Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?

  • Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Hallo, ich habe jetzt schon 11 Fahrstunden á 45 min absolviert und stelle mich dabei auch wirklich nicht doof an ;-) Wäre es denn nicht angebracht jetzt langsam mit den Sonderfahrstunden zu beginnen, denn schließlich übe ich dabei ja auch. Die Übungsstunden die danach noch zum "Perfektionismus" fehlen, kann ich doch bei Bedarf immernoch hintenranhängen, oder?!
    Danke für eure Antworten.

    Gruß
    Marcus
  • Thema
    Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    Frag doch einfach mal deinen FL, wie er die Lage beurteilt! Bei mir hat er es von allein gesagt, dass ich jetzt mit Sondefahrten anfangen kann...
    Gruß Nicky

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    >Frag doch einfach mal deinen FL, wie er die Lage beurteilt! Bei mir hat er es von allein gesagt, dass ich jetzt mit Sondefahrten anfangen kann...
    >Gruß Nicky
    >Ach Nicky, Fahrlehrer sind auch nur Menschen, die Ihre Miete zahlen müssen... Es muss doch eine Richtlinie geben, an der man sich orientieren kann...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    >>Frag doch einfach mal deinen FL, wie er die Lage beurteilt! Bei mir hat er es von allein gesagt, dass ich jetzt mit Sondefahrten anfangen kann...
    >>Gruß Nicky
    >>Ach Nicky, Fahrlehrer sind auch nur Menschen, die Ihre Miete zahlen müssen... Es muss doch eine Richtlinie geben, an der man sich orientieren kann...
    >
    Ich hatte 3 Doppelstunden Übungsfahrten und dann auch schon die Sonderfahrten. Anschließend hatte ich nochmal 3 Doppelstunden Übungsfahrten und die Prüfung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    >>>Frag doch einfach mal deinen FL, wie er die Lage beurteilt! Bei mir hat er es von allein gesagt, dass ich jetzt mit Sondefahrten anfangen kann...
    >>>Gruß Nicky
    >>>Ach Nicky, Fahrlehrer sind auch nur Menschen, die Ihre Miete zahlen müssen... Es muss doch eine Richtlinie geben, an der man sich orientieren kann...
    >>
    >Ich hatte 3 Doppelstunden Übungsfahrten und dann auch schon die Sonderfahrten. Anschließend hatte ich nochmal 3 Doppelstunden Übungsfahrten und die Prüfung.
    > 3 Doppelstunden Übungsfahrten scheint mir doch etwas wenig zu sein... Ist das die Norm oder weit darunter? Wie sind eure Erfahrungen? Sind Fahrlerer im Forum anwesend, die es vielleicht erklären können?
    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >>>>Frag doch einfach mal deinen FL, wie er die Lage beurteilt! Bei mir hat er es von allein gesagt, dass ich jetzt mit Sondefahrten anfangen kann...
    >>>>Gruß Nicky
    >>>>Ach Nicky, Fahrlehrer sind auch nur Menschen, die Ihre Miete zahlen müssen... Es muss doch eine Richtlinie geben, an der man sich orientieren kann...
    >>>
    >>Ich hatte 3 Doppelstunden Übungsfahrten und dann auch schon die Sonderfahrten. Anschließend hatte ich nochmal 3 Doppelstunden Übungsfahrten und die Prüfung.
    >> 3 Doppelstunden Übungsfahrten scheint mir doch etwas wenig zu sein... Ist das die Norm oder weit darunter? Wie sind eure Erfahrungen? Sind Fahrlerer im Forum anwesend, die es vielleicht erklären können?
    >Danke
    >

    Man soll mit den Sonderfahrten "gegen Ende der Ausbildung" beginnen. Ist also auch eine Ermessensache für den Fahrlehrer...mit dem einen Fahrschüler geht das eben etwas früher, mit dem anderen etwas später. Warum seid ihr denn so ungeduldig? Überlasst das doch einfach eurem Fahrlehrer, der kann das in der Regel besser beurteilen als ihr selbst. Ich weiß, kostet alles Geld, aber mit Ungeduld und ev. vorzeitig in die Prüfung und dann durchfallen ist noch teuerer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >>>>Frag doch einfach mal deinen FL, wie er die Lage beurteilt! Bei mir hat er es von allein gesagt, dass ich jetzt mit Sondefahrten anfangen kann...
    >>>>Gruß Nicky
    >>>>Ach Nicky, Fahrlehrer sind auch nur Menschen, die Ihre Miete zahlen müssen... Es muss doch eine Richtlinie geben, an der man sich orientieren kann...
    >>>
    >>Ich hatte 3 Doppelstunden Übungsfahrten und dann auch schon die Sonderfahrten. Anschließend hatte ich nochmal 3 Doppelstunden Übungsfahrten und die Prüfung.
    >> 3 Doppelstunden Übungsfahrten scheint mir doch etwas wenig zu sein... Ist das die Norm oder weit darunter? Wie sind eure Erfahrungen? Sind Fahrlerer im Forum anwesend, die es vielleicht erklären können?
    >Danke
    >
    Also ich fand die 3 Doppelstunden vor den Sonderfahrten ausreichend. Mein Fahrlehrer hat von Anfang an gesagt, dass ich gut fahre und musste nie eingreifen.
    Muss allerdings dazu sagen, dass ich erst nach den Sonderfahrten eingeparkt habe. Hätte ich das davor machen müssen, hätte ich mehr Übungsstunden gebraucht. Kann nämlich bis heute nicht richtig rückwärts längs einparken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    Kann schon sein, dass es so ist! Da hatte ich wohl Glück mit meinem FL! Er war ehrlich zu mir und hat mir gesagt...das ist ok....das muss besser werden...und ich sollte selbst entscheiden, wann ich was machen will...
    Naja bin trotzdem dafür, dass man den FL fragen sollte, wie er den bisherigen Leistungsstand objektiv einschätzt!
    Nicky

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    >Kann schon sein, dass es so ist! Da hatte ich wohl Glück mit meinem FL! Er war ehrlich zu mir und hat mir gesagt...das ist ok....das muss besser werden...und ich sollte selbst entscheiden, wann ich was machen will...
    >Naja bin trotzdem dafür, dass man den FL fragen sollte, wie er den bisherigen Leistungsstand objektiv einschätzt!
    >Nicky
    > 3 Doppelstunden Übungsfahrten scheint mir doch etwas wenig zu sein... Ist das die Norm oder weit darunter? Wie sind eure Erfahrungen? Sind Fahrlerer im Forum anwesend, die es vielleicht erklären können?
    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 8. Februar 2005
    Text
    Also ich hab 17 normale Fahrstunden gehabt, dann die Sonderfahrten und dann vor der Prüfung nochmal 4 Stunden. Zusammen also 33 Fahrstunden. Ich kenne auch en paar Leute, die viel mehr Stunden hatten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >Hallo, ich habe jetzt schon 11 Fahrstunden á 45 min absolviert und stelle mich dabei auch wirklich nicht doof an ;-) Wäre es denn nicht angebracht jetzt langsam mit den Sonderfahrstunden zu beginnen, denn schließlich übe ich dabei ja auch. Die Übungsstunden die danach noch zum "Perfektionismus" fehlen, kann ich doch bei Bedarf immernoch hintenranhängen, oder?!
    >Danke für eure Antworten.
    >
    >Gruß
    >Marcus
    >

    Kannst du größtenteils selbständig fahren ohne dauerndes Abwürgen, und ohne dass der FL ins Lenkrad oder die Bremse eingreifen muss? Ordnest du dich beim Abbiegen richtig ein, auch in Einbahnstraßen? Du verschaltest dich kaum noch und beherrscht die Vorfahrtsregeln? Kannst du das Längseinparken einsachließl. Korrigieren? Quereinparken einschließl. Korrigieren? Anfahren am Berg? Wenden, indem du nach rückwärts rechts fährst? Wenden auch durch andere Möglichkeiten, z.B. in drei Zügen, in einem Zuig, Blockumfahrung, U-Turn? Schon mal eine Gefahrenbremsung gemacht? Nach den Reifen, dem Öl und dem Kühlwasser geguckt? Dann kannst du mit den Sonderfahrten anfangen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      gast83
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    Hey, ich hatte 6 Übungstsunden dann % Überland dann eine Übungstsunde, dann Autobahn dann Nachtfahrt und zum schluss noch mal 2 übungstsunden und gehe heute mit insgesamt 22 Fahrstunden in die Prüfung.
    Hoffe konnte helfen.
    Erna

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >Hallo, ich habe jetzt schon 11 Fahrstunden á 45 min absolviert und stelle mich dabei auch wirklich nicht doof an ;-) Wäre es denn nicht angebracht jetzt langsam mit den Sonderfahrstunden zu beginnen, denn schließlich übe ich dabei ja auch. Die Übungsstunden die danach noch zum "Perfektionismus" fehlen, kann ich doch bei Bedarf immernoch hintenranhängen, oder?!
    >Danke für eure Antworten.
    >
    >Gruß
    >Marcus

    Hi,
    sprech doch mal mit deinem FL drüber.Ich hatte 24 std dann die 12 sonderstd und noch 4 std kurz vor der Prüfung.Also insgesamt 40std und hab sofort bestanden.Mach lieber ein paar std mehr und schaff die Prüfung beim ersten mal.Viel Glück

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    Hallo Zusammen,
    generell ist es ziemlich schwierig eine Fahrschulausbildung in ein festes Schema zu packen! Die Ausbildung ist abhängig von jedem einzelnen Fahrschüler, von den äußeren Umständen, von der Jahreszeit und auch vom Fahrlehrer! Wenn Ihr den Schein zum Beispiel in einer Großstadt macht, wird Eure Ausbildung anders aussehen, als wenn ihr in einer Kleinstadt wohnt!
    Bei mir war es so, dass ich meinen Fahrlehrer nie gefragt habe, wie gut oder schlecht ich fahre, weil ich selber viel zu unsicher war! Meine Sonderfahrten haben mich auch nicht wild beschäftigt! Die Überlandfahrt habe ich gar nicht als solche wahrgenommen und Nachtfahrten waren auch nichts besonderes, da ich im Winter gefahren bin! Was die Terminierung meiner Fahrstunden anging, habe ich alles meinem Fahrlehrer überlassen! Der kennt seinen Job besser als wir und kann alles genau einschätzen, während wir zu Fahrschulzeiten gar nicht alles abwägen können! Ich habe ohne ewige Fragerei und ohne die Suche nach Bestätigung seitens meines Fahrlehrers sofort bestanden! Inzwischen bin ich mit einem Fahrlehrer zusammen und bekomme immer wieder mit, dass die ewige Nerverei der Fahrschüler nicht förderlich ist und ein Fahrlehrer sich bei jedem Fahrschüler Gedanken macht, wie er ihn passend auf die Prüfung vorbereitet! Also, vertraut Eurem Fahrlehrer und macht ihm nicht das Leben schwer!
    Lieben Gruß aus der Kleinstadt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >Hallo Zusammen,
    >generell ist es ziemlich schwierig eine Fahrschulausbildung in ein festes Schema zu packen! Die Ausbildung ist abhängig von jedem einzelnen Fahrschüler, von den äußeren Umständen, von der Jahreszeit und auch vom Fahrlehrer! Wenn Ihr den Schein zum Beispiel in einer Großstadt macht, wird Eure Ausbildung anders aussehen, als wenn ihr in einer Kleinstadt wohnt!
    >Bei mir war es so, dass ich meinen Fahrlehrer nie gefragt habe, wie gut oder schlecht ich fahre, weil ich selber viel zu unsicher war! Meine Sonderfahrten haben mich auch nicht wild beschäftigt! Die Überlandfahrt habe ich gar nicht als solche wahrgenommen und Nachtfahrten waren auch nichts besonderes, da ich im Winter gefahren bin! Was die Terminierung meiner Fahrstunden anging, habe ich alles meinem Fahrlehrer überlassen! Der kennt seinen Job besser als wir und kann alles genau einschätzen, während wir zu Fahrschulzeiten gar nicht alles abwägen können! Ich habe ohne ewige Fragerei und ohne die Suche nach Bestätigung seitens meines Fahrlehrers sofort bestanden! Inzwischen bin ich mit einem Fahrlehrer zusammen und bekomme immer wieder mit, dass die ewige Nerverei der Fahrschüler nicht förderlich ist und ein Fahrlehrer sich bei jedem Fahrschüler Gedanken macht, wie er ihn passend auf die Prüfung vorbereitet! Also, vertraut Eurem Fahrlehrer und macht ihm nicht das Leben schwer!
    >Lieben Gruß aus der Kleinstadt
    >

    Na, dieses Statement finde ich jetzt aber doch sehr einseitg, naja, aus deiner Position heraus vielleicht verständlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    Hallo, finde dieses Thema sehr interessant. Hatte bis jetzt 9 45-minütige Fahrstunden und 8 60-minütige und habe noch keine Sonderfahrten. :-( Bei einer Fahrschule in der Nachbarstadt zählt es sogar als Überlandfahrt, wenn man in der ersten Fahrstunde in die/das nächstgelegende Stadt/Dorf fährt. Und sobald man im Dunkeln fährt (zB auch schon in der 3. Stunde) ist das ne Nachtfahrt. Deswegen brauchen alle Fahrschüler von dieser FS auch nur ca. 20-22 Fahrstunden und machen dann Prüfung und bestehen zu 99%. Bei meinem Fahrlehrer kommen die Sonderfahrten nicht vor der 15. Stunde. Und bei dem anderen Fahrlehrer aus unserer Fahrschule fährt man schon in der neunten Überland. Ich finde das auf Deutsch gesagt ziemlich bescheuert, dass das alle FL so unterschiedlich machen. Gibt es nicht so eine Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wo das genau drinsteht wann man mit den Sonderfahrten anfängt? Und ist das richtig, dass die Fahrschule aus der Nachbarstadt das so regelt, dass schon die ersten 5 Stunden Sonderfahrten sein können???
    Bitte um Antwort von jemanden der Ahnung davon hat....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >Bei einer Fahrschule in der Nachbarstadt zählt es sogar als Überlandfahrt, wenn man in der ersten Fahrstunde in die/das nächstgelegende Stadt/Dorf fährt.

    Die erste Fahrstunde kann NIE eine Sonderfahrt sein. Dein FL verstößt damit nicht nur gegen pädagogische Prinzipien, sondern auch gegen das Gesetz.


    >Deswegen brauchen alle Fahrschüler von dieser FS auch nur ca. 20-22 Fahrstunden und machen dann Prüfung und bestehen zu 99%.

    Natürlich, zu 99%. Den Schwachsinn glaubst du doch selbst nicht. Und wenn im Winter deine zweite Fahrstunde eine Nachtfahrt war (nur weil es draußen dunkel war), dann gehörst du sicher auch zu den Leuten, die keine Ahnung habwen, wie man das Fernlicht einschaltet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    Ich hatte eigentlich auf vernünftige Antworten gehofft. Es ist ja nicht mein Fahrlehrer, der in der ersten Stunde eine Sonderfahrt gemacht hat.
    Vll kann mir doch noch jemand vernünftig antworten...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >Ich hatte eigentlich auf vernünftige Antworten gehofft. Es ist ja nicht mein Fahrlehrer, der in der ersten Stunde eine Sonderfahrt gemacht hat.
    >Vll kann mir doch noch jemand vernünftig antworten...
    >

    Es gibt kein Maß wann man mit den Sonderstunden anfangen soll. Mein Fahrlehrer hat allerdings zimmlich rumgestresst weil ich bei meiner 2ten Stunde gefragt habe ob es als Nachtfahrt gillt da es dunkel war, das Wollte er auf keinen fall, konnte aber auch nicht erklähren was der Untershied zw. übungstunde im Dunkeln ist und nachtfahrt als Sonderstunde ..

    Er behauptet dass er Stress kriegen würde falls er Überprüft würde. Es kann schon sein aber das ist bei dir auf keinen Fall mehr möglich. Du hast 11 Stunden? Da kannst du schon mal Anfangen, rede mit deimen FL. Sag du hast auch nicht zuviel Geld und lernst auch bei den Sonderstunden (im Prinzip macht man da nicht viel anders, Überland war bei mir identisch zu Übungsstunden)

    Machs gut, Jo

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    Danke Jo,
    ich hab sogar schon 17. Stunden.....
    Weiß jemand, in welcher Verordnung das steht, dass es keine Richtline für den Beginn der Sonderfahrten gibt? Irgendwo musst das doch niedergeschrieben sein, wann man damit anfängt, bzw. das es alleinige Sache des FL ist, wann man damit anfängt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 9. Februar 2005
    Text
    >Danke Jo,
    >ich hab sogar schon 17. Stunden.....
    >Weiß jemand, in welcher Verordnung das steht, dass es keine Richtline für den Beginn der Sonderfahrten gibt? Irgendwo musst das doch niedergeschrieben sein, wann man damit anfängt, bzw. das es alleinige Sache des FL ist, wann man damit anfängt...
    >

    § 5 FahrschAusbO:

    Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
    die Unterweisung nach Absatz 5,
    Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
    Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

    Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.

    Grundausbildung:

    1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
    1.1 Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
    1.2 Sitzposition
    1.3 Einstellen der Spiegel
    1.4 Lenkradhaltung (-führung)
    1.5 Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts
    1.6 Einstellen der Kopfstützen
    1.7 Bedienungseinrichtungen
    2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
    3 Gangwechsel
    (Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
    3.1 Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
    3.2 Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
    4 Fahrbahnbenutzung
    4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
    4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
    5.1 Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
    5.2 Abbiegen in Grundstücke
    5.3 Einordnen zum Abbiegen
    5.4 Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
    6 Rückwärtsfahren und Wenden
    6.1 Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
    6.2 Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
    6.3 Wenden
    7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
    8 Fahrgeschwindigkeit
    8.1 Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
    8.2 Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
    8.3 Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
    8.4 Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    8.5 Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    8.6 Bremsen in Gefahrensituationen
    9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    9.1 Einfahren, Ausfahren
    9.2 Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
    10 Überholen
    (Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
    11 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
    11.1 Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
    11.2 Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
    11.3 Einfahren in Vorfahrtstraßen
    11.4 Bremsbereitschaft
    11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
    11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
    11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
    11.8 Verhalten an Bahnübergängen
    12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
    12.1 beim Abbiegen
    12.2 beim Geradeausfahren
    12.3 an Fußgängerüberwegen
    12.4 in verkehrsberuhigten Bereichen
    12.5 an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    13 Halten und Parken
    13.1 Halten in Steigungen und in Gefällstrecken

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >>Danke Jo,
    >>ich hab sogar schon 17. Stunden.....
    >>Weiß jemand, in welcher Verordnung das steht, dass es keine Richtline für den Beginn der Sonderfahrten gibt? Irgendwo musst das doch niedergeschrieben sein, wann man damit anfängt, bzw. das es alleinige Sache des FL ist, wann man damit anfängt...
    >>
    >
    >§ 5 FahrschAusbO:
    >
    >Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
    >die Unterweisung nach Absatz 5,
    >Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
    >Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
    >
    >Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
    >
    >Grundausbildung:
    >
    >1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
    >1.1 Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
    >1.2 Sitzposition
    >1.3 Einstellen der Spiegel
    >1.4 Lenkradhaltung (-führung)
    >1.5 Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts
    >1.6 Einstellen der Kopfstützen
    >1.7 Bedienungseinrichtungen
    >2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
    >3 Gangwechsel
    >(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
    >3.1 Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
    >3.2 Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
    >4 Fahrbahnbenutzung
    >4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
    >4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    >5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
    >5.1 Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
    >5.2 Abbiegen in Grundstücke
    >5.3 Einordnen zum Abbiegen
    >5.4 Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
    >6 Rückwärtsfahren und Wenden
    >6.1 Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
    >6.2 Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
    >6.3 Wenden
    >7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
    >8 Fahrgeschwindigkeit
    >8.1 Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
    >8.2 Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
    >8.3 Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
    >8.4 Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    >8.5 Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    >8.6 Bremsen in Gefahrensituationen
    >9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    >9.1 Einfahren, Ausfahren
    >9.2 Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
    >10 Überholen
    >(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
    >11 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
    >11.1 Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
    >11.2 Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
    >11.3 Einfahren in Vorfahrtstraßen
    >11.4 Bremsbereitschaft
    >11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
    >11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
    >11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
    >11.8 Verhalten an Bahnübergängen
    >12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
    >12.1 beim Abbiegen
    >12.2 beim Geradeausfahren
    >12.3 an Fußgängerüberwegen
    >12.4 in verkehrsberuhigten Bereichen
    >12.5 an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    >13 Halten un

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >>>Danke Jo,
    >>>ich hab sogar schon 17. Stunden.....
    >>>Weiß jemand, in welcher Verordnung das steht, dass es keine Richtline für den Beginn der Sonderfahrten gibt? Irgendwo musst das doch niedergeschrieben sein, wann man damit anfängt, bzw. das es alleinige Sache des FL ist, wann man damit anfängt...
    >>>
    >>
    >>§ 5 FahrschAusbO:
    >>
    >>Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
    >>die Unterweisung nach Absatz 5,
    >>Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
    >>Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
    >>
    >>Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
    >>
    >>Grundausbildung:
    >>
    >>1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
    >>1.1 Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
    >>1.2 Sitzposition
    >>1.3 Einstellen der Spiegel
    >>1.4 Lenkradhaltung (-führung)
    >>1.5 Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts
    >>1.6 Einstellen der Kopfstützen
    >>1.7 Bedienungseinrichtungen
    >>2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
    >>3 Gangwechsel
    >>(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
    >>3.1 Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
    >>3.2 Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
    >>4 Fahrbahnbenutzung
    >>4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
    >>4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    >>5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
    >>5.1 Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
    >>5.2 Abbiegen in Grundstücke
    >>5.3 Einordnen zum Abbiegen
    >>5.4 Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
    >>6 Rückwärtsfahren und Wenden
    >>6.1 Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
    >>6.2 Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
    >>6.3 Wenden
    >>7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
    >>8 Fahrgeschwindigkeit
    >>8.1 Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
    >>8.2 Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
    >>8.3 Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
    >>8.4 Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    >>8.5 Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    >>8.6 Bremsen in Gefahrensituationen
    >>9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    >>9.1 Einfahren, Ausfahren
    >>9.2 Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
    >>10 Überholen
    >>(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
    >>11 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
    >>11.1 Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
    >>11.2 Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
    >>11.3 Einfahren in Vorfahrtstraßen
    >>11.4 Bremsbereitschaft
    >>11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
    >>11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
    >>11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
    >>11.8 Verhalten an Bahnübergängen
    >>12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
    >>12.1 beim Abbiegen
    >>12.2 beim Geradeausfahren
    >>12.3 an Fußgängerüberwegen
    >>12.4 in verkehrsberuhigten Bereichen
    >>1

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 26. Februar 2005
    Text
    >>>Danke Jo,
    >>>ich hab sogar schon 17. Stunden.....
    >>>Weiß jemand, in welcher Verordnung das steht, dass es keine Richtline für den Beginn der Sonderfahrten gibt? Irgendwo musst das doch niedergeschrieben sein, wann man damit anfängt, bzw. das es alleinige Sache des FL ist, wann man damit anfängt...
    >>>
    >>
    >>§ 5 FahrschAusbO:
    >>
    >>Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
    >>die Unterweisung nach Absatz 5,
    >>Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
    >>Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
    >>
    >>Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
    >>
    >>Grundausbildung:
    >>
    >>1 Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
    >>1.1 Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
    >>1.2 Sitzposition
    >>1.3 Einstellen der Spiegel
    >>1.4 Lenkradhaltung (-führung)
    >>1.5 Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurts
    >>1.6 Einstellen der Kopfstützen
    >>1.7 Bedienungseinrichtungen
    >>2 Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
    >>3 Gangwechsel
    >>(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, so muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
    >>3.1 Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
    >>3.2 Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
    >>4 Fahrbahnbenutzung
    >>4.1 Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
    >>4.2 Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    >>5 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
    >>5.1 Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
    >>5.2 Abbiegen in Grundstücke
    >>5.3 Einordnen zum Abbiegen
    >>5.4 Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
    >>6 Rückwärtsfahren und Wenden
    >>6.1 Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt
    >>6.2 Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung
    >>6.3 Wenden
    >>7 Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
    >>8 Fahrgeschwindigkeit
    >>8.1 Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
    >>8.2 Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
    >>8.3 Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
    >>8.4 Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
    >>8.5 Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    >>8.6 Bremsen in Gefahrensituationen
    >>9 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    >>9.1 Einfahren, Ausfahren
    >>9.2 Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
    >>10 Überholen
    >>(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
    >>11 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
    >>11.1 Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
    >>11.2 Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
    >>11.3 Einfahren in Vorfahrtstraßen
    >>11.4 Bremsbereitschaft
    >>11.5 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
    >>11.6 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
    >>11.7 Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
    >>11.8 Verhalten an Bahnübergängen
    >>12 Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
    >>12.1 beim Abbiegen
    >>12.2 beim Geradeausfahren
    >>12.3 an Fußgängerüberwegen
    >>12.4 in verkehrsberuhigten Bereichen
    >>1

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    >>Hallo Zusammen,
    >>generell ist es ziemlich schwierig eine Fahrschulausbildung in ein festes Schema zu packen! Die Ausbildung ist abhängig von jedem einzelnen Fahrschüler, von den äußeren Umständen, von der Jahreszeit und auch vom Fahrlehrer! Wenn Ihr den Schein zum Beispiel in einer Großstadt macht, wird Eure Ausbildung anders aussehen, als wenn ihr in einer Kleinstadt wohnt!
    >>Bei mir war es so, dass ich meinen Fahrlehrer nie gefragt habe, wie gut oder schlecht ich fahre, weil ich selber viel zu unsicher war! Meine Sonderfahrten haben mich auch nicht wild beschäftigt! Die Überlandfahrt habe ich gar nicht als solche wahrgenommen und Nachtfahrten waren auch nichts besonderes, da ich im Winter gefahren bin! Was die Terminierung meiner Fahrstunden anging, habe ich alles meinem Fahrlehrer überlassen! Der kennt seinen Job besser als wir und kann alles genau einschätzen, während wir zu Fahrschulzeiten gar nicht alles abwägen können! Ich habe ohne ewige Fragerei und ohne die Suche nach Bestätigung seitens meines Fahrlehrers sofort bestanden! Inzwischen bin ich mit einem Fahrlehrer zusammen und bekomme immer wieder mit, dass die ewige Nerverei der Fahrschüler nicht förderlich ist und ein Fahrlehrer sich bei jedem Fahrschüler Gedanken macht, wie er ihn passend auf die Prüfung vorbereitet! Also, vertraut Eurem Fahrlehrer und macht ihm nicht das Leben schwer!
    >>Lieben Gruß aus der Kleinstadt
    >>
    >
    >Na, dieses Statement finde ich jetzt aber doch sehr einseitg, naja, aus deiner Position heraus vielleicht verständlich.
    >

    So einseitig fand ich mein Statement nun nicht!
    Auch wenn Ihr es nicht glauben möchtet, Eure Fahrlehrer werden alle versuchen, Euch schnellst möglich zum Führerschein zu bringen! Zum einen weil auch ein gewisser Wettbewerb dahinter steckt, zum anderen weil man mit einem "Dauerfahrschüler" nicht viel Profit rausschlägt! Auch wenn solche Dauerfahrschüler ihren FL das häufiger vorwerfen!
    Zudem reagieren manche FL auch schon mal ein bißchen stinkig, wenn sie permanent genervt werden und machen dann das was der FS will, wissen aber genau, dass es schief gehen wird und auf diese Art und Weise habt Ihr eine Stunde verschenkt!
    Naja, wie Ihr letztendlich mit Euren Fahrlehrern umgeht, ist Eure Sache! Da ich inzwischen aber beide Seiten recht gut kenne, würde ich Euch raten, Eure Fahrausbildung nicht selber in die Hand zu nehmen!
    Lieben Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wann sollte mit den Sonderfahrstunden begonnen werden?
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 10. Februar 2005
    Text
    Also ich persönlich hatte nach der 4. Fahrstunde erstmal 4 Stunden Überlandfahrt. Denke mal, dass das so ganz i.O. ist

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo