Welcher Anhänger bei Klasse T

  • Welcher Anhänger bei Klasse T
     alex1610
      schrieb am Freitag, 14. Oktober 2005
    Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    Schon mal danke für eure Antworten
  • Thema
    Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      Holger
      schrieb am Freitag, 14. Oktober 2005
    Text
    >Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    >Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    >Schon mal danke für eure Antworten

    beides egal. kann 1,2,3 achsen haben. kennzeichen hat nur mit der zulassung des anhängers als solches zu tun.die "normalen" vorgaben wie anhängelast etc. müssen natürlich auch eingehalten werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      alex1610
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    Danke für eure Anworten, aber vielleicht könnt ihr mir noch sagen wo man sich die Info ausdrucken kann,dass ich das schriftlich habe.
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 15. Oktober 2005
    Text
    >Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    >Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    >Schon mal danke für eure Antworten


    Hallo alex1610,

    ich nehme an, deine Frage bezieht sich nicht auf eine Kombination, die bei der Fahrerlaubnisprüfung verwendet werden darf, sondern um eine für den praktischen, täglichen Gebrauch.

    Der Anhänger kann, wie Holger bereits schreibt, 1, 2, oder 3-achsig sein. Er kann sowohl ein schwarzes, als auch ein grünes Kennzeichen haben. Ebenso kann er mit einer Druckluftbremse, oder mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein.

    Natürlich wird aus Gründen der Auslastung einer T-Zugmaschine (bbH. über 32 km/h), i.d.R. der Mehrachsanhänger mit Druckluftbremse und schwarzem Kennzeichen Verwendung finden, denn:

    Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - zulassungsfrei, hat eine Auflaufbremse und kann deshalb nur max. 8t zG. haben (Bauvorschrift).Außerdem darf er nur mit max. 25 km/h betrieben werden (Kennzeichnung durch rundes weißes Schild, mit Aufschrift "25").

    Übrigens, die Anhängelast hinter Zugmaschinen ist nicht festgelegt. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Fahrzeugführer. Eine sehr, sehr fragwürdige Angelegenheit. (siehe Unfallstatistik in der Land- und Forstwirtschaft.

    Gruß
    Gustav



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      alex1610
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >>Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    >>Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    >>Schon mal danke für eure Antworten
    >
    >
    >Hallo alex1610,
    >
    >ich nehme an, deine Frage bezieht sich nicht auf eine Kombination, die bei der Fahrerlaubnisprüfung verwendet werden darf, sondern um eine für den praktischen, täglichen Gebrauch.
    >
    >Der Anhänger kann, wie Holger bereits schreibt, 1, 2, oder 3-achsig sein. Er kann sowohl ein schwarzes, als auch ein grünes Kennzeichen haben. Ebenso kann er mit einer Druckluftbremse, oder mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein.
    >
    >Natürlich wird aus Gründen der Auslastung einer T-Zugmaschine (bbH. über 32 km/h), i.d.R. der Mehrachsanhänger mit Druckluftbremse und schwarzem Kennzeichen Verwendung finden, denn:
    >
    >Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - zulassungsfrei, hat eine Auflaufbremse und kann deshalb nur max. 8t zG. haben (Bauvorschrift).Außerdem darf er nur mit max. 25 km/h betrieben werden (Kennzeichnung durch rundes weißes Schild, mit Aufschrift "25").
    >
    >Übrigens, die Anhängelast hinter Zugmaschinen ist nicht festgelegt. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Fahrzeugführer. Eine sehr, sehr fragwürdige Angelegenheit. (siehe Unfallstatistik in der Land- und Forstwirtschaft.
    >
    >Gruß
    >Gustav
    >
    >
    >Hallo Gustav,
    doch die Frage bezieht sich auf die Fahrzeugkombination bei der Prüfungsfahrt.Wüsste gerne genau was da möglich ist.
    Gruß Alex1610
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >>>Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    >>>Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    >>>Schon mal danke für eure Antworten
    >>
    >>
    >>Hallo alex1610,
    >>
    >>ich nehme an, deine Frage bezieht sich nicht auf eine Kombination, die bei der Fahrerlaubnisprüfung verwendet werden darf, sondern um eine für den praktischen, täglichen Gebrauch.
    >>
    >>Der Anhänger kann, wie Holger bereits schreibt, 1, 2, oder 3-achsig sein. Er kann sowohl ein schwarzes, als auch ein grünes Kennzeichen haben. Ebenso kann er mit einer Druckluftbremse, oder mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein.
    >>
    >>Natürlich wird aus Gründen der Auslastung einer T-Zugmaschine (bbH. über 32 km/h), i.d.R. der Mehrachsanhänger mit Druckluftbremse und schwarzem Kennzeichen Verwendung finden, denn:
    >>
    >>Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - zulassungsfrei, hat eine Auflaufbremse und kann deshalb nur max. 8t zG. haben (Bauvorschrift).Außerdem darf er nur mit max. 25 km/h betrieben werden (Kennzeichnung durch rundes weißes Schild, mit Aufschrift "25").
    >>
    >>Übrigens, die Anhängelast hinter Zugmaschinen ist nicht festgelegt. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Fahrzeugführer. Eine sehr, sehr fragwürdige Angelegenheit. (siehe Unfallstatistik in der Land- und Forstwirtschaft.
    >>
    >>Gruß
    >>Gustav
    >>
    >>
    >>Hallo Gustav,
    >doch die Frage bezieht sich auf die Fahrzeugkombination bei der Prüfungsfahrt.Wüsste gerne genau was da möglich ist.
    >Gruß Alex1610
    >> **********************************************************

    Für Klasse T:
    Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse T und einem Anhänger
    - durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine mehr als 32 km/h
    - Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h
    - Zweileitungs-Bremsanlage
    - Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche (Fahrgestell ohne geschlossenen Boden nicht zulässig)
    - Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m
    - Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m

    hoffe konnte dir helfen
    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      alex1610
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >>>>Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    >>>>Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    >>>>Schon mal danke für eure Antworten
    >>>
    >>>
    >>>Hallo alex1610,
    >>>
    >>>ich nehme an, deine Frage bezieht sich nicht auf eine Kombination, die bei der Fahrerlaubnisprüfung verwendet werden darf, sondern um eine für den praktischen, täglichen Gebrauch.
    >>>
    >>>Der Anhänger kann, wie Holger bereits schreibt, 1, 2, oder 3-achsig sein. Er kann sowohl ein schwarzes, als auch ein grünes Kennzeichen haben. Ebenso kann er mit einer Druckluftbremse, oder mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein.
    >>>
    >>>Natürlich wird aus Gründen der Auslastung einer T-Zugmaschine (bbH. über 32 km/h), i.d.R. der Mehrachsanhänger mit Druckluftbremse und schwarzem Kennzeichen Verwendung finden, denn:
    >>>
    >>>Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - zulassungsfrei, hat eine Auflaufbremse und kann deshalb nur max. 8t zG. haben (Bauvorschrift).Außerdem darf er nur mit max. 25 km/h betrieben werden (Kennzeichnung durch rundes weißes Schild, mit Aufschrift "25").
    >>>
    >>>Übrigens, die Anhängelast hinter Zugmaschinen ist nicht festgelegt. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Fahrzeugführer. Eine sehr, sehr fragwürdige Angelegenheit. (siehe Unfallstatistik in der Land- und Forstwirtschaft.
    >>>
    >>>Gruß
    >>>Gustav
    >>>
    >>>
    >>>Hallo Gustav,
    >>doch die Frage bezieht sich auf die Fahrzeugkombination bei der Prüfungsfahrt.Wüsste gerne genau was da möglich ist.
    >>Gruß Alex1610
    >>> **********************************************************
    >
    >Für Klasse T:
    > Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse T und einem Anhänger
    > - durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine mehr als 32 km/h
    > - Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h
    > - Zweileitungs-Bremsanlage
    > - Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche (Fahrgestell ohne geschlossenen Boden nicht zulässig)
    > - Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m
    > - Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m
    >
    >hoffe konnte dir helfen
    >holger

    Hallo Holger,
    ja danke für die Antwort.
    Kanst du mir vielleicht auch noch sagen wo das nachzulesen ist,damit ich was schriftlich habe.
    Gruß Alex1610

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      Gustav
      schrieb am Sonntag, 16. Oktober 2005
    Text
    >>>>>Wo kann man genau erfahren welche Art von Anhänger bei Klasse T erlaubt ist.Die Meinungen (von Fahrlehrern )gehen da auseinander.
    >>>>>Druckluft ist klar ,aber muss es ein Zweiachsanhäner sein oder ist auch ein Tandem möglich? Angemeldet mus er sein ,das ist klar ,aber reicht die grüne Nummer oder mit schwarzem Kennzeichen?
    >>>>>Schon mal danke für eure Antworten
    >>>>
    >>>>
    >>>>Hallo alex1610,
    >>>>
    >>>>ich nehme an, deine Frage bezieht sich nicht auf eine Kombination, die bei der Fahrerlaubnisprüfung verwendet werden darf, sondern um eine für den praktischen, täglichen Gebrauch.
    >>>>
    >>>>Der Anhänger kann, wie Holger bereits schreibt, 1, 2, oder 3-achsig sein. Er kann sowohl ein schwarzes, als auch ein grünes Kennzeichen haben. Ebenso kann er mit einer Druckluftbremse, oder mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein.
    >>>>
    >>>>Natürlich wird aus Gründen der Auslastung einer T-Zugmaschine (bbH. über 32 km/h), i.d.R. der Mehrachsanhänger mit Druckluftbremse und schwarzem Kennzeichen Verwendung finden, denn:
    >>>>
    >>>>Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen ist - von einigen Ausnahmen abgesehen - zulassungsfrei, hat eine Auflaufbremse und kann deshalb nur max. 8t zG. haben (Bauvorschrift).Außerdem darf er nur mit max. 25 km/h betrieben werden (Kennzeichnung durch rundes weißes Schild, mit Aufschrift "25").
    >>>>
    >>>>Übrigens, die Anhängelast hinter Zugmaschinen ist nicht festgelegt. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Fahrzeugführer. Eine sehr, sehr fragwürdige Angelegenheit. (siehe Unfallstatistik in der Land- und Forstwirtschaft.
    >>>>
    >>>>Gruß
    >>>>Gustav
    >>>>
    >>>>
    >>>>Hallo Gustav,
    >>>doch die Frage bezieht sich auf die Fahrzeugkombination bei der Prüfungsfahrt.Wüsste gerne genau was da möglich ist.
    >>>Gruß Alex1610
    >>>> **********************************************************
    >>
    >>Für Klasse T:
    >> Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse T und einem Anhänger
    >> - durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine mehr als 32 km/h
    >> - Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h
    >> - Zweileitungs-Bremsanlage
    >> - Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche (Fahrgestell ohne geschlossenen Boden nicht zulässig)
    >> - Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m
    >> - Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m
    >>
    >>hoffe konnte dir helfen
    >>holger
    >
    >Hallo Holger,
    >ja danke für die Antwort.
    >Kanst du mir vielleicht auch noch sagen wo das nachzulesen ist,damit ich was schriftlich habe.
    >Gruß Alex1610


    Hallo Alex 1610.
    google mal: FeV Anlage 7 - Praktische Prüfung - Ziffer 2.2.15. FeV steht für Fahrerlaubnis-Verordnung.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Welcher Anhänger bei Klasse T
    Autor
      alex1610
      schrieb am Donnerstag, 20. Oktober 2005
    Text
    Hallo Gustav,
    vielen Dank !
    Gruss Alex

    Auf den Beitrag antworten


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