschluß gerichtet ist.
    >
    >Ergo: Jetzt brauchst du noch die Unterschrift Deiner Mutter!
    >
    >Wenn du jetzt 18 Jahre alt wirst, bist du voll geschäftfähig.
    >Somit kannst du den Vertrag auflösen und zu einer anderen Fahrschule wechseln, dort ein Rechtsgeschäft wirksam tätigen (Vertragsabschluss).
    >OHNE DIE UNTERSCHRIFT UND ZUSTIMMUNG DEINER MUTTER (gesetzlicher Vertreter bis Volljährigkeit)!
    >
    >Ich hoffe ich konnte Dir helfen und die Antwort ist nicht zu lang geworden.
    >Viele Grüße
    >Andrea
    >

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  • Thema
    Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >Hallo, ich habe folgendes Problem.. ich versuche es auch ganz kurz zu machen..
    >
    >Im Juni 2004 habe ich gemeinsam mit meiner mutter meinen fahrausbildungsvertrag unterschrieben, da ich ja noch nicht volljährig war. nun werde ich aber am 15.12. endlich 18, und will auch dann die fahrschule wechseln. meine fahrschule jeoch genehmigt es mir nicht, da ich im vertragsabschluss noch nicht volljährig war und erbittet eine unterschrift meiner mutter für die kündigung.. aber wenn ich 18 bin kann ich doch alleine kündigen oder? dann bin ich ja geschäftsfähig???? können sie mir vielleicht sagen, was ich da machen soll? ich bin total verztweifelt. ich habe auch streit mit meiner mutter, daher kann ich keine unterschrift bekommen. die FL hat auch gesagt, wenn ich sogar 40 jahre wäre, bräuchte ich die berechtigung meine rmutter. ist das wahr?? MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN... bitte antworten sie auf meine o. a. e-mail... ihre sunny
    >

    Ich denke mal, Du solltest die vertraglich erhaltenen Leistungen vollständig bezahlen, denn dann dürfte es in einer seriösen Fahrschule auch keine Probleme beim Fahrschulwechsel geben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >>Hallo, ich habe folgendes Problem.. ich versuche es auch ganz kurz zu machen..
    >>
    >>Im Juni 2004 habe ich gemeinsam mit meiner mutter meinen fahrausbildungsvertrag unterschrieben, da ich ja noch nicht volljährig war. nun werde ich aber am 15.12. endlich 18, und will auch dann die fahrschule wechseln. meine fahrschule jeoch genehmigt es mir nicht, da ich im vertragsabschluss noch nicht volljährig war und erbittet eine unterschrift meiner mutter für die kündigung.. aber wenn ich 18 bin kann ich doch alleine kündigen oder? dann bin ich ja geschäftsfähig???? können sie mir vielleicht sagen, was ich da machen soll? ich bin total verztweifelt. ich habe auch streit mit meiner mutter, daher kann ich keine unterschrift bekommen. die FL hat auch gesagt, wenn ich sogar 40 jahre wäre, bräuchte ich die berechtigung meine rmutter. ist das wahr?? MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN... bitte antworten sie auf meine o. a. e-mail... ihre sunny
    >>
    >
    >Ich denke mal, Du solltest die vertraglich erhaltenen Leistungen vollständig bezahlen, denn dann dürfte es in einer seriösen Fahrschule auch keine Probleme beim Fahrschulwechsel geben.


    So sehe ich das auch.
    Aber mal eine andere Frage: " Wer bezahlt den Führerschein? "
    Wenn Deine Mutter als Geldgeber fungiert, musst Du ihr auch ein Mitspracherecht einräumen.

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  • Thema
    Re: Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 8. Dezember 2004
    Text
    >>Hallo, ich habe folgendes Problem.. ich versuche es auch ganz kurz zu machen..
    >>
    >>Im Juni 2004 habe ich gemeinsam mit meiner mutter meinen fahrausbildungsvertrag unterschrieben, da ich ja noch nicht volljährig war. nun werde ich aber am 15.12. endlich 18, und will auch dann die fahrschule wechseln. meine fahrschule jeoch genehmigt es mir nicht, da ich im vertragsabschluss noch nicht volljährig war und erbittet eine unterschrift meiner mutter für die kündigung.. aber wenn ich 18 bin kann ich doch alleine kündigen oder? dann bin ich ja geschäftsfähig???? können sie mir vielleicht sagen, was ich da machen soll? ich bin total verztweifelt. ich habe auch streit mit meiner mutter, daher kann ich keine unterschrift bekommen. die FL hat auch gesagt, wenn ich sogar 40 jahre wäre, bräuchte ich die berechtigung meine rmutter. ist das wahr?? MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN... bitte antworten sie auf meine o. a. e-mail... ihre sunny
    >>
    >
    >Ich denke mal, Du solltest die vertraglich erhaltenen Leistungen vollständig bezahlen, denn dann dürfte es in einer seriösen Fahrschule auch keine Probleme beim Fahrschulwechsel geben.
    >
    Hallo,
    sicherlich gehört es dazu die erhaltenen Leistg. zu bezahlen, jedoch kann sie erst kündigen wenn sie volljährig ist, weil sie ein bestimmtes Rechtsgeschäft tätigen will.
    Da sie jetzt noch unter 18 ist, kann sie eh noch keinen wirksamen Vertragsabschluss tätigen.
    Deshalb sollte sie warten bis sie voll geschäftsfähig ist.
    Deshalb rate ich dir, bis zum 15.12 zu warten und dann zu kündigen.
    Lass dir deine Unterlagen aushändigen, falls die Fahrschule sich quer stellt rede mit der neuen Fahrschule das sie das regeln.
    Viele Grüße
    Andrea

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  • Thema
    Re: Unerlaubte Kündigung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 9. Dezember 2004
    Text
    Hallo,

    wenn du die Fahrschule wechseln willst, musst du bei der alten nicht kündigen sondern nur alle offenen Gebühren und Fahrstunden bezahlt haben. Dann meldest du dich bei der neuen Fahrschule an. Die alte Fahrschule ist verpflichtet, dir eine Ausbildungsbescheinigung auszustellen. Wenn es dabei Schwierigkeiten gibt, ist dir die neue Fahrschule sicher behilflich bzw. du wendest dich im Notfall an die zuständige Behörde.

    Viele Grüße
    Kirsten

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