Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu ...

  • Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
     blubb~
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Also, mir wird höchstwahrscheinlich (zu 99,9%) in den nächsten zwei bis vier Wochen die Fahrerlaubnis entzogen und das wohl komplett, also so, dass ich den Führerschein nach einer bestimmten Frist (wie lange ist die denn normalerweise überhaupt?) komplett neu beantragen muss.
    Diese Strafe habe ich auch verdient, das steht außer Frage, nur habe ich ganz klar auch aus der Sache gelernt und denke, dass ich nach Ablauf der Frist durchaus auch wieder eine Fahrerlaubnis verdient haben dürfte.

    Jetzt möchte ich nur wissen, wie sowas abläuft.
    Muss auch der Erste Hilfe Kurs neu gemacht werden?
    Gibt es irgendwelche besonderen "Erschwernisse", muss ich z.B. erst eine MPU machen, bevor ich überhaupt neu beantragen darf, darf ich vielleicht weniger Fehler in der Theorie machen als die anderen?

    Und macht es einen Unterschied, ob ich die Fahrerlaubnis sofort nach Ablauf der Frist neu beantrage oder noch warte (im Prinzip brauche ich die nächsten drei Jahre kein Auto und ich weiß ja nicht, wie lange die Frist dauert).
    Wäre es mir gestattet, schon ein oder zwei Monate vor Ablauf dieser Frist mit Fahrstunden anzufangen oder nicht?

    Ich hätte nichts daran auszusetzen, wenn es so wäre, ich bin es schließlich auch selbst schuld, aber ich möchte nur wissen, womit ich zu rechnen habe.
  • Thema
    Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    ich glaube sowas können wir dir nur beantworten wenn du uns erstmal erklärst was überhaupt vorgefallen ist.. alkohol? zu schnell? unfall etc.

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  • Thema
    Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      blubb~
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >ich glaube sowas können wir dir nur beantworten wenn du uns erstmal erklärst was überhaupt vorgefallen ist.. alkohol? zu schnell? unfall etc.


    Ich bin beim Ausparken an ein anderes Auto geraten und danach aber weggefahren (ich konnte gar nicht mehr klar denken und mir ist erst zu Hause klar geworden, was ich gemacht habe, das sag ich jetzt nicht um mich besser dastehen zu lassen oder so, es war halt so und ich kann es auch selbst nicht ganz fassen, dass ich das gemacht habe), werde also wegen Unfallflucht verurteilt.

    Auf Grund der Höhe des Sachschadens wird mir auf jeden Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden (das ist ja auch richtig so), nur irgendwann werde ich halt wohl doch wieder ein Auto brauchen und den Lappen neu beantragen müssen (wenn ich es halt dann darf), deswegen würde ich gerne wissen, wie das abläuft.
    Mein Vater hat gemeint, ich müsste beim Neubeantragen eine MPU machen und der Anwalt sagte, das würde nicht stimmen. Jetzt weiß ich halt gar nicht mehr, woran ich da bin, zumal sowohl mein Vater als auch der Anwalt in der Sache relativ viel Ahnung haben.

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  • Thema
    Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      blubb~
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >ich glaube sowas können wir dir nur beantworten wenn du uns erstmal erklärst was überhaupt vorgefallen ist.. alkohol? zu schnell? unfall etc.


    Ich bin beim Ausparken an ein anderes Auto geraten und danach aber weggefahren (ich konnte gar nicht mehr klar denken und mir ist erst zu Hause klar geworden, was ich gemacht habe, das sag ich jetzt nicht um mich besser dastehen zu lassen oder so, es war halt so und ich kann es auch selbst nicht ganz fassen, dass ich das gemacht habe), werde also wegen Unfallflucht verurteilt.

    Auf Grund der Höhe des Sachschadens wird mir auf jeden Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden (das ist ja auch richtig so), nur irgendwann werde ich halt wohl doch wieder ein Auto brauchen und den Lappen neu beantragen müssen (wenn ich es halt dann darf), deswegen würde ich gerne wissen, wie das abläuft.
    Mein Vater hat gemeint, ich müsste beim Neubeantragen eine MPU machen und der Anwalt sagte, das würde nicht stimmen. Jetzt weiß ich halt gar nicht mehr, woran ich da bin, zumal sowohl mein Vater als auch der Anwalt in der Sache relativ viel Ahnung haben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    ich glaube nicht das da sooo viel auf dich zu kommt.. mein kumpel ist zb mit 100 km h und 1.3 promille gegen den baum gefahren ohne airbag etc. und ist danach aus panik abgehauen.. und er kriegt sein lappen nach 6 monaten wieder "ohne mpu"

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      blubb~
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >ich glaube nicht das da sooo viel auf dich zu kommt.. mein kumpel ist zb mit 100 km h und 1.3 promille gegen den baum gefahren ohne airbag etc. und ist danach aus panik abgehauen.. und er kriegt sein lappen nach 6 monaten wieder "ohne mpu"

    Also zu mir hat der Anwalt gesagt, dass er sich wundert, dass mir nicht sofort die Fahrerlaubnis enzogen wurde. Ich bin halt noch Fahranfängerin und der von mir verursachte Schaden (1900€) ist so hoch, dass auf jeden Fall ein Straftatbestand mit "Führerscheinfolge" vorliegt.
    Außerdem ist der Schaden zu hoch, um das Verfahren gegen Auflagen einzustellen (würde es eingestellt, müsste ich wahrscheinlich nur ein Aufbauseminar machen).
    Der Anwalt hat halt zu mir gemeint, ich bekäme mindestens 9 Monate Fahrverbot, aber sehr wahrscheinlich die Fahrerlaubnis ganz entzogen.
    Deswegen möchte ich das halt gerne wissen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    drücke dir die daumen !

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  • Thema
    Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      Kalle (FL)
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    Mach' Dir mal keinen grossen Kopf.
    Dein Anwalt liegt jedenfalls besser in der Einschätzung der Lage.
    Vermutlich wird man Dir jugendlichen Leichtsinn in die Waagschale werfen und Du könntest mit einem blauen Auge davonkommen.
    Eher würde ich trotzdem vom Entzug der FE ausgehen, und die dauert mindestens 6 Monate.
    Ob Du zur Wiedererteilung eine MPU benötigst, entscheidet entweder schon das Gericht, oder die Führerscheinstelle.

    Viel Glück

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      blubb~
      schrieb am Sonntag, 17. Februar 2008
    Text
    >Mach' Dir mal keinen grossen Kopf.
    >Dein Anwalt liegt jedenfalls besser in der Einschätzung der Lage.
    >Vermutlich wird man Dir jugendlichen Leichtsinn in die Waagschale werfen und Du könntest mit einem blauen Auge davonkommen.
    >Eher würde ich trotzdem vom Entzug der FE ausgehen, und die dauert mindestens 6 Monate.
    >Ob Du zur Wiedererteilung eine MPU benötigst, entscheidet entweder schon das Gericht, oder die Führerscheinstelle.
    >
    >Viel Glück

    hm also wenn es halt nur ein "zeitweiser" Entzug wäre, wär das ja nicht so problematisch.
    Nur was ist denn, wenn mir die Fahrerlaubnis GANZ weggenommen wird (was anscheinend wirklich passieren kann und mit einer ziemlich hohen Wahrscheinlichkeit wird das wohl auch so sein)?
    Wie lange dauert es dann, bis ich sie neu beantragen kann und was muss dabei alles beachtet werden?
    Ich mein klar, wenn es nur 6 oder 9 Monate sind, geb ich meinen Führerschein beim Amt ab und bekomm ihn nach Ablauf der Zeit wieder zurück oder ich geh halt vorher dahin und mach ne MPU wenn das gewünscht wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      Werner O.
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text

    >Ich mein klar, wenn es nur 6 oder 9 Monate sind, geb ich meinen Führerschein beim Amt ab und bekomm ihn nach Ablauf der Zeit wieder zurück oder ich geh halt vorher dahin und mach ne MPU wenn das gewünscht wird.

    Hy,
    Du darfst eine neue FE beantragen ca.6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist.
    Das StVA wird dir dann sagen ob es eine positive MPU fordert,oder es dabei belässt.
    Wenn Du innerhalb von 2 Jahren die neue FE beantragst ist es in der Regel so das Du keine theoretische bzw. praktische Prüfung ablegen musst.Aber...KEINE Regel ohne Ausnahme!!
    Hier ist dann das StVA wieder am Zuge...
    Wenn Du den neuen Führerschein dann bekommst,darfst in den darauf folgenden 2 Jahren nicht mehr als 9 Punkte in Flensburg bekommen, sonst ist das gute Stück wieder weg...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      blubb~
      schrieb am Montag, 18. Februar 2008
    Text
    >
    >>Ich mein klar, wenn es nur 6 oder 9 Monate sind, geb ich meinen Führerschein beim Amt ab und bekomm ihn nach Ablauf der Zeit wieder zurück oder ich geh halt vorher dahin und mach ne MPU wenn das gewünscht wird.
    >
    >Hy,
    >Du darfst eine neue FE beantragen ca.6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist.
    >Das StVA wird dir dann sagen ob es eine positive MPU fordert,oder es dabei belässt.
    >Wenn Du innerhalb von 2 Jahren die neue FE beantragst ist es in der Regel so das Du keine theoretische bzw. praktische Prüfung ablegen musst.Aber...KEINE Regel ohne Ausnahme!!
    >Hier ist dann das StVA wieder am Zuge...
    >Wenn Du den neuen Führerschein dann bekommst,darfst in den darauf folgenden 2 Jahren nicht mehr als 9 Punkte in Flensburg bekommen, sonst ist das gute Stück wieder weg...
    >

    wie, so einfach ist daS?
    Ich dachte, man müsste dann auch alle Prüfungen wieder neu machen, wenn man die Fahrerlaubnis ganz neu beantragen muss? Muss man also gar nichts neu machen, wenn die Prüfung noch keine zwei Jahre her ist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Wenn der Führerschein weg ist und man ihn dann neu beantragen muss...
    Autor
      Werner O.
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2008
    Text

    >wie, so einfach ist daS?
    >Ich dachte, man müsste dann auch alle Prüfungen wieder neu machen, wenn man die Fahrerlaubnis ganz neu beantragen muss? Muss man also gar nichts neu machen, wenn die Prüfung noch keine zwei Jahre her ist?

    Hy,
    der Entzug Deiner FE darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
    Und ob Du wirklich keine erneute Prüfung ablegen musst,entscheidet das StVA im Einzelfall.
    Bedeutet:Abwarten bis zur Neubeantragung...

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