Wechsel der Fahrschule

  • Wechsel der Fahrschule
     Jana-Simone
      schrieb am Montag, 26. Juni 2006
    Hallo, wie funktioniert das eigentlich mit dem Wechsel der Fahrschule?
    Habe im Okt 05 mit der Fs begonnen ,Theorie ein mal durchgefallen und am 6.12. meine letzte Fahrstunde gehabt! Meine Fahrschule ist eigentlich spitze´, nur mein (Problem) ist zur Zeit meine kleine Tochter für die keine Möglichkeit der Unterbringung besteht. Nun haben sich meine Eltern netter weise bereit erklärt auf sie in der Zeit aufzupassen. Allerdings in einem anderen Bundesland. Entstehen irgendwelche Zusatzkosten beim Wechsel und habe ich jetzt wirklich nur noch bis Okt.06 Zeit den Fs zu machen bevor ich wieder von vorne anfangen muss?
  • Thema
    Re: Wechsel der Fahrschule
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Hallo, wie funktioniert das eigentlich mit dem Wechsel der Fahrschule?
    >Habe im Okt 05 mit der Fs begonnen ,Theorie ein mal durchgefallen und am 6.12. meine letzte Fahrstunde gehabt! Meine Fahrschule ist eigentlich spitze´, nur mein (Problem) ist zur Zeit meine kleine Tochter für die keine Möglichkeit der Unterbringung besteht. Nun haben sich meine Eltern netter weise bereit erklärt auf sie in der Zeit aufzupassen. Allerdings in einem anderen Bundesland. Entstehen irgendwelche Zusatzkosten beim Wechsel und habe ich jetzt wirklich nur noch bis Okt.06 Zeit den Fs zu machen bevor ich wieder von vorne anfangen muss?

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    wenn du deine tochter bei oma und opa lassen willst, willst du auch bei ihnen wohnen. lese ich das richtig?
    zusatzkosten können entstehen, kommt auf die neue fahrschule an. zeit hast du bis oktober, bis dahin muss wenigstens die theorie bestanden sein.
    wenn du das nicht schaffst ist, ein neuer antrag erforderlich, dazu musst du aber bei deinen eltern angemeldet sein.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Wechsel der Fahrschule
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    Hallo,

    um zu einer Fahrschule an einem anderen Ort wechseln zu können, musst du dort einen Wohnsitz angemeldet haben. Die Jahresfrist beginnt an dem Datum, an dem von der Führerscheinstelle ein Prüfauftrag für dich erstellt und an den TÜV geschickt wurde. Das genaue Datum kann dir deine Fahrschule sagen.
    Warum nimmst du eigentlich dein Kind nicht zu den Fahrstunden mit? Mein Mann (FL) hat damit überhaupt kein Problem und seine Fahrschülerinnen lernen gleich, sich nicht ablenken zu lassen, auch wenn das Kind mal brüllt. Außerdem ist Autofahren für kleine Kinder eines der besten Schlafmittel, so dass eine Fahrstunde in der Regel total friedlich verläuft. Frag doch mal in deiner Fahrschule nach.
    Und schau, dass du deine Theorieprüfung möglichst bald bestehst. Danach beginnt nämlich eine neue 1-Jahres-Frist, innerhalb der du die Praxis bestanden haben musst.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wechsel der Fahrschule
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >um zu einer Fahrschule an einem anderen Ort wechseln zu können, musst du dort einen Wohnsitz angemeldet haben.


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    kkk

    sorry kirsten das ich dir widersprechen muss.
    bei einem fahrschulwechsel ist keine ummeldung beim einwohnermeldeamt erforderlich da die papiere nur tüv/dekra intern verschoben werden.
    bei neubeantragung wäre die ummeldung erforderlich.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wechsel der Fahrschule
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 27. Juni 2006
    Text
    Gugu,

    entweder Wohnsitz (darf auch 2. Wohnsitz sein) dort oder Schul-, Arbeitsplatz.

    Einfach so wechseln muss genehmigt werden.

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wechsel der Fahrschule
    Autor
      Laila
      schrieb am Sonntag, 2. Juli 2006
    Text
    Mahlzeit!

    >entweder Wohnsitz (darf auch 2. Wohnsitz sein) dort oder Schul-, Arbeitsplatz.

    Das ist zumindest hilfreich bzgl. der Argumentation gegenüber der Führerscheinstelle.

    >Einfach so wechseln muss genehmigt werden.

    Stimmt, aber obiges sind keine zwingenden Voraussetzungen! Es liegt im Ermessen der eigene Führerscheinstelle, ob sie z.B. auch ohne großen Nachweis so etwas wie Kinderbetreuung anerkennt.

    Laila


    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo