>>Danke Jo,
>>ich hab sogar schon 17. Stunden.....
>>Weiß jemand, in welcher Verordnung das steht, dass es keine Richtline für den Beginn der Sonderfahrten gibt? Irgendwo musst das doch niedergeschrieben sein, wann man damit anfängt, bzw. das es alleinige Sache des FL ist, wann man damit anfängt...
>>
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>§ 5 FahrschAusbO:
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>Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
>die Unterweisung nach Absatz 5,
>Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
>Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
>
>Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
>
>Grundausbildung:
>
>1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
>1.1 Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
>1.2 Sitzposition
>1.3 Einstellen der Spiegel
>1.4 Lenkradhaltung (-führung)
>1.5 Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts
>1.6 Einstellen der Kopfstützen
>1.7 Bedienungseinrichtungen
>2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
>3 Gangwechsel
>(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
>3.1 Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
>3.2 Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
>4 Fahrbahnbenutzung
>4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
>4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
>5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
>5.1 Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
>5.2 Abbiegen in Grundstücke
>5.3 Einordnen zum Abbiegen
>5.4 Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
>6 Rückwärtsfahren und Wenden
>6.1 Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
>6.2 Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
>6.3 Wenden
>7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
>8 Fahrgeschwindigkeit
>8.1 Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
>8.2 Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
>8.3 Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
>8.4 Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
>8.5 Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
>8.6 Bremsen in Gefahrensituationen
>9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
>9.1 Einfahren, Ausfahren
>9.2 Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
>10 Überholen
>(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
>11 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
>11.1 Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
>11.2 Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
>11.3 Einfahren in Vorfahrtstraßen
>11.4 Bremsbereitschaft
>11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
>11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
>11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
>11.8 Verhalten an Bahnübergängen
>12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
>12.1 beim Abbiegen
>12.2 beim Geradeausfahren
>12.3 an Fußgängerüberwegen
>12.4 in verkehrsberuhigten Bereichen
>12.5 an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
>13 Halten un
