Versicherungsschutz

  • Versicherungsschutz
     :-P
      schrieb am Dienstag, 21. Februar 2006
    Hi @ all. Ich hätte eine Frage und zwar bin ich 17 hab meine Autoführerschein und meinen mopedführerschein mein moped ist von märz bis oktober angemeldet wenn ich jetzt im Februar beim Fahren erwischt werde was passiert dann ? Führerscheinentzug ? etc Thx für die Antworten
  • Thema
    Re: Versicherungsschutz
    Autor
      F77
      schrieb am Dienstag, 21. Februar 2006
    Text
    >Hi @ all. Ich hätte eine Frage und zwar bin ich 17 hab meine Autoführerschein und meinen mopedführerschein mein moped ist von märz bis oktober angemeldet wenn ich jetzt im Februar beim Fahren erwischt werde was passiert dann ? Führerscheinentzug ? etc Thx für die Antworten

    Ich denke, da kommt folgendes zur Anwendung:
    Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Versicherungsschutz
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 21. Februar 2006
    Text
    >>Hi @ all. Ich hätte eine Frage und zwar bin ich 17 hab meine Autoführerschein und meinen mopedführerschein mein moped ist von märz bis oktober angemeldet wenn ich jetzt im Februar beim Fahren erwischt werde was passiert dann ? Führerscheinentzug ? etc Thx für die Antworten
    >
    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    50€, 3 punkte, b-verstoss.
    dazu kommt noch verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz:
    § 6
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

    bei einem unfall bleibt die versicherung leistungsfrei. d.h. man zahlt den ganzen schaden aus eigener tasche.

    viel spass dabei.

    holger


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Erstes Auto
    Autor
      :-P
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2006
    Text
    Hi, wollte mal fragen was ihr alle so als erstes Auto bekommen habt ?

    Auf den Beitrag antworten


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