Unfall während der Probezeit - Folgen ?

  • Unfall während der Probezeit - Folgen ?
     Quaxi
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Hallo miteinander,

    ich hatte gerade einen kleinen Unfall. Ich wollte rückwärts ausparken und habe aufgrund mangelnder Sicht aus der Heckscheibe ein parkendes Auto nicht gesehen, sodass ich mit meiner "Ecke" gegen die linke Seite des Fahrzeugs gekracht bin. Mein Auto hat einige Kratzer und Schrammen abbekommen, das des Unfallgegners eine kaputten Blinker. Ich habe gewartet, bis mein Unfallgegner kam und dann mit ihm den Vorfall besprochen. Er meinte, dass man das evtl. mit "Kulanz" also sprich bar regeln könnte, wenn er den Schaden von einem Fachmann besehen hat lassen. Grund ist einfach der, dass sein Auto ohnehin schon sehr alt ist und es "auf solche kleinen Dinge auch nicht mehr ankommt". Diesen Vorschlag habe ich zumindest vorläufig verneint und wir haben dann den europäischen Unfallbericht ausgefüllt, allerdings ohne Versicherteninfos (mangels Mitführens) und Skizze...

    Meine Fragen sind nun...

    1) wie sieht es rechtlich aus, wenn wir das wirklich über "Kulanz" regeln sollten ?

    2) was für Konsequenzen ergeben sich für die Probezeit ? (bin bisher noch nie auffällig geworden, nur einmal 5 € wegen Falschparken)

    MfG

    Bernie
  • Thema
    Re: Unfall während der Probezeit - Folgen ?
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    probezeitlich keine auswirkungen da keine polizei da war.
    wegen der schadensregulierung solltest du warten bis du einen "kostenvoranschlag" hast, dann entscheiden ob die versicherung oder du selber zahlst.
    deiner versicherung aber auf jeden fall den unfall melden.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Unfall während der Probezeit - Folgen ?
    Autor
      Quaxi
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    erstmal vielen Dank für deine Antwort, Holger !

    Kann mir von der Probezeit her gesehen wirklich nichts mehr passieren ? Weil eigentlich sind ja "Fehler beim Rückwärtsfahren" A-Verstöße, oder ? Kann da nicht noch was "nachkommen", selbst wenn keine Polizei da war ? Sorry, dass ich evtl. etwas blöd frage, aber ich bin das erste Mal in so einer Situation.

    Zur "Schadensregulierung" - mal angenommen, die Sache wird privat geregelt (Unfallgegner schickt Rechnung, ich überweise das Geld) - wie kann ich mich dann absichern, dass der Unfallgegner zweimal kassieren will, sprich sich erst das Geld überweisen lässt und dann doch die Versicherung einschält - denn schließlich bin ich ja zweifelsfrei schuld...

    MfG

    BERNIE

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  • Thema
    Re: Re: Re: Unfall während der Probezeit - Folgen ?
    Autor
      EFS
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    Also, wenn die Schadenregulierung nur zwischen den Beteiligten geregelt wird ohne Versicherung, wird hinsichtlich Probezeit nichts passieren. Man kann sich von der Versicherung auch ausrechnen lassen, bis zu welcher Schadenhöhe es wirtschaftlich günstiger ist, über die Versicherung zu regeln oder ob man besser selbst zahlt, um die Hochstufung zu vermeiden. Aber auch das hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Wenn ihr euch privat einigt, am besten schriftlich bestätigen lassen, dass der UG keine weiteren Ansprüche mehr aus dem Schadenfall geltend machen wird und alle Ansprüche mit der Zahlung erledigt sind.

    Wegen Versicherung: die meisten Versicherer bieten auch an, einen Schaden erstmal zu übernehmen, man kann den SChaden aber innerhalb von 6 Monaten zurückkaufen. Dann wird man auch nicht hochgestuft, bzw. die Hochstufung wird dann rückgängig gemacht.

    Wie auch immer, da der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde und der UG wohl auch keine Anzeige erstatten wird, hat es überhaupt keine Auswirkungen auf die Probezeit. Aber um die Schadenregulierung müsst ihr euch jetzt dringend kümmern, sonst kann es teuer werden. Auf jeden Fall Rücksprache mit der Versicherung halten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Unfall während der Probezeit - Folgen ?
    Autor
      Quaxi
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    Hallo,

    also, ich bin mir noch gar nicht so sicher, ob ich überhaupt MEINE Versicherung einschalten soll. Schließlich habe ich kaum einen Schaden (kleine Schrammen und Kratzer) und mein Auto ist auch schon 9 Jahre alt, insofern wäre vielleicht die Kosten- / Nutzenrechnung nicht vorteilhaft. Gut, mit der Zeit wird in die Schrammen das Wasser reinsitzen und sich Rost bilden, wenn man es aber ausbessern lassen würde, sind wahrscheinlich auch gleich 2 - 300 € weg.

    MfG

    Bernie

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Unfall während der Probezeit - Folgen ?
    Autor
      Ara
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >also, ich bin mir noch gar nicht so sicher, ob ich überhaupt MEINE Versicherung einschalten soll. Schließlich habe ich kaum einen Schaden (kleine Schrammen und Kratzer) und mein Auto ist auch schon 9 Jahre alt, insofern wäre vielleicht die Kosten- / Nutzenrechnung nicht vorteilhaft. Gut, mit der Zeit wird in die Schrammen das Wasser reinsitzen und sich Rost bilden, wenn man es aber ausbessern lassen würde, sind wahrscheinlich auch gleich 2 - 300 € weg.
    >

    Dir ist aber schon klar, dass DEINE Versicherung bei Haftpflicht nur SEINEN Schaden zahlen würde? Dein Schaden ist deiner Versicherung doch jacke wie hose... zahlt sie eh nicht (Es sei denn du hast Vollkasko)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Unfall während der Probezeit - Folgen ?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Montag, 11. Dezember 2006
    Text
    Hallo!
    Melde den Unfall einfach mal Deiner Versicherung!
    Dann wartest Du auf die Rechnung! Ist es ein geringer Betrag, überweist Du dem Geschädigten den Betrag, gibst Deiner Versicherung bescheid, dass Du Dich selbst darum gekümmert hast.
    Ist es ein höherer Betrag, reichst Du die Rechnung Deiner Versicherung ein. Wenn die Versicherung den Schaden begleicht, bekommst Du nach einiger Zeit einen Brief von Deiner Versicherung, dass es für Dich günstiger käme den Schaden selbst zu begleichen (weil ja sonst Deine Prozente nach oben gehen). Dann kannst Du entweder das Geld Deiner Versicherung zurück überweisen, oder nicht! Wenn Du das Geld nicht zurücküberweist, steigen dann fürs nächste Jahr Deine Versicherungsbeiträge!
    Für den Schaden an Deinem Auto bräuchtest Du eine Vollkaskoversicherung! Die hat aber in der Regel auch eine Eigenbeteiligung von 300-500 Euro.
    Da sollte man es sich genauso überlegen, ob man den Schaden einreicht. Schließlich hat man ja die Selbstbeteiligung sowieso und die Vollkaskobeiträge würden dann im kommenden Jahr auch steigen.

    LG Bettina

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